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Zum Ende der Seite springen Fragen zum H-Kennzeichen
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thomas66



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Dabei seit: 01.11.2009
Name: thomas
Herkunft: Mittelmosel
Alter: 57

Fragen zum H-Kennzeichen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Da ich im Begriff bin mir einen Magirus Allrad-Eckhauber (Ex-Fw) sammt zweiachs Langendorf Tieflader zuzulegen, damit ich in Zukunft an Sandkastenspielen für Große mitmachen kann, im Folgenden einige Fragen die mich nun brennend intressieren. Weil ich in Sachen LKW Oldtimer bzw H-Kennzeichen noch über keinerlei Erfahrung verfüge bitte ich hier die alten Hasen um Rat. Sicher könnt Ihr mich vor einigen Fehlern bewahren, die man macht weil man keine Erfahrung hat.


1. Darf ich mit H-Kennz. den Tieflader mit Raupe ziehen ?
(nicht wg. ZGG sondern Ladung/Gebrauch allgemein)

2. muß der Tieflader ein eigenes H-Kennz. haben oder kann ein
Folgekennz. verwendet werden ?

3. Welche Fristen gelten bez. HU / Sp bei Fahrzeugen mit H-Kennz.
und ZGG über 7,5t ?

4. Woher könnte ich verlässliche Info, am besten schriftlich, bekommen ?

schon mal ein riesiges DANKESCHÖN im Voraus.
02.01.2010 20:07 thomas66 ist offline E-Mail an thomas66 senden Beiträge von thomas66 suchen Nehmen Sie thomas66 in Ihre Freundesliste auf
buckdanny



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Dabei seit: 21.02.2008
Name: Christof
Herkunft: zwischen Alb und Schwarzwald
Alter: 58

RE: Fragen zum H-Kennzeichen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von thomas66



1. Darf ich mit H-Kennz. den Tieflader mit Raupe ziehen ?
(nicht wg. ZGG sondern Ladung/Gebrauch allgemein)


Ist nicht definiert festgelegt, allgemein dient das H-Kennzeichen zur Pflege des Automobilen Kuturgut, denke deine Zwecke entsprechen diesen


Zitat:
2. muß der Tieflader ein eigenes H-Kennz. haben oder kann ein
Folgekennz. verwendet werden ?


das ist unabhängig vom H-Kennzeichen, nur Zulassungsfreie Hänger(Geschwindigkeitsbegrenzt) werden mit Folgekennzeichen bewegt.

Zitat:
3. Welche Fristen gelten bez. HU / Sp bei Fahrzeugen mit H-Kennz.
und ZGG über 7,5t ?


die gleichen wie für Fahrzeuge ohne H-Kennzeichen

HU alle 12 Monate, SP 6 Monate

Zitat:
4. Woher könnte ich verlässliche Info, am besten schriftlich, bekommen ?


Verkehrsministerium, Zulassungsstelle, Verband Deuvet, ADAC

Zitat:
schon mal ein riesiges DANKESCHÖN im Voraus.


__________________
Chevy K30

das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang

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02.01.2010 20:41 buckdanny ist offline E-Mail an buckdanny senden Beiträge von buckdanny suchen Nehmen Sie buckdanny in Ihre Freundesliste auf
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