Scania Longliner der Serie 164 und R |
Beleger
Dabei seit: 25.09.2011
Name: Carsten Herkunft: Twistringen
Alter: 53
|
|
Hallo!
Hier sind ja nun einige Bilder wo die Longliner einen 13,60 Auflieger ziehen.
Auf welcher Grundlage dürfen die denn mit Überlänge fahren.
Das Fahrerhaus wir nach Augenschein ca. 3,50 m lang sein.
Mit einem 40 Fuss Container muss es ja passen, aber mit 13,60 Auflieger???
Wir bekommen sofort einen reingewürgt wenn ein Auto 10 cm zu weit übersteht.
__________________ Grüße!
Euer Beleger
Wenn es hinten kreischt heult und knallt
, es vorn dem Kutscher Schweiß auf die Stirne treibt
Ich wünsche allen allzeit eine Handbreit Diesel im Tank.
|
|
31.03.2014 18:31 |
|
|
axelp
Dabei seit: 04.01.2009
Name: Axel Herkunft: Bad Salzuflen
Alter: 51
|
|
Moin Carsten!
Ich geh mal davon aus mit der Genehmigung nach Paragraphen 99. 99 mal gehts gut, bei hundertsmal zahlt man. Selbst mit Dauergenehmigung haut es normal nicht hin weil es auf nen 13,60m Auflieger zu 99% geteilte Ladung ist.
Gruß
Axel
|
|
31.03.2014 19:17 |
|
|
Aka
Dabei seit: 30.01.2013
Name: . Herkunft: .
|
|
Meiner Meinung nach gehört die Gesetzeslage sofort geändert, dass ein Longliner mit nem üblichen 13,60m Trailer ganz normal ohne irgendwelche Sondergenehmigungen, etc. betrieben werden kann.
Eine Spedition, die dem Fahrer ein paar qm mehr an Menschenwürde verschafft, indem sie ein solches Fahrzeug einsetzt sollte keinesfalls dafür auch noch bestraft werden.
Für jeden Zentimeter, der dem Lebensraum der Fahrer zu Gute kommt wäre ich gerne bereit, dass die Züge länger werden... was machen schon 1, 2 oder 3 Meter bei z.B. einem 16,50m Sattel aus... is der Zug halt 20m lang.
Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von Aka: 31.03.2014 19:44.
|
|
31.03.2014 19:36 |
|
|
Aka
Dabei seit: 30.01.2013
Name: . Herkunft: .
|
|
Zitat: |
Original von marbus90
...es wird trotzdem Fahrer geben, die die Cab over Engines vorziehen werden. |
Würde ich wahrscheinlich auch, weil mir die Hauber einfach nicht gefallen... außerdem fand ich das Fahrgefühl möglichst hoch über und vor der Lenkachse einfach geil.
Mit Lebensraum dachte ich beim obigen Beitrag weniger an den Überlebensraum bei einem Auffahrunfall, sondern eher an den Wohnraum hinter dem Fahrersitz.
Wobei meiner Meinung nach auch bei einem Cab over Engine in Longliner Ausführung die Überlebenschancen besser sein dürften, weil man den eigenen Trailer, der die Kabine von hinten zerknautscht nicht mehr so direkt im Nacken hat... sieht man ja z.B. bei den Tank- und Silozügen, wo hinter der Kabine entsprechend Platz ist und die Kabine so bei einem Auffahrunfall nach hinten aus kann. Bei einem Longliner müßte man das konstruktiv halt so machen, dass für den Fall des Falles der Bereich auf Höhe des Fahrersitzes stabil gebaut wird (stavbile Fahrgastzelle) und der Wohnbereich entsprechend schwächer, so dass dieser als Knautschzone nachgibt.
Bei all dem ist natürlich klar, dass ein Hauber bei einem Unfallszenario noch um Einiges besser ist.
Ein kleiner "WoWa" mit einer vernünftigen Einrichtung hinten dran statt den aktuellen Hasenkäfigen denke ich würden den Lebensstandard für die Fernverkehrler wenigstens ein wenig anheben... wenn die Leute schon wochenlang ohne Familie allein draußen unterwegs sind.
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Aka: 31.03.2014 20:37.
|
|
31.03.2014 20:21 |
|
|
marbus90
Dabei seit: 03.03.2013
Name: Marius Herkunft: Niedersachsen
|
|
Drüben gibts auch das Konzept, dass die LKWs auch ohne Schlafliege = mit kurzer Kabine ausgeliefert werden können, dahinter kann dann der Käufer einen Schlafbereich nach Wunsch montieren. Ähnliches könnte ich mir auch hier vorstellen. So könnte man das eigene Zimmer über verschiedene LKWs mitnehmen... Da gibs sicher schnell ne Norm für.
Im Ausgleich würde ich dann für 6achser 44t Gesamt durchsetzen, dann haben wir sicher bis Euro20 Ruhe
|
|
31.03.2014 20:43 |
|
|
Mercedes190 unregistriert
|
|
Kollegen,
das sag ich schon lange: 4 Achser mit zwei-achs Anhänger und 46 to. GGW.
Bestimmt ganz wunderbar zu fahren.
Gruß P.
|
|
23.04.2014 20:16 |
|
|
|
|
|
Impressum
|