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Autor
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Hensen   Zeige Hensen auf Karte



Dabei seit: 09.07.2007
Name: Jens
Herkunft: ----
Alter: 54

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winke

Hensen hat dieses Bild angehängt:
792A2958.jpg



__________________
Gruß ,Jens winke
08.09.2017 19:22 Hensen ist offline E-Mail an Hensen senden Beiträge von Hensen suchen Nehmen Sie Hensen in Ihre Freundesliste auf
Mabükru



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Dabei seit: 20.03.2011
Name: Achim
Herkunft: OWL

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Gruß aus OWL.

Mabükru hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
IMG_3078.jpg

09.09.2017 19:28 Mabükru ist offline E-Mail an Mabükru senden Beiträge von Mabükru suchen Nehmen Sie Mabükru in Ihre Freundesliste auf
Truckerkorbi



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Dabei seit: 12.07.2009
Name: Korbinian
Herkunft: Bayern
Alter: 31

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Hallo Jens, winke

schönen F2000 hast du fotographiert.

Der ist die letzte Zeit hier bei uns in Bayern gelaufen.

Der war von der Firma Nefzger. Ist durch einen Arocs ersetzt worden. hmm

__________________
Gruß Korbinian

Meine Arbeit als Straßenwärter

P.S. Meine Bilder, mein Copyright. Vor Weiterverwendung bitte fragen
11.09.2017 20:55 Truckerkorbi ist offline E-Mail an Truckerkorbi senden Beiträge von Truckerkorbi suchen Nehmen Sie Truckerkorbi in Ihre Freundesliste auf
Hans2651



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Dabei seit: 21.02.2014
Name: Hans
Herkunft: Großdingharting
Alter: 63

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Hallo,

aus Kroatien

Hans2651 hat diese Bilder angehängt:
k-CIMG4899.jpg
k-CIMG4915.jpg
k-CIMG4951.jpg

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Hans2651: 11.09.2017 21:24.

11.09.2017 21:23 Hans2651 ist offline E-Mail an Hans2651 senden Beiträge von Hans2651 suchen Nehmen Sie Hans2651 in Ihre Freundesliste auf
Dirki



Dabei seit: 07.02.2010
Name: Dirk
Herkunft: Leutenbach
Alter: 44

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Zitat:
Original von Hans2651
Hallo,

aus Kroatien


Wieso haben soviele LKWs in Kroatien rote Kennzeichen?
Ist das vergleichbar mit rote Kennzeichen hier in Deutschland? hmm
11.09.2017 22:17 Dirki ist offline Beiträge von Dirki suchen Nehmen Sie Dirki in Ihre Freundesliste auf
Freizeit-Trucker



Dabei seit: 16.08.2017
Name: Ralf
Herkunft: Vaihingen/Enz
Alter: 54

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Ich war dieses Jahr in Kroatien im Urlaub und da fiel mir das auch auf. Deswegen habe ich nachgeforscht.
Rote Kennzeichen bekommen Fahrzeuge oder deren Ladung, wenn sie bestimmte Maße überschreiten. Quasi analog wie bei uns die Genehmigungen gem. 46 StVO, 29 StVO und 70 StVZO.
12.09.2017 12:31 Freizeit-Trucker ist offline E-Mail an Freizeit-Trucker senden Beiträge von Freizeit-Trucker suchen Nehmen Sie Freizeit-Trucker in Ihre Freundesliste auf
Langer9   Zeige Langer9 auf Karte



Dabei seit: 11.02.2014
Name: Hans-Joachim
Herkunft: Blumenthal S-H
Alter: 71

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Kannst Du auch ganz kurz erklären was das heißt ?
12.09.2017 13:06 Langer9 ist offline E-Mail an Langer9 senden Beiträge von Langer9 suchen Nehmen Sie Langer9 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Langer9: Langer9
Freizeit-Trucker



Dabei seit: 16.08.2017
Name: Ralf
Herkunft: Vaihingen/Enz
Alter: 54

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Ich versuche es mal am Beispiel, wie es in Deutschland ist:

Entspricht das Fahrzeug den Zulassungsvorschriften (also ganz "normaler" Lkw) und ist nur die Ladung zu breit, braucht man eine Erlaubnis nach § 46 StVO.

Entsprechen weder Lkw noch Anhänger der StVZO, also das typische Schwerlastzuggespann, dann braucht man zunächst mal eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, als Zulassung zum Straßenverkehr.
Um mit dem Teil dann auch fahren zu dürfen, bedarf es einer Erlaubnis gem. § 29 StVO.

Ich nehme an, daß es in Kroatien ähnlich ist.....
13.09.2017 11:47 Freizeit-Trucker ist offline E-Mail an Freizeit-Trucker senden Beiträge von Freizeit-Trucker suchen Nehmen Sie Freizeit-Trucker in Ihre Freundesliste auf
Dirki



Dabei seit: 07.02.2010
Name: Dirk
Herkunft: Leutenbach
Alter: 44

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Zitat:
Original von Freizeit-Trucker
Ich versuche es mal am Beispiel, wie es in Deutschland ist:

Entspricht das Fahrzeug den Zulassungsvorschriften (also ganz "normaler" Lkw) und ist nur die Ladung zu breit, braucht man eine Erlaubnis nach § 46 StVO.

Entsprechen weder Lkw noch Anhänger der StVZO, also das typische Schwerlastzuggespann, dann braucht man zunächst mal eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, als Zulassung zum Straßenverkehr.
Um mit dem Teil dann auch fahren zu dürfen, bedarf es einer Erlaubnis gem. § 29 StVO.

Ich nehme an, daß es in Kroatien ähnlich ist.....



Super danke für die Erklärung daumen
13.09.2017 12:45 Dirki ist offline Beiträge von Dirki suchen Nehmen Sie Dirki in Ihre Freundesliste auf
Langer9   Zeige Langer9 auf Karte



Dabei seit: 11.02.2014
Name: Hans-Joachim
Herkunft: Blumenthal S-H
Alter: 71

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Auch ich bedanke mich . winke
13.09.2017 15:03 Langer9 ist offline E-Mail an Langer9 senden Beiträge von Langer9 suchen Nehmen Sie Langer9 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Langer9: Langer9
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