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Zum Ende der Seite springen Führerscheinverlängerung
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CATSteffen
unregistriert
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Bezüglich Fahrerkarte

vom TÜV

Gültigkeit: Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig, danach sollten Sie rechtzeitig, frühestens aber sechs Monate und spätestens 15 Tage vor Fristablauf, eine Folgekarte beantragen. Bei Verlust bzw. technischem Defekt müssen Sie am TÜV SÜD Service-Center eine Ersatzkarte beantragen. Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte höchstens 15 Kalendertage fortsetzen, bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist.
13.01.2009 18:11
R.Müller



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Dabei seit: 01.01.2006
Name: Ralf Müller
Herkunft: Hohenlohe,die Region der Weltmarktführer

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Im Auszug steht
Fahrerlaubnisklassen nach dem neuen Recht (nach dem 01.01.1999)

Habe noch einen älteren Führerschein Klasse 3 wo 7,5 Tonnen eingetragen ist .
Datum kann man nicht richtig lesen ,war aber vor 1994.
Darf ich ab 45 alle 5 Jahre eine Verlängerung für 7,5 Tonnen beantragen ?

__________________
Gruss Ralf
13.01.2009 18:28 R.Müller ist offline Beiträge von R.Müller suchen Nehmen Sie R.Müller in Ihre Freundesliste auf
bucketman   Zeige bucketman auf Karte



Dabei seit: 22.10.2006
Name: Jürgen
Herkunft: Burgau / Bayern
Alter: 63

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Das ist jetzt mal ein richtig guter Thread- ich bin nächstes JAhr auch dran die Pappe muß verlängert werden.
13.01.2009 18:32 bucketman ist offline E-Mail an bucketman senden Homepage von bucketman Beiträge von bucketman suchen Nehmen Sie bucketman in Ihre Freundesliste auf
Biber93   Zeige Biber93 auf Karte



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Dabei seit: 21.03.2008
Name: Tobias
Herkunft: Massenbachhausen
Alter: 30

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Hallo Ralf;

Im alten 3er sind Folgende neue Führerscheinklassen enthalten:

B, BE, C1, C1E, M, S, L

Der Führerschein klasse C1 ist für LKW bis 7,5 Tonnen, der C1E mit Anhänger.

Also kannst du den Führerschein wenn du dein 50. Lebensjahr vollendet hast um 5 Jahre verlängern. Der neue Führerschein wird dann wiederum auf 5 Jahre befristet.

Bei der Verlängerung brauchst du meiner Meinung die gleichen unterlagen wie beim Führerschein C/CE, die Steffen schon genannt hat.

Gruß Tobias
13.01.2009 18:36 Biber93 ist offline E-Mail an Biber93 senden Beiträge von Biber93 suchen Nehmen Sie Biber93 in Ihre Freundesliste auf
R.Müller



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Dabei seit: 01.01.2006
Name: Ralf Müller
Herkunft: Hohenlohe,die Region der Weltmarktführer

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@ Tobias
Bei dem Auszug was Steffen eingestellt hat steht folgender Satz :
Fahrerlaubnisklassen nach dem neuen Recht (nach dem 01.01.1999)

Jetzt ist die Frage was mit neuem Recht gemeint ist .
Betrifft das auch diejenigen deren Führerschein vor 01.01.1999 ausgestellt wurde ?

__________________
Gruss Ralf
13.01.2009 18:45 R.Müller ist offline Beiträge von R.Müller suchen Nehmen Sie R.Müller in Ihre Freundesliste auf
CATSteffen
unregistriert
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@ Ralf

Ich denke den C1E brauchst du nicht verlängern lassen und der wird auch net ungültig

und wenn dann erst wenn du das halbe Jahrhundert erreichst

ausser du beantragst nen neuen dann gilt die Regel ab Austellungsdatum

frag aber besser aufm Amt nach die sollten es wissen
13.01.2009 19:13
stef001



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Dabei seit: 31.10.2007
Name: Stefan
Herkunft: Österreich
Alter: 40

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Hallo, also ich bin auch heuer dran mit Führerschein verlängern, also hab ich da bei uns mal nachgefragt.

Kostet mich 35 € beim Arzt der das Gutachten ausstellt und nochmal 10 € + ein Passfoto bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (Führerscheinstelle). Find ich jetzt vom finanziellen Aufwand her nicht so tragisch.

Wenn du C/E bzw C1/E bis zu einem gewissen Datum gemacht hast, musst du nur einmal verlängern, sonst im Abstand von 5 Jahren.
Wenn du nur C1/E hast, dann musst du den genauso verlängern lassen, aber ich glaube das geht mit einem größeren Abstand als 5 Jahren, und wenn du nur C/E verlängern lässt, so wird der C1/E logischerweise mit verlängert, so werd ichs im April auch machen.

Gruß aus Österreich winke

__________________
It's a MAN's world !!! prost
14.01.2009 11:14 stef001 ist offline E-Mail an stef001 senden Beiträge von stef001 suchen Nehmen Sie stef001 in Ihre Freundesliste auf
Usergeloescht280612
unregistriert
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Da bedanke ich mich doch schon mal bei allen, die bis jetzt kompetent geantwortet haben. So'n Forum ist schon eine feine Sache.

Gruß, Unterflur!
14.01.2009 11:36
bazille



Dabei seit: 10.05.2006
Name: Björn
Herkunft: Hessen
Alter: 42

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Mal eine kleine Aufstellung was Ich bei uns in Hessen gezahlt habe:

-das komplett Ärztliche am Gesundheitsamt: 102 euro
-Passbilder : 11 euro
-neuer Führerschein: 43,60 euro
-neue Fahrerkarte : 35,00 euro

Das alle 5 Jahre finde Ich schon ziemlich heftig.
14.01.2009 12:44 bazille ist offline E-Mail an bazille senden Beiträge von bazille suchen Nehmen Sie bazille in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie bazille in Ihre Kontaktliste ein
Usergeloescht280612
unregistriert
Prozedur Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Habe gerade Infos aus erster Hand erhalten:

1. "Biometrische Passbilder" machen lassen (ca. 11 Euro)
2. Allgemein-, und Augenärztliche Untersuchung machen lassen. In
meinem Fall beim TÜV Arnsberg (beides zusammen ca. 70 Euro),
dazu Ausweis/Reisepass und, wenn vorhanden, Brille mitbringen
3. Vier-fünf Wochen vor Frist zur Führerscheinstelle, dahin ärztl.
Gutachten, Passfotos und alten Führerschein mitbringen. (ca.46 Euro)

Gruß, Unterflur!
14.01.2009 13:13
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