Baumaschinenbilder.de - Forum
Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite

Baumaschinenbilder.de - Forum » LKWs » Dies und das,rund um den Lkw... » Rechtliche Lage Tieflader an selbstfahrender Arbeitsmaschine » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (2): [1] 2 nächste » Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Rechtliche Lage Tieflader an selbstfahrender Arbeitsmaschine
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
db-l311   Zeige db-l311 auf Karte



images/avatars/avatar-7088.jpg

Dabei seit: 18.08.2010
Name: Simon
Herkunft: Vom Chiemsee
Alter: 32

Rechtliche Lage Tieflader an selbstfahrender Arbeitsmaschine Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo an Alle,

ich hätte eine Frage zur rechtlichen Lage bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen:

Ich habe einen Abschleppwagen, der als selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen ist. Diesen Status hat er, weil man druch den Aufbau keine Güter transportieren kann.
Wie verhält sich das, wenn ich z.B. einen Tieflader anhänge und damit einen Bagger transportiere?
Ich kenne einige Bilder von Abschleppwagen mit grünemm Kennzeichen, die einen Tieflader mit Gütern transportieren. Ist denen die Lage egal oder ist das erlaubt?

Danke schonmal für eure Hilfe!!

Simon

__________________
Grüße

Simon


Bei Unfall oder Schaden hilft dir Simon´s Abschleppwagen! daumen :ben

Alle von mir eingestellten Bilder unterliegen meinem Copyright!
10.11.2013 20:21 db-l311 ist offline E-Mail an db-l311 senden Beiträge von db-l311 suchen Nehmen Sie db-l311 in Ihre Freundesliste auf
SirDigger



images/avatars/avatar-5980.jpg

Dabei seit: 07.05.2011
Name: Sir
Herkunft: Nordhessen

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Des ist ist je nach Nutzung Auslegungssache.

Bist du gewerblicher Abschleppunternehmer, und schleppst den Tieflader mit Bagger nach Aus/Unfall des eigentlichen Zugfahrzeuges ab, dürfte es erlaubt sein, da der Abschlepp wagen ja seiner Bestimmung als Arbeitsmaschiene nachgeht.

Bist du privat, und hängst einen Anhänger zum Gütertransport an, der nichts mit
der eigentlichen Nutzung als selbstfahrende Arbeitsmaschiene zutun hat,
ist es wohl nicht zulässig.

Beim Verkehrsportal wird es gut erklärt

__________________
CAT = Crappy American Technology

böse

10.11.2013 21:51 SirDigger ist offline E-Mail an SirDigger senden Beiträge von SirDigger suchen Nehmen Sie SirDigger in Ihre Freundesliste auf
db-l311   Zeige db-l311 auf Karte



images/avatars/avatar-7088.jpg

Dabei seit: 18.08.2010
Name: Simon
Herkunft: Vom Chiemsee
Alter: 32

Themenstarter Thema begonnen von db-l311
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Gibt es dann eine Ausnahmegenehmigung für solch einen Transport (also Tieflader mit Bagger ohne Unfall oder ähnliches) ?
Mir sind nämlich einige Transporte dieser Art in live und Foto bekannt, also Abschlepper mit grünem Kennzeichen und Tieflader mit Fracht, die eindeutig NICHT von einem Unfall stammt.
Oder fahren die nach dem Motto "solangs keiner sieht gibts keine Strafe..."?

Denn wenn das nicht möglich ist, wäre wohl doch das H- Kennzeichen die einzig legale Möglichkeit.

Grüße

Simon

__________________
Grüße

Simon


Bei Unfall oder Schaden hilft dir Simon´s Abschleppwagen! daumen :ben

Alle von mir eingestellten Bilder unterliegen meinem Copyright!
11.11.2013 18:54 db-l311 ist offline E-Mail an db-l311 senden Beiträge von db-l311 suchen Nehmen Sie db-l311 in Ihre Freundesliste auf
RONLEX



Dabei seit: 27.04.2011
Name: Ronald
Herkunft: Steiermark

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Sah öfter im Raum Traunreut ,Trostberg, Altötting einen mit einem orangen Gittermast-Kranwagen fahren, der zog auf einem alten 3-Achs LKW Anhänger seine Gittermastteile mit. Fragte mich schon damals ( 89 / 90), Derf der des überhaupt ? ahnung
War Schei... .zu überholen auf den kleinen Landstraßen...
Hier hab ich ein anderes Foto verlinkt, ist lang her und ist jetzt kein typischer Kranwagen. Aber würde eh einem Berge-, Abschleppwagen eher entsprechen.

http://img4.fotos-hochladen.net/uploads/sch02zgv6id5pcr.jpg

Ob das heute noch so gestattet ist. ahnung

__________________
Grüsse Ronald

Dieser Beitrag wurde 5 mal editiert, zum letzten Mal von RONLEX: 11.11.2013 19:49.

11.11.2013 19:10 RONLEX ist offline E-Mail an RONLEX senden Beiträge von RONLEX suchen Nehmen Sie RONLEX in Ihre Freundesliste auf
BautznerSenf   Zeige BautznerSenf auf Karte



Dabei seit: 27.01.2010
Name: P.
Herkunft: Schwaben

RE: Rechtliche Lage Tieflader an selbstfahrender Arbeitsmaschine Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Moin!

Es kommt (wie immer) darauf an...

Wenn Du mit Deiner Zugmaschine ("Arbeitsmaschine") bestimmungsgemaess ("fuer Dich" arbeitest, also nicht fuer Dritte transportierst), dann ist das KEIN gewerblicher Guetertramnsport => gruenes Kennzeichen okay.

Problem ist immer der GEWERBLICHE Transport, also Transport fuer Dritte gegen Bezahlung.

Was Du im Rahmen Deines Geschaeftes fuer Dein Geschaeft machst, ist quasi wie Werkverkehr - es ist fuer Dich, nicht fuer Dritte.
(Werkverkehr: Eigenes Gut mit eigenem Fahrzeug und eigenem Personal; Leih- und Leasingmittel sind gleichgestellt).

Wenn Du also mit dem Tieflader Transporte von und zur Werkstatt durchfuehrst, ist das kein gewerblicher Gueterverkehr.

Wenn Du hingegen mit dem Tieflader fuer einen Bau-Unternehmer dessen Maschinen umsetzt, dann ist das (da gegen Bezahlung) gwerblich.

Waeren die Baumaschinen hingegen Teil Deines Geschaeftes, weil Du sie etwa vermietest, dann waere es wieder nicht gewerblich, weil es "Dein" Transport ist.

Gruss

B. S.

__________________
(C) Meine Fotos stammen (soweit nicht anders angegeben) von mir. Vor Nutzung durch Dritte möchte ich gefragt werden - sonst gibt's Post vom Anwalt...
12.11.2013 08:40 BautznerSenf ist offline E-Mail an BautznerSenf senden Beiträge von BautznerSenf suchen Nehmen Sie BautznerSenf in Ihre Freundesliste auf
F786ST Interstater



images/avatars/avatar-3878.jpg

Dabei seit: 27.01.2009
Name: Volker
Herkunft: Ilsede
Alter: 49

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Moin!
Arbeitsmaschinen dürfen grundsätzlich nur Anhänger ziehen, mit denen Material/Zubehör transportiert wird das für die Verrichtung der speziellen Arbeit notwendig ist!
Grüße aus dem TÜV-Lehrgang
Volker

__________________
Jetzt nur noch 280 PS aus 6 Zylindern
12.11.2013 09:11 F786ST Interstater ist offline E-Mail an F786ST Interstater senden Beiträge von F786ST Interstater suchen Nehmen Sie F786ST Interstater in Ihre Freundesliste auf
SirDigger



images/avatars/avatar-5980.jpg

Dabei seit: 07.05.2011
Name: Sir
Herkunft: Nordhessen

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Du darfst auch für dich selbst keine Gütertransporte durchführen,
die NICHTS mit der Arbeitsfunktion der selbstfahrenen Arbeitsmaschine
zutun haben.

Der vom Bautzener Senf angesprochene Gittermastkran, hat seine zum Betrieb notwendigen Kranteile transportiert.

Du darfst aber nicht mit dem Abschleppwagen deinen eigenen/fremdem Bagger durch die Gegend karren, wenn das nicht im Rahmen einer Bergung/Abschleppvorgang geschieht.

__________________
CAT = Crappy American Technology

böse

12.11.2013 09:19 SirDigger ist offline E-Mail an SirDigger senden Beiträge von SirDigger suchen Nehmen Sie SirDigger in Ihre Freundesliste auf
BautznerSenf   Zeige BautznerSenf auf Karte



Dabei seit: 27.01.2010
Name: P.
Herkunft: Schwaben

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo!

Ich stimme Euch beiden zu - deswegen sagte ich ja auch "fuer Deinen Betrieb" (haette aber besser formulieren sollen: Im Rahmen Deines in der Gewerbeanmeldung ausgeuebten Betriebes - deswegen hat ja jedes Unternehmen einen Zweck).

Wenn ich also ein reines Abschlepp-Unternehmen betreibe, dann darf dieser Transport nur im Zusammenhang mit dem Abschleppen erfolgen (also z. B. Unfallstelle beraeumen und reinigen).

Wenn ich aber als Zweck z. B. ein "Abschlepp-Unternehmen und die Vermietung von Fahrzeugen und Maschinen" angegeben habe, dann isy durchaus auch die Auslieferung eines (meiner) Stapler an den Kunden moeglich - denn dann ist es im Rahmen meines Geschaeftes.

Gewerblicher Guterverkehr ("fremdes Gut fuer fremde Rechnung") geht nicht - und das hatte ich zum Ausdruck bringen wollen.

Gruss vom

B. S.

__________________
(C) Meine Fotos stammen (soweit nicht anders angegeben) von mir. Vor Nutzung durch Dritte möchte ich gefragt werden - sonst gibt's Post vom Anwalt...
12.11.2013 15:21 BautznerSenf ist offline E-Mail an BautznerSenf senden Beiträge von BautznerSenf suchen Nehmen Sie BautznerSenf in Ihre Freundesliste auf
Schlabbergosch   Zeige Schlabbergosch auf Karte



images/avatars/avatar-6553.jpg

Dabei seit: 12.07.2009
Name: Bernd
Herkunft: Schwäbische Alb.
Alter: 65

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Wobei auch ein Abschleppunternehmen eine Güterkraftverkehrserlaubniss braucht , was jedoch mit der steuerfreien SFA ja nichts zu tun hat.

Das Eine ist Steuerrecht und das Andere ja Transportrecht. zwinker

__________________
Lausch auf deine Neider denn sie zeigen nur deine restlichen Fehler.

Dont drink and write zwinker
12.11.2013 15:33 Schlabbergosch ist offline E-Mail an Schlabbergosch senden Beiträge von Schlabbergosch suchen Nehmen Sie Schlabbergosch in Ihre Freundesliste auf
SirDigger



images/avatars/avatar-5980.jpg

Dabei seit: 07.05.2011
Name: Sir
Herkunft: Nordhessen

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:

Wenn ich aber als Zweck z. B. ein "Abschlepp-Unternehmen und die Vermietung von Fahrzeugen und Maschinen" angegeben habe, dann isy durchaus auch die Auslieferung eines (meiner) Stapler an den Kunden moeglich - denn dann ist es im Rahmen meines Geschaeftes.


Nein ist es nicht, deine Firmierung, ist für die Einstufung was eine SFA darf, gerade mal scheißegal.

Bloß weil dein Betonmischer eine Trommel hat,
und du dich FrischbetonLieferservice und Großwäscherei nennst,
darfst auch noch keine schmutzige Wäsche waschen...

Brauchst du den Gabelstapler zum Betrieb der SFA?
Nein? dann darfst du ihn nicht hinterher ziehen.

Und schon gar nicht darfst du ihn zu einem Kunden liefern,
der den Gabelstapler mietet.

Das sind Jobs für Fahrzeuge mit schwarzen Kennzeichen.

__________________
CAT = Crappy American Technology

böse

12.11.2013 15:41 SirDigger ist offline E-Mail an SirDigger senden Beiträge von SirDigger suchen Nehmen Sie SirDigger in Ihre Freundesliste auf
Seiten (2): [1] 2 nächste » Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Baumaschinenbilder.de - Forum » LKWs » Dies und das,rund um den Lkw... » Rechtliche Lage Tieflader an selbstfahrender Arbeitsmaschine

Zum Portal

Impressum

Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH