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Dirty-Harry   Zeige Dirty-Harry auf Karte



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Dabei seit: 29.01.2011
Name: Harry
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Zitat:
Original von roadrunner-eu


Hallo Gutster - auf besonderen Wunsch


Hi Jörg,


würde ich aber nur gelten lassen, wenn der Wunsch von einem der abgebildeten - oder dem Fotografen- gekommen ist.

Aber ändern lässt sich diese Entwicklung wohl nicht mehr ….. wenn ich als die mega-Farbklekse auf Kennzeichen oder Köpfen sehe (Hier im Forum weniger als beim Frazenbuch...…. da bekomme ich Augenkrebs..... man kann auch dezent etwas unkenntlich machen - aber das bedeutet ja "Arbeit" - nichts für Ungut Jörg..... ich melde mich mal die Tage... zwinker

__________________
Gruß aus dem Süden winke

Dirty-Harry

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Spedition Fischer-Modelle: http://www.baumaschinenbilder.de/forum//thread.php?threadid=42963&page=1

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02.01.2019 20:17 Dirty-Harry ist offline E-Mail an Dirty-Harry senden Homepage von Dirty-Harry Beiträge von Dirty-Harry suchen Nehmen Sie Dirty-Harry in Ihre Freundesliste auf
roadrunner-eu



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Dabei seit: 03.01.2010
Name: joerg
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.. hier das Bild ohne Wünsche

roadrunner-eu hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
#BP 84 -  183bb__Kaelble K 650 Z mit 5t Miagkran ca. 1960+.jpg



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roadrunner-eu



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Dabei seit: 03.01.2010
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Zufallsfund DEUTSCHE BUNDESPOST - beim Überfliegen der Bilder war das für mich immer ein Reichspostfahrzeug, bis ich mal genauer hingesehen habe.

roadrunner-eu hat dieses Bild angehängt:
#4-Bild 446 VW Kübel (Typ 82) mit Behelfsaufbau, ab 1945, hier1950.jpg



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11.01.2019 17:45 roadrunner-eu ist offline E-Mail an roadrunner-eu senden Beiträge von roadrunner-eu suchen Nehmen Sie roadrunner-eu in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 29.01.2011
Name: Harry
Herkunft: Karlsruhe
Alter: 67

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Hi Jörg -

das ist ganz sicher eine Rarität mit "Deutsche Bundespost" - gab es so ein Teil nicht auch als Model?? Zur Farbgebung wirst Du wohl auch keine Infos haben???

__________________
Gruß aus dem Süden winke

Dirty-Harry

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11.01.2019 17:56 Dirty-Harry ist offline E-Mail an Dirty-Harry senden Homepage von Dirty-Harry Beiträge von Dirty-Harry suchen Nehmen Sie Dirty-Harry in Ihre Freundesliste auf
roadrunner-eu



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Dabei seit: 03.01.2010
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Hallo Harry, leider nein. Ich habe als vorheriges Bild dieses in meinem Archiv und habe immer einfach weitergeblättert, bis mir die Tage auffiel, dass es sich um ein Bundespost Fahrzeug handelt.

roadrunner-eu hat dieses Bild angehängt:
#-3Bild 447 VW Kübel und Käfer mit Behelfsaufbau.jpg



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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von roadrunner-eu: 12.01.2019 20:40.

11.01.2019 20:44 roadrunner-eu ist offline E-Mail an roadrunner-eu senden Beiträge von roadrunner-eu suchen Nehmen Sie roadrunner-eu in Ihre Freundesliste auf
Tempomanni   Zeige Tempomanni auf Karte



Dabei seit: 13.12.2012
Name: Manni
Herkunft: Gießen/ Mittelhessen
Alter: 59

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Moin zusammen,

die Bundespost wird wohl - bei aller Materialknappheit- froh gewesen sein, den Kübelwagen Typ 28 ( = normale 82er Kübelwagenbasis mit hinter dem Fahrersitz montiertem " Rucksackkasten" )
aus ehem. Wehrmachtsbeständen, bzw. übriggebliebenen Kfz.Werksmontage/ Teilekomplettierung nach Kriegsende übernehmen zu können.

Ebenso der Typ 83:
Bedeutet die " normale" Käferkarosse auf 82er Kübelwagenchassis ( Typ 82 E Ausgangsbasis + " Rucksackkasten" auf dem Heck )

@ Harry
Die Farbe der Kfz. dürfte wohl bei der Übergabe noch Feldgrau gewesen sein, sofern diese aus Militärbeständen waren. Ansonsten bei der zivilen Reichspost normalerweise rot bis 1945. Und spätestens, nach Gründung der Bundesrepublik, 1949/ 50 wieder gelb.

Aber das kann uns unser Jörg bestimmt ganz genau sagen... zwinker prost

Grüsse, Manni winke

__________________
Tempo, Tempo schreit die Welt- Tempo, tempo - Zeit ist Geld....
...hast Du keinen Tempowagen, wird die Konkurrenz dich schlagen..... Aufsmaul Aufsmaul

( Originaler Werbespruch der Firma Vidal & Sohn)

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Tempomanni: 12.01.2019 03:41.

12.01.2019 03:33 Tempomanni ist offline E-Mail an Tempomanni senden Beiträge von Tempomanni suchen Nehmen Sie Tempomanni in Ihre Freundesliste auf
BautznerSenf   Zeige BautznerSenf auf Karte



Dabei seit: 27.01.2010
Name: P.
Herkunft: Schwaben

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Hallo!

Zitat:
Original von der Gilb
Hmmmm.... rechtlich bedenklich, könnte teuer werden.
Du hast nur Glück gehabt und bist nicht auf einen genauen Polizisten getroffen.
Das Anbringen einer rot-weissen Warnmarkierung setzt ein berechtigtes Fahrzeug voraus, z.B. ein Baustellenfahrzeug, weil damit Sonderrechte* verbunden sind.
Zusätzlich muss man beachten, dass Reflexfolien zu den "lichttechnischen Einrichtungen" zählen - sind also "ganz böse" und Mißbrauch könnte das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Bullys zur Folge haben.

Wenn du das Fahrzeug nur temporär bei geeigneten Treffen im kompletten "Ornat" zeigen willst, würde ich auf Magnetfolien setzen. Die kann mann rückstandsfrei wieder entfernen.

Noch einige Infos:
*Zu den Sonderrechten Zitat aus der StVO:
§35 Abs. 6
Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten....usw. usw..
Zitatende

In den alten Zeiten galt für die Bundespost der damalige Absatz 7 der StVO (inzwischen wurde er verändert) :
(7) Fahrzeuge der Deutschen Bundespost, die der Beförderung von Postsendungen oder dem Bau oder der Unterhaltung von Fernmeldeeinrichtungen dienen, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert.
Gelb und Grau hatten also auch ohne Warnmarkierung Sonderrechte.
Die habe ich oft genug genutzt und manche Parkknolle musste zurückgenommen werden Zeigen


Ich habe es "andersrum" gelernt - also so, wie der Fragesteller es beschrieben hat (naemlich als problemlos):

Die von Dir freundlicherweise zitierte Vorschrift regelt nicht, dass Du automatsich Sonderrechte hast ("Jedes Auto mit Warnschraffen..."), sondern nur, dass bestimmte Fahrzeuge, naemlich dann, WENN sie
a.) mit Schraffen und/oder RKL versehen sind und
b.) dies zur Ausuebung der Taetigkeit notwendig ist
Sonderrechte in Anspruch nehmen KOENNEN.

Hier kommt ja noch hinzu, dass das Fahrzeug optisch wieder dem alten Zustand angenaehert (und damit die Authentizitaet gesteigert) wird.

Gibt nach m. E. kein Problem, solange er sich keine Sonderrechte anmasst.

Anders (und zwar so, wie Du schreibst) ist es bei Tagesleuchtfarbe - da ist man pingelig, die soll speziell bleiben.

Gruss vom

B. S.

__________________
(C) Meine Fotos stammen (soweit nicht anders angegeben) von mir. Vor Nutzung durch Dritte möchte ich gefragt werden - sonst gibt's Post vom Anwalt...
16.01.2019 16:04 BautznerSenf ist offline E-Mail an BautznerSenf senden Beiträge von BautznerSenf suchen Nehmen Sie BautznerSenf in Ihre Freundesliste auf
der Gilb



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Dabei seit: 28.07.2014
Name: Jürgen
Herkunft: Herzogtum Berg

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Zitat:
Original von BautznerSenf
Hallo!

Zitat:
Original von der Gilb
Hmmmm.... rechtlich bedenklich, könnte teuer werden.
Du hast nur Glück gehabt und bist nicht auf einen genauen Polizisten getroffen.
Das Anbringen einer rot-weissen Warnmarkierung setzt ein berechtigtes Fahrzeug voraus, z.B. ein Baustellenfahrzeug, weil damit Sonderrechte* verbunden sind.
Zusätzlich muss man beachten, dass Reflexfolien zu den "lichttechnischen Einrichtungen" zählen - sind also "ganz böse" und Mißbrauch könnte das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Bullys zur Folge haben.

Wenn du das Fahrzeug nur temporär bei geeigneten Treffen im kompletten "Ornat" zeigen willst, würde ich auf Magnetfolien setzen. Die kann mann rückstandsfrei wieder entfernen.

Noch einige Infos:
*Zu den Sonderrechten Zitat aus der StVO:
§35 Abs. 6
Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten....usw. usw..
Zitatende

In den alten Zeiten galt für die Bundespost der damalige Absatz 7 der StVO (inzwischen wurde er verändert) :
(7) Fahrzeuge der Deutschen Bundespost, die der Beförderung von Postsendungen oder dem Bau oder der Unterhaltung von Fernmeldeeinrichtungen dienen, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert.
Gelb und Grau hatten also auch ohne Warnmarkierung Sonderrechte.
Die habe ich oft genug genutzt und manche Parkknolle musste zurückgenommen werden Zeigen


Ich habe es "andersrum" gelernt - also so, wie der Fragesteller es beschrieben hat (naemlich als problemlos):

Die von Dir freundlicherweise zitierte Vorschrift regelt nicht, dass Du automatsich Sonderrechte hast ("Jedes Auto mit Warnschraffen..."), sondern nur, dass bestimmte Fahrzeuge, naemlich dann, WENN sie
a.) mit Schraffen und/oder RKL versehen sind und
b.) dies zur Ausuebung der Taetigkeit notwendig ist
Sonderrechte in Anspruch nehmen KOENNEN.
.
... ja, wie ich oben zitiert hatte "...(7) soweit ihr Einsatz dies erfordert."

Hier kommt ja noch hinzu, dass das Fahrzeug optisch wieder dem alten Zustand angenaehert (und damit die Authentizitaet gesteigert) wird.
Die größmögliche Authenzität ist sicher wünschenswert, das finde ich natürlich auch schöner!
.
Gibt nach m. E. kein Problem, solange er sich keine Sonderrechte anmasst.
* ich schreibe unten dazu..
.
Anders (und zwar so, wie Du schreibst) ist es bei Tagesleuchtfarbe - da ist man pingelig, die soll speziell bleiben.
gut, da sind wir dann schon mal einig daumen
Gruss vom

B. S.

Hallo Bautzner Senf,
.
* Dies schlägt sich meines Wissens jedoch leider nicht in StVO, StVZO und Verwaltungsvorschriften nieder.
Auch wenn man das Anmaßen von Sonderrechten mal ausschließt - die Verwendung von Warnmarkierungungen auf dem Fahrzeug setzt meiner Einschätzung nach,
immer zuerst mal ein berechtigtes Fahrzeug voraus und das ist selbst bei einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen nicht gegeben.
.
Ich habe mal eine sehr informative Internetseite herausgesucht, die eine juristische Beratung nicht ersetzt, aber die Problematik gut erklärt.
http://www.rsa-95.de/15/Warnmarkierung/DIN_30710.htm
Etwas weiter unten auf der Seite unter "Rechtliche Vorgaben" geht es los....

Hinweis
Ich würde jedem raten, sich selbst schlau zu machen, wenn man solches vor hat.
Weil es meinerseits keine juristische Bewertung ist, sondern nur eine Meinungsäußerung, will ich meinen Beitrag zu dem Thema hier auch beenden. :ben

__________________
gelb-graue Grüße... winke

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von der Gilb: 17.01.2019 11:08.

16.01.2019 19:25 der Gilb ist offline E-Mail an der Gilb senden Beiträge von der Gilb suchen Nehmen Sie der Gilb in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 27.01.2010
Name: P.
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Hallo!

Erst einmal besten Dank fuer die Fundstelle - interessante Quelle, wirklich gut gemacht.

Und dann muss ich sagen, dass ich wirklich ueberrascht bin - denn ich kenne bisher keine Probleme.
Ob das jetzt aber nur Glueck war oder ob der juristische Berater hier besonders spitzfindig war, kann ich nicht sagen.

Seine Schlussbemerkung gefaellt mir jedenfalls ausserordentlich gut:
Man sollte viel strenger die Fahrzeuge ueberpruefen, die taeglich Sonderrechte in Anspruch nehmen - und die tatsaechlich falsch beschildert sind - dann stellte sich die Frage nach den Grenzfaellen vermutlich gar nicht mehr. ;-)

Gruss

B. S.

__________________
(C) Meine Fotos stammen (soweit nicht anders angegeben) von mir. Vor Nutzung durch Dritte möchte ich gefragt werden - sonst gibt's Post vom Anwalt...
16.01.2019 20:30 BautznerSenf ist offline E-Mail an BautznerSenf senden Beiträge von BautznerSenf suchen Nehmen Sie BautznerSenf in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 14.09.2008
Name: Christian
Herkunft: Voreifel
Alter: 50

MAN 14.192U Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo zusammen,

etwas unscharf zeigt sich auf diesem Foto vom März 1987 ein MAN 14.192 Unterflur des Fernmeldedienstes.

Das Fahrzeug trägt die Zulassung BP76-1990.

Viele Grüße

Christian

vehiclejack hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
MAN DBP.jpg



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vehiclejack
18.01.2019 18:09 vehiclejack ist offline E-Mail an vehiclejack senden Beiträge von vehiclejack suchen Nehmen Sie vehiclejack in Ihre Freundesliste auf
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