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Zum Ende der Seite springen Landschaft + LKW
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stoffel



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Dabei seit: 17.08.2009
Name: Christoph
Herkunft: Sachsen-Anhalt
Alter: 45

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Sehr schöne Aufnahme !!!! Was hat dich denn mit dem Silo in diese traumhafte Landschaft verschlagen ?

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Truckspotting is not a crime ! Pfeifen

Sch....ß auf copyright, ich bin stolz wenn euch meine Bilder gefallen ! Augenzwinkern
10.01.2015 23:11 stoffel ist offline E-Mail an stoffel senden Beiträge von stoffel suchen Nehmen Sie stoffel in Ihre Freundesliste auf
Aka



Dabei seit: 30.01.2013
Name: .
Herkunft: .

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@ stoffel ... da bin ich jetzt ein wenig hellhörig geworden. Wie funktioniert das mit diesen Schulungen nach BKrFQG... bzw. mit der Schlüsselzahl 95 in der Pappe.

Hintergrund... ich habe die Schulungen nicht und werde auch z.B. dem TÜV Süd keine 600,- EUR in den Rachen werfen, geschweige denn meine Freizeit investieren um mich 5 Tage lang mit irgendwelchem sinnlosem Quatsch zuschwallen zu lassen nur um diese "95" eingetragen zu bekommen.

Trotzdem würde ich gerne, nachdem ich jetzt gut 2 Jahre lang auf keinem Großen mehr gesessen bin mal wieder eine kleine Runde fahren... einfach wegen dem Feeling.

Wäre auch schon ein paar alte Bekannte an der ein oder anderen Ladestelle wiederzusehen - bin z.B. früher ein bischen auf Linie für die Post gewesen.

In der Firma wo ich arbeite -angeblich wäre das ohne die "95" kein Problem, da wir nur eigenes Material fahren und keinen gewerblichen Güterverkehr betreiben, aber so ein 18to. Baustellenkipper, dessen Kabine innen wie eine Maurerbude aussieht mitm Palfinger hinten drauf und vielleicht noch mitm Tieflader hinten dran beim Baustellen-Hopping rund um den Kirchturm... nö beim besten Willen, so mit richtigem Fahren wie früher hat das nix zu tun.

Und so einen richtigen Sattelzug ohne die "95" ist halt eine Sache für sich... oder ist das, wenn ich als Fahrer ohne Entlohnung -ich will ja gar nix dafür- fahre keine gewerbliche Fahrt mehr?
Will ja nur fahren und bräuchte einen der mir für meine Spaßfahrt den Zug zur Verfügung stellt, den Diesel und die Maut bezahlt... und dafür kann er dann gerne ein bissi Ladung draufpacken - so ganz leer fahren, sinn- und ziellos durch die Gegend macht ja auch keinen Spaß.
Wie bringt man das im Fall des Falles denen von BAG oder Polizei bei?

Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von Aka: 10.01.2015 23:41.

10.01.2015 23:34 Aka ist offline E-Mail an Aka senden Beiträge von Aka suchen Nehmen Sie Aka in Ihre Freundesliste auf
Florian142   Zeige Florian142 auf Karte



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Dabei seit: 20.11.2007
Name: Florian
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Landschaft und Lkw habe ich jeden Tag großes Grinsen

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10.01.2015 23:44 Florian142 ist offline E-Mail an Florian142 senden Beiträge von Florian142 suchen Nehmen Sie Florian142 in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von Florian142 anzeigen
stef001



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Dabei seit: 31.10.2007
Name: Stefan
Herkunft: Österreich
Alter: 40

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@ Aka
also ohne C95 wirst in dem Fall wohl ein Problem haben denk ich mal. Auch wenn du nur mit Baustoffen der eigenen Firma rund um den Kirchturm fährst wirst den C95 brauchen da der Werksverkehr meines Wissens nach nicht ausgenommen ist.
Wenn du nur so ab und zu mal quasi zum Vergnügen fahren und dabei noch was transportieren willst, dann wirst du den C95 vermutlich als Privatvergnügen in der Portokasse verbuchen müssen großes Grinsen
Abgesehen davon bezweifel ich dass dich ein Chef/Fuhrparkleiter mittlerweile ohne C95 auf den Bock lassen würde.

@ Christoph
danke für die Infos, andere Länder andere Rechtslage, aber trotzdem interessant zu wissen

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It's a MAN's world !!! prost
10.01.2015 23:46 stef001 ist offline E-Mail an stef001 senden Beiträge von stef001 suchen Nehmen Sie stef001 in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 20.11.2007
Name: Florian
Herkunft: Reigoldswil (Schweiz)
Alter: 44

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Westschweiz oberhalb vom Montreux

Florian142 hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
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10.01.2015 23:47 Florian142 ist offline E-Mail an Florian142 senden Beiträge von Florian142 suchen Nehmen Sie Florian142 in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von Florian142 anzeigen
Aka



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Name: .
Herkunft: .

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Zitat:
Original von stef001
@ Aka
also ohne C95 wirst in dem Fall wohl ein Problem haben denk ich mal. Auch wenn du nur mit Baustoffen der eigenen Firma rund um den Kirchturm fährst wirst den C95 brauchen da der Werksverkehr meines Wissens nach nicht ausgenommen ist.
...


Doch das geht... ist die sog. Handwerkerregelung hier bei uns in D - da die Handwerkers eine entsprechende Lobby haben, haben die da damals bei unseren Herrn Politikern einmal richtig auf den Tisch gekloppt und eine entsprechende Ausnahmeregelung bekommen.

siehe z.B.

Module: CE 95 - Fortbildungen
...
Ausnahmen:
Keine Weiterbildungen werden benötigt
...
-im Rahmen der sog. Handwerkerregelung. Diese liegt vor, wenn der Fahrer Material oder Ausrüstung transportiert und dieses zur Ausübung des Berufs verwendet wird. Das Führen des Fahrzeuges ist nicht Hauptbeschäftigung.[/I]

Quelle: http://www.kreis-olpe.de/index.php?NavID=2041.791&La=1

...notfalls muß ich als Büroangestellter, der ich nun bin eben auf der Baustelle den Schotter auch noch selbst mitm Bagger ein bissi planieren um der Regelung gerecht zu werden oder den Bagger beim Umsetzen eigenhändig ver- und entladen.


Zitat:
Original von stef001
...
Abgesehen davon bezweifel ich dass dich ein Chef/Fuhrparkleiter mittlerweile ohne C95 auf den Bock lassen würde.
...

Warum nicht... als ich letztens die Frau vom Chef der ersten Spedition bei der ich als Anfänger gefahren bin beim Einkaufen getroffen und ihr erzählt hab, dass ich weg bin aus der Branche... hat se mir gleich angeboten, aber wenn Du mal wieder Lust hast zu fahren darfste gerne vorbeikommen - das hätte schon was 480er Volvos mit Kühl-/Kofferaufbau mal wieder auf Postlinie ma eben nach München oder Leipzig. Die Postler Laden / Entladen selbst ... da hätte ich Zeit zum Quatschen... großes Grinsen

Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von Aka: 11.01.2015 00:14.

11.01.2015 00:04 Aka ist offline E-Mail an Aka senden Beiträge von Aka suchen Nehmen Sie Aka in Ihre Freundesliste auf
stef001



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Dabei seit: 31.10.2007
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Diese "Handwerker-Regelung" ist mir durchaus bekannt, da gibt es aber offensichtlich geteilte Meinungen dazu. Meiner Meinung nach gibt es da das klassische Beispiel des Dachdeckers, der am Morgen zu Baustelle fährt, dabei möglicherweise noch (eigenes) Material dorthin transportier, dann den ganzen Tag mit dem Kran auf der Baustelle arbeitet und dann am Abend wieder heimfährt. Wenn aber der Zweck deiner Tätigkeit ist, dass du für deine Firma Schotter auf eine Baustelle deiner Firma lieferst, dann könnte ich mir vorstellen dass es mit dieser Handwerkerregelung schwierig wird. Das wird höschtwahrscheinlich mit einer Fuhre nicht getan sein und wie willst du nachweisen, dass du den Schotter dann auch selbst verarbeitest? Ich denke mal dass du da mit dem C95 bestimmt auf der sicheren Seite bist. Natürlich ist es eine reine Geldbeschaffungsmaßnahme für die Fahrschulen, etc, was will man jemanden der 20 Jahre und länger auf dem Bock sitzt in so einer Schulung auch erklären? Aber es wurde uns nun mal von Brüssel aufs Auge gedrückt also kommen wir nicht drum rum.

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11.01.2015 00:18 stef001 ist offline E-Mail an stef001 senden Beiträge von stef001 suchen Nehmen Sie stef001 in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von stef001
...Wenn aber der Zweck deiner Tätigkeit ist, dass du für deine Firma Schotter auf eine Baustelle deiner Firma lieferst, dann könnte ich mir vorstellen dass es mit dieser Handwerkerregelung schwierig wird...


Da gebe ich Dir recht, aber ich bin da Büroangesteller -Planung, Bauleitung, Angebote, Abrechnung,...etc.- bin also dort keineswegs als Fahrer angestellt... sieht man normalerweise schon an den Büro-Klamotten. Wenn es paßt, Zeit ist und ich zur Baustelle muß kann ich statt mitm Auto oder Pritschenwagen halt auch mal mitm Kipper ne Runde übers Schotterwerk fahren und eine Ladung 16/32 oder vom Lager Tieflader mit Bagger, etc. mitnehmen.

Ist auch keine zu große Firma, daher ist es möglich entsprechende Lösungen zu praktizieren... so sitzt bei uns keiner mehr als ausschließlicher Fahrer auf dem LKW und fährt Schotter, etc.... wäre auch wegen der Zuladung Blödsinn mitm Solo 18Tonner & "sauschwerem" 20000er Palfinger hinten drauf große Mengen Schotter zu fahren. Richtige Mengen bestellen wir und lassen per 4 Achser oder mitm Sattel liefern.

Selbst so richtig feste Fahrer habe wir nicht, der der normalerweise fährt ist hauptsächlich Handlanger, Baggerfahrer, etc. und außerdem haben wir noch ein paar weitere Leute in der Truppe die fahren können und auch fahren.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Aka: 11.01.2015 00:41.

11.01.2015 00:39 Aka ist offline E-Mail an Aka senden Beiträge von Aka suchen Nehmen Sie Aka in Ihre Freundesliste auf
stef001



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Alles in allem ist es meiner Meinung nach eher schwammig bzw auch gar nicht so einfach zu differenzieren, wer jetzt nun den C95 braucht oder nicht. Ich persönlich bin ja der Ansicht entweder jeder oder gar keiner, der ganze Ausnahmen-Scheixx ist ja sowieso für die Fische.

So wie du es beschreibst ist es aber meiner Meinung nach trotzdem Werksverkehr und du bzw derjenige der fährt braucht den C95

Solange du nicht kontrolliert wirst, wirds vermutlich auch nicht zum Problem werden. Und wenn du quasi nur rund um den Kirchturm fährst wirds wohl auch so schnell nicht passieren. Im Falle einer Kontrolle wirds aber bestimmt interessant.

In diesem Sinne wünsche ich eine gute Nacht winke

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11.01.2015 00:45 stef001 ist offline E-Mail an stef001 senden Beiträge von stef001 suchen Nehmen Sie stef001 in Ihre Freundesliste auf
AdBlue



Dabei seit: 01.11.2012
Name: M
Herkunft: Mittelhessen

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Am Main in Frankfurt am Main großes Grinsen

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11.01.2015 18:16 AdBlue ist offline E-Mail an AdBlue senden Beiträge von AdBlue suchen Nehmen Sie AdBlue in Ihre Freundesliste auf
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