Führerscheinverlängerung |
CATSteffen unregistriert
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Bezüglich Fahrerkarte
vom TÜV
Gültigkeit: Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig, danach sollten Sie rechtzeitig, frühestens aber sechs Monate und spätestens 15 Tage vor Fristablauf, eine Folgekarte beantragen. Bei Verlust bzw. technischem Defekt müssen Sie am TÜV SÜD Service-Center eine Ersatzkarte beantragen. Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte höchstens 15 Kalendertage fortsetzen, bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist.
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13.01.2009 18:11 |
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R.Müller
Dabei seit: 01.01.2006
Name: Ralf Müller Herkunft: Hohenlohe,die Region der Weltmarktführer
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Im Auszug steht
Fahrerlaubnisklassen nach dem neuen Recht (nach dem 01.01.1999)
Habe noch einen älteren Führerschein Klasse 3 wo 7,5 Tonnen eingetragen ist .
Datum kann man nicht richtig lesen ,war aber vor 1994.
Darf ich ab 45 alle 5 Jahre eine Verlängerung für 7,5 Tonnen beantragen ?
__________________ Gruss Ralf
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13.01.2009 18:28 |
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bucketman
Dabei seit: 22.10.2006
Name: Jürgen Herkunft: Burgau / Bayern
Alter: 63
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Das ist jetzt mal ein richtig guter Thread- ich bin nächstes JAhr auch dran die Pappe muß verlängert werden.
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13.01.2009 18:32 |
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Biber93
Dabei seit: 21.03.2008
Name: Tobias Herkunft: Massenbachhausen
Alter: 30
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Hallo Ralf;
Im alten 3er sind Folgende neue Führerscheinklassen enthalten:
B, BE, C1, C1E, M, S, L
Der Führerschein klasse C1 ist für LKW bis 7,5 Tonnen, der C1E mit Anhänger.
Also kannst du den Führerschein wenn du dein 50. Lebensjahr vollendet hast um 5 Jahre verlängern. Der neue Führerschein wird dann wiederum auf 5 Jahre befristet.
Bei der Verlängerung brauchst du meiner Meinung die gleichen unterlagen wie beim Führerschein C/CE, die Steffen schon genannt hat.
Gruß Tobias
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13.01.2009 18:36 |
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R.Müller
Dabei seit: 01.01.2006
Name: Ralf Müller Herkunft: Hohenlohe,die Region der Weltmarktführer
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@ Tobias
Bei dem Auszug was Steffen eingestellt hat steht folgender Satz :
Fahrerlaubnisklassen nach dem neuen Recht (nach dem 01.01.1999)
Jetzt ist die Frage was mit neuem Recht gemeint ist .
Betrifft das auch diejenigen deren Führerschein vor 01.01.1999 ausgestellt wurde ?
__________________ Gruss Ralf
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13.01.2009 18:45 |
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CATSteffen unregistriert
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@ Ralf
Ich denke den C1E brauchst du nicht verlängern lassen und der wird auch net ungültig
und wenn dann erst wenn du das halbe Jahrhundert erreichst
ausser du beantragst nen neuen dann gilt die Regel ab Austellungsdatum
frag aber besser aufm Amt nach die sollten es wissen
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13.01.2009 19:13 |
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stef001
Dabei seit: 31.10.2007
Name: Stefan Herkunft: Österreich
Alter: 40
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Hallo, also ich bin auch heuer dran mit Führerschein verlängern, also hab ich da bei uns mal nachgefragt.
Kostet mich 35 € beim Arzt der das Gutachten ausstellt und nochmal 10 € + ein Passfoto bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (Führerscheinstelle). Find ich jetzt vom finanziellen Aufwand her nicht so tragisch.
Wenn du C/E bzw C1/E bis zu einem gewissen Datum gemacht hast, musst du nur einmal verlängern, sonst im Abstand von 5 Jahren.
Wenn du nur C1/E hast, dann musst du den genauso verlängern lassen, aber ich glaube das geht mit einem größeren Abstand als 5 Jahren, und wenn du nur C/E verlängern lässt, so wird der C1/E logischerweise mit verlängert, so werd ichs im April auch machen.
Gruß aus Österreich
__________________ It's a MAN's world !!!
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14.01.2009 11:14 |
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Usergeloescht280612 unregistriert
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Da bedanke ich mich doch schon mal bei allen, die bis jetzt kompetent geantwortet haben. So'n Forum ist schon eine feine Sache.
Gruß, Unterflur!
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14.01.2009 11:36 |
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bazille
Dabei seit: 10.05.2006
Name: Björn Herkunft: Hessen
Alter: 42
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Mal eine kleine Aufstellung was Ich bei uns in Hessen gezahlt habe:
-das komplett Ärztliche am Gesundheitsamt: 102 euro
-Passbilder : 11 euro
-neuer Führerschein: 43,60 euro
-neue Fahrerkarte : 35,00 euro
Das alle 5 Jahre finde Ich schon ziemlich heftig.
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14.01.2009 12:44 |
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Usergeloescht280612 unregistriert
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Habe gerade Infos aus erster Hand erhalten:
1. "Biometrische Passbilder" machen lassen (ca. 11 Euro)
2. Allgemein-, und Augenärztliche Untersuchung machen lassen. In
meinem Fall beim TÜV Arnsberg (beides zusammen ca. 70 Euro),
dazu Ausweis/Reisepass und, wenn vorhanden, Brille mitbringen
3. Vier-fünf Wochen vor Frist zur Führerscheinstelle, dahin ärztl.
Gutachten, Passfotos und alten Führerschein mitbringen. (ca.46 Euro)
Gruß, Unterflur!
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14.01.2009 13:13 |
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Impressum
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