MAN F 2000 Baufahrzeuge |
Hensen
   
Dabei seit: 09.07.2007
Name: Jens Herkunft: ----
Alter: 54
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08.09.2017 19:22 |
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Truckerkorbi
   

Dabei seit: 12.07.2009
Name: Korbinian Herkunft: Bayern
Alter: 31
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Hallo Jens,
schönen F2000 hast du fotographiert.
Der ist die letzte Zeit hier bei uns in Bayern gelaufen.
Der war von der Firma Nefzger. Ist durch einen Arocs ersetzt worden.
__________________ Gruß Korbinian
Meine Arbeit als Straßenwärter
P.S. Meine Bilder, mein Copyright. Vor Weiterverwendung bitte fragen
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11.09.2017 20:55 |
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Dirki
   
Dabei seit: 07.02.2010
Name: Dirk Herkunft: Leutenbach
Alter: 44
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Zitat: |
Original von Hans2651
Hallo,
aus Kroatien |
Wieso haben soviele LKWs in Kroatien rote Kennzeichen?
Ist das vergleichbar mit rote Kennzeichen hier in Deutschland?
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11.09.2017 22:17 |
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Freizeit-Trucker
   
Dabei seit: 16.08.2017
Name: Ralf Herkunft: Vaihingen/Enz
Alter: 54
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Ich war dieses Jahr in Kroatien im Urlaub und da fiel mir das auch auf. Deswegen habe ich nachgeforscht.
Rote Kennzeichen bekommen Fahrzeuge oder deren Ladung, wenn sie bestimmte Maße überschreiten. Quasi analog wie bei uns die Genehmigungen gem. 46 StVO, 29 StVO und 70 StVZO.
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12.09.2017 12:31 |
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Langer9
   
Dabei seit: 11.02.2014
Name: Hans-Joachim Herkunft: Blumenthal S-H
Alter: 71
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Kannst Du auch ganz kurz erklären was das heißt ?
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12.09.2017 13:06 |
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Freizeit-Trucker
   
Dabei seit: 16.08.2017
Name: Ralf Herkunft: Vaihingen/Enz
Alter: 54
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Ich versuche es mal am Beispiel, wie es in Deutschland ist:
Entspricht das Fahrzeug den Zulassungsvorschriften (also ganz "normaler" Lkw) und ist nur die Ladung zu breit, braucht man eine Erlaubnis nach § 46 StVO.
Entsprechen weder Lkw noch Anhänger der StVZO, also das typische Schwerlastzuggespann, dann braucht man zunächst mal eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, als Zulassung zum Straßenverkehr.
Um mit dem Teil dann auch fahren zu dürfen, bedarf es einer Erlaubnis gem. § 29 StVO.
Ich nehme an, daß es in Kroatien ähnlich ist.....
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13.09.2017 11:47 |
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Dirki
   
Dabei seit: 07.02.2010
Name: Dirk Herkunft: Leutenbach
Alter: 44
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Zitat: |
Original von Freizeit-Trucker
Ich versuche es mal am Beispiel, wie es in Deutschland ist:
Entspricht das Fahrzeug den Zulassungsvorschriften (also ganz "normaler" Lkw) und ist nur die Ladung zu breit, braucht man eine Erlaubnis nach § 46 StVO.
Entsprechen weder Lkw noch Anhänger der StVZO, also das typische Schwerlastzuggespann, dann braucht man zunächst mal eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, als Zulassung zum Straßenverkehr.
Um mit dem Teil dann auch fahren zu dürfen, bedarf es einer Erlaubnis gem. § 29 StVO.
Ich nehme an, daß es in Kroatien ähnlich ist..... |
Super danke für die Erklärung
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13.09.2017 12:45 |
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Langer9
   
Dabei seit: 11.02.2014
Name: Hans-Joachim Herkunft: Blumenthal S-H
Alter: 71
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Auch ich bedanke mich .
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13.09.2017 15:03 |
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Impressum
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