Führerschein Lkw |
der_Maschinist
Dabei seit: 13.01.2006
Name: Manuel Herkunft: Frankfurt/Oder
Alter: 41
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Ich habe mal ne dumme Frage!
Ich habe vor fast 5 Jahren den Lkw-Führerschein gemacht. Und leider bin ich schon in den EU-Führerschein reingerutscht.
Dadurch habe ich das Pech und muss alle 5 Jahre zum Arzt und meine Fahrtauglichkeit überprüfen lassen. Danach muss ich zur Führerscheinstelle und einen neuen Führerschein beantragen.
Das alles kostet mich nicht nur Zeit sondern auch ne Menge Geld (87€ für den Arzt, 42,60€ Führerscheinstelle und nochmal 10€ für die Fotos).
Da ich aber auch den Führerschein für die Arbeit brauche bin ich ja der Meinung, daß mir meine Firma diese unkosten erstatten müsste.
Nur leider sieht der Chef das nicht so.
Gibt es dafür nicht Irgendeine Regel, dass mir dieses Geld erstattet wird? Oder kann man das von irgendwoanders wiederbekommen?
Gruß Manuel
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01.03.2006 17:48 |
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der_Maschinist
Dabei seit: 13.01.2006
Name: Manuel Herkunft: Frankfurt/Oder
Alter: 41
Themenstarter
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Ein Steuererklärung habe ich leider noch nie gemacht bzw. machen lassen.
Und bei meiner Firma muss ich mir die Klamotten auch selber kaufen, wobei für uns auch Kleiderordnung besteht. Also nur in Firmenanzügen arbeiten.
Gruß Manuel
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01.03.2006 18:00 |
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Terex-Robin
Dabei seit: 23.04.2005
Name: Robin Braun Herkunft: Enkenbach-Alsenborn
Alter: 52
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Was ist denn das für eine Firma???????????
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01.03.2006 18:18 |
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der_Maschinist
Dabei seit: 13.01.2006
Name: Manuel Herkunft: Frankfurt/Oder
Alter: 41
Themenstarter
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Tja was soll ich dazu sagen?
Aber eigentlich ist das eine der größeren und guten Firmen.
Nur in ein paar beziehungen sind die ein wenig komisch drauf.
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01.03.2006 18:30 |
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derHeisinger
Moderator
Dabei seit: 04.10.2005
Name: Schorschewalter Herkunft: 63654 Büdingen/Oberhessen
Alter: 54
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Also mal folgendes zu den Klamotten bzw. Arbeitsschuhen und sonstige persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Der Arbeitgeber stellt in der Regel einen kompletten Satz pro Jahr dem Angestellten kostenlos zur Verfügung, d.h. einpaar Arbeitsschuhe in der Regel S3 (Stahlsohle, Stahlkappe, griffige und Ölbeständige Sohle), wenn von der BG gefordert auch einen Schutzhelm. Dieser Helm ist im Normalfall maximal 5 Jahre zu gebrauchen. Danach wird dieser ausgesondert. Achtung in jedem Helm ist ein Herstellungsdatum abgedruckt. Wer einen Helm selbst im Fachgeschäft kauft, sollte vorher einen Blick auf die Innenseite des Helms werfen, nicht dass er einen "neuen" Helm kauft, welcher allerdings schon 2 oder 3 Jahre alt ist und die ganze Zeit im Regal/Lager lag.
Arbeitshandschuhe werden immer vom Arbeitgeber gestellt.
Im Winter muss sogar der Arbeitgeber entsprechende Winterbekleidung zur Verfügung stellen, gleiches gilt auch für Regenbekleidung.
Bei Brillenträger kann es sogar sein, dass der Arbeitgeber eine Arbeitsbrille mit Sehstärke stellt/stellen muss. Kommt allerdings auf die Art der Tätigkeit an, wie z.B. bei Schweißer, Schlosser usw.
Wenn die Firma eine "Firmenuniform" fordert, so wird diese ebenfalls vom Arbeitgeber gestellt. Dieser macht in der Regel einen Servicevertrag mit einer Firma für Berufsbekleidungen. Dann bekommt der Arbeiter allerdings mehrere Sätze der Berufsbekleidung, um so ständig wechseln zu können. Bei Beschädigung, oder wenn die Klamotten zu klein geworden sind, werden diese dann wieder von dem Servicebetrieb repariert, gewaschen und/oder getauscht. Bei dieser Art der Berufsbekleidung wird allerdings monatlich ein gewisser Betrag vom Lohn/Gehalt abgezogen.
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01.03.2006 18:41 |
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MAN Driver unregistriert
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Bist du dir ganz sicher,daß du da alle 5 Jahre hin mußt?
Soweit ich weiß gilt diese Regelung doch nur für Leute die das 50.Lebensjahr überschritten haben.Ich selber habe noch den alten Führerschein und muß ja auch nicht alle 5 Jahre hin.
Mein Vater z.B.der ist über 50 und muß nun alle 5 Jahre hin.Der geht zu unserer Firma und sagt dort Bescheid und die leiten dann alles in die Wege.Er geht dann umsonst zum Arbeitsmedizinischen Dienst bei uns in Osnabrück.Das ist wohl ne Abteilung von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
Auch unsere Schuhe und Arbeitsklamotten werden uns von der Firma gestellt.
Da würde ich mich mal an deiner Stelle erkundigen!!!
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02.03.2006 17:49 |
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LKW-Stefan
Administrator
Dabei seit: 24.02.2005
Name: Stefan Herkunft: Münchberg / Oberfranken
Alter: 39
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doch muss er.
Der LKW Führerschein gilt nur noch 5 Jahre. Danach muss man zur
Untersuchung und der Schein verlängert werden.
Das gilt nur für Leute die den Schein neu gemacht haben (also EU Führerschein)
Für Leute, die den alten 2er Schein haben, gilt diese Regelung erst ab dem
50. Lebensjahr!
__________________ Gruß aus Oberfranken
Stefan
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02.03.2006 18:35 |
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tga-basti unregistriert
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Ja das past schon, alle die den führerschein nach ( i denk 2000) gemacht haben müssen alle fünf jahre hin, und alle die jetz über 50 sind a alle 5 jahre.
Und diejenigen die den schein vor dieser neuen regelung gemacht haben müssen a erst ab 50 zur untersuchung.
Ich denke die regelung ist 1999 oder 2000 gekommen weis ich leider nicht mehr genau, alle die vor diesen zeitpunkt gemacht haben müssen erst ab 50 und dann alle 5 jahre zum doc und alle die danach gemacht haben alle 5 jahre (gehöre a zu diesen "unglücklichen" die alle 5 jehre müssen
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02.03.2006 18:38 |
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Der Ede unregistriert
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was kostet so ein Eu LKW schein zur zeit überhaupt?
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02.03.2006 19:14 |
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