"Straßenschonende Bauweise" |
haldjo
Dabei seit: 06.04.2007
Name: Joachim Herkunft: Deutschland
Alter: 37
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"Straßenschonende Bauweise" |
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Hallo zusammen,
jetzt hab ich mal wieder ne sehr spezielle Frage:
Ich muss derzeit im Rahmen meiner Diplomarbeit unter anderem auch ein Fahrwerk auslegen, und bin nun auf die Frage der notwendigen Dämpfung gestoßen. Dies allerdings weniger aus Komfort- oder Fahrstabilitäts-überlegungen, sondern im wesentlichen aufgrund der StvZO.
In dieser steht nämlich der tolle Satz "Fahrzeuge sind in Straßenschonender Bauweise zu fertigen und zu erhalten".
Nun meine Frage, da ich dazu nichts finde: Wie wird eine Straßenschonende Bauweise definiert. Da wir hier in Deutschland sind und sonst alles reguliert ist bis ins kleinste gehe ich davon aus dass es irgendwie geartete Grenzwerte für dynamische Radlasten usw. geben muss, finde aber weder in Fachbüchern, noch in der StvZO oder im Internet welche.
Wäre klasse wenn mir irgendwer weiterhelfen könnte!
Achtung: ich meine nicht den passus über die Gleichwertigkeit zu einer Luftfeder, der hat erst bei Doppelachsen mit einer Gesamtachslast >18t Gütligkeit.
Viele Grüße
__________________ Frauen komplimente zu machen ist wie Topfschlagen im Minenfeld
"Ich bin gegen Religion, weil sie uns lehrt, damit zufrieden zu sein, die Welt nicht zu verstehen." -Richard Dawkins
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09.09.2010 08:53 |
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tobbi
Dabei seit: 13.10.2006
Name: Torben Herkunft: Shanghai
Alter: 39
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Moin Joachim,
bist du dir sicher, dass sich das auf die Federungssysteme eines Fahrzeugs auswirkt? Ich würde jetzt - nur nach dem, was ich von dir jetzt gelesen habe, ohne in der StVZO nachzusehen - darauf schließen, dass Fahrzeuge mit straßenschonenden Reifen (oÄ) ausgerüstet sein müssen, als Beispiele:
- Gummipolster an den Ketten von Panzern im Straßenverkehr
- Spike-Verbot bei Winterreifen seit Ende der '80er / Anfang der '90er Jahre
Dass es bei der Dämpfung ja gewaltige Unterschiede geben darf, kann man sich ja bei PKWs gut angucken, die gibt's ja von Komfortsänfte bis hin zu bretthart.
Nenn doch bitte nochmal den Paragrafen aus der StVZO!
Viel Erfolg bei deiner Diplomarbeit!
__________________ MfG Torben
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09.09.2010 09:36 |
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haldjo
Dabei seit: 06.04.2007
Name: Joachim Herkunft: Deutschland
Alter: 37
Themenstarter
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Tag Torben,
das mit den Reifen hatte ich auch schon überlegt, dem scheinen allerdings verschiedene Punkte zu widersprechen.
- Zum einen gibts über die Reifen nur einen Paragraphen der besagt dass diese "Zugelassen" sein müssen, aber nicht genau regelt auf welcher Grundlage im Bezug auf Straßenschonung.
- Dann ist da noch die Bemerkung mit der als einer Luftfederung gleichwertig anerkannten Federung (§34 Abs.4 - 2d StvZO) bei der eine höhere Achslast erlaubt ist, was mich zum Ergebniss führt dass die Federung durchaus Einfluss auf die Zulässigkeit hat.
Der Reifenparagraph ist §36 Abs.3
Der Begriff "Straßenschonende Bauweise" stammt aus §30 Abs.2
Kettenfahrzeuge haben übrigens eine eigene Regelund, bei der die Geschwindigkeit auch abhängig von der Beschaffenheit der Gummierung, und der !Federung! ist.
achja: das Fahrzeug soll später eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 65 km/h erreichen. bis 40 km/h könnten wir uns die Federung sparen...
__________________ Frauen komplimente zu machen ist wie Topfschlagen im Minenfeld
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09.09.2010 09:51 |
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manny33604
Dabei seit: 18.01.2009
Name: Manny Herkunft: Papenburg
Alter: 43
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Zitat: |
Original von henning
... da ging es darum, daß bei Dreiachsern die Pendelachsaggregate für Fernverkehrsfahrzeuge ersetzt werden sollten, weil sie durch ihre Neigung zum Trampeln (Aufschwingen) die Fahrbahn zerstörten.
....
Henning
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Hallo,
ich kann mich aus meiner Zeit als heranwachsender noch gut an eine Situation erinnern, in der ich das beschriebene Phänomen mal live gesehen habe,
damals wars ein F8( Dreiachser Kurzholzzug mich Doppelachsaggregat hinten)... War damals mit Eltern zusammen auf dem Weg in den Urlaub (kann mich erinnern als wärs gestern gewesen
) Jedenfalls konnte man bei Autobahntempo sehen wie die Achsen regelrecht Abwechselnd Fahrbankontakt hatten, dies sicherlich als folge einer Fahrwerksschwingung angeregt durch Fahrbahnunebenheiten
Na ja Fahrbahnschonend... Das ist ja nun viel!
Da fällt mir als Einfluss folgendes ein:
--Raddurchmesser -daraus resultierend die Drehzahl des Rades und der Impuls der auf den Belag einwirkt -Durchmesser=je größer desto besser, Lowliner sind bekannterweise Gift für die Straße.
--Achslasten (11Tonen Achse mit Zwillingsreifen soll besser sein als 7t Einzelbereift) -da gabs mal einen Artikel im Trucker im Zusammenhang mit den Eurocombis und der Verringerung der Fahrbahnschädigung)
-- Anzah der gelenkten/nichtgelenkten Achsen (ich weiß das die Holländer bei den Vier- und Fünfachsern da bestimmte Vorschriften haben damit man auf 50t zGg kommt -Siehe Ginaf und die anderen Holländer Spezialfahrzeuge...)
--Stoßdämpfer -logisch
--Luftfederung -logisch
hm, aber wenn es da Vorschriften gibt, dann müsste ja irgendwo ein "Stand der Technik" definiert sein...
Gruß
manny
ps Euer KAT sollte in der Beziehung ganz weit vorne sein, große Räder Schraubenfedern mit Stoßdämfung
__________________ vor dem Weiterverbreiten der Bilder bitte nachfragen!
www.rolfes-transporte.de
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09.09.2010 11:41 |
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Trakker
Dabei seit: 18.02.2008
Name: Holger Herkunft: Heidenheim
Alter: 55
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RE: "Straßenschonende Bauweise" |
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Zitat: |
Original von haldjo
Hallo zusammen,
jetzt hab ich mal wieder ne sehr spezielle Frage:
Ich muss derzeit im Rahmen meiner Diplomarbeit unter anderem auch ein Fahrwerk auslegen, und bin nun auf die Frage der notwendigen Dämpfung gestoßen. Dies allerdings weniger aus Komfort- oder Fahrstabilitäts-überlegungen, sondern im wesentlichen aufgrund der StvZO.
In dieser steht nämlich der tolle Satz "Fahrzeuge sind in Straßenschonender Bauweise zu fertigen und zu erhalten".
Nun meine Frage, da ich dazu nichts finde: Wie wird eine Straßenschonende Bauweise definiert. Da wir hier in Deutschland sind und sonst alles reguliert ist bis ins kleinste gehe ich davon aus dass es irgendwie geartete Grenzwerte für dynamische Radlasten usw. geben muss, finde aber weder in Fachbüchern, noch in der StvZO oder im Internet welche.
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Viele Grüße |
Als Strassenschonende Federung wird per Gesetz die Luftfederung und die Parabellfederung angesehen,diese begriffe waren ende der 80er jahre an der tagesordnung weil es ausschlaggebend war bei der Auflastung von 38 tonnen auf 40 tonnen GG welche federung verbaut war.
Gruß Trakker
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09.09.2010 11:42 |
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haldjo
Dabei seit: 06.04.2007
Name: Joachim Herkunft: Deutschland
Alter: 37
Themenstarter
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@Manny: unser KAT ist nicht das Problem, aber der is ohnehin ein Hybrid (der Ausruck Zwitter gefällt mir nicht^^) der hat bei den Vorderachsen die Schraubenfederung mit doppelter Dämpfung und hinten Luftfederung.
@Holger: welche Federung mehr oder weniger wirklich Straßenschonend ist weiß ich schon, aber es muss dazu doch auch eine klare Spezifikation mit Grenzwerten geben...
Luftfedern oder Parabelfedern mit einer Eigenfrequenz <=2Hz gelten im Sinne der StVZO "als einer Luftfederung gleichwertig" solange die Dämpfung >= 20% beträgt.
Aber das trifft nur auf erhöhte Doppelachslasten zu (zumindest laut gesetzestext). Ich muss wissen was bei einer Einzelachse mit 8 tonnen Achslast als Straßenschonend betrachtet wird. Evtl. könnte bei uns die Eigendämpfung der Reifen schon genügen, aber ohne klare Werte auf die ich mich auch beziehen kann, kann ichs nicht ermitteln.
Klar kann ich auf ne adäquate Variante zur Luftfederung gehen die den oben genannten Grenzen entspricht, aber aus konstruktiven und bauraumtechnischen Gründen ist das wenn möglich in meinem Fall zu vermeiden. Zudem spielt die Fahdynamik hier auch nur eine untergeordnete Rolle (Wank- Nick- verhalten usw.)
Naja, mal sehen, vielleicht kann der hiesige TÜV-Gutachter mir hierzu wenigstens gängige Werte angeben mit denen man üblicherweise arbeitet...
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09.09.2010 12:56 |
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stvo88
Dabei seit: 17.12.2009
Name: Stefan Herkunft: Salzburg
Alter: 35
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Ich weis nicht, ob es dir etwas nutzt...
unser Fastrac ist spiralgefedert, hat eine bauartbedingte, eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 60km/h.
Gezogn wird damit ein Schwarzmüller Kipp-Zentralachsanhänger, eingetragene Höchstgeschwindigkeit 50km/h. dieser hat eine Pendelachse und relativ massiv wirkende Federblätter. Hat Breitreifen aufgezogen.
Vielleicht hilfts
__________________ MAN hat alles, was Mann braucht...
Glück Auf,
Stefan
Alle Bilder stellen mein geistiges Eigentum dar, Weiterverwendung (privat oder komerziell) nur auf Anfrage!
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11.09.2010 17:48 |
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Ytransport
Dabei seit: 18.01.2008
Name: georg Herkunft: Wien
Alter: 20
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das sollte laut KFG Z3,Z4 sein.
wenn jede Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung oder einer als mindestens gleichwertig ??? anerkannten Federung ausgerüstet ist und eine Achslast von 9500 kg nicht überschritten wird
gruß aus Wien Georg
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02.11.2010 17:40 |
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haldjo
Dabei seit: 06.04.2007
Name: Joachim Herkunft: Deutschland
Alter: 37
Themenstarter
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Danke für die Beteiligung bei der Lösung des Rätsels.
Inzwischen hab ich herausgefunden dass es für die "Straßenschonende Bauweise" an sich tatsächlich keine Richt- oder Grenzwerte gibt.
Ist also im Grunde von der Tagesform des zuständigen Prüfingenieurs abhängig.
Jedoch ist davon auszugehen dass die Messlatte die Werte sind die für eine Luftfederung oder ein ihr gleichwertiges System gelten.
Damit wäre das Problem einerseits gelöst, aber die Formulierung der StVZO trotzdem nicht eindeutig. Und auf meine Frage ob es dann auch als Federung gilt wenn ich Gummiklötze unter ne Achse schraub, erteilte mir der Herr vom TÜV eine klare Absage.
naja, war auch nicht ganz ernst gemeint...
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02.11.2010 18:02 |
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