Tieflader Transport Gehnehmigung |
N.W.
Dabei seit: 01.09.2013
Name: Wegener Herkunft: Sauerland
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Tieflader Transport Gehnehmigung |
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Hallo,
welche Gehnemigungen benötige ich?:
-3 Achs Kipper 26t GG
-3 Achs Tieflader 30t GG
-Kettenbagger 23t GG und 3m breit
Kommen auf 50t ZGG. Länge wird nicht überschritten, jedeglich breite und Gewicht!
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27.01.2014 18:57 |
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Schlabbergosch
Dabei seit: 12.07.2009
Name: Bernd Herkunft: Schwäbische Alb.
Alter: 65
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Ich meine , dass es der § 70 und der § 29 ist.
__________________ Lausch auf deine Neider denn sie zeigen nur deine restlichen Fehler.
Dont drink and write
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27.01.2014 19:04 |
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N.W.
Dabei seit: 01.09.2013
Name: Wegener Herkunft: Sauerland
Themenstarter
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Wie sieht es denn aus, wenn ich hinter den 3 Achs Kipper einen 4 Achs Tieflader mache? Mit der übliche länge komme ich ja dann auch nicht mehr kla!
Und das GG des Tiefladers mit 40t voll ausnutze und mit 20t Kipper mit Ballst davor? Also 60t ZGG?
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27.01.2014 19:11 |
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Schlabbergosch
Dabei seit: 12.07.2009
Name: Bernd Herkunft: Schwäbische Alb.
Alter: 65
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Na da wird doch wohl Ralfs der Erfahrenste sein.
__________________ Lausch auf deine Neider denn sie zeigen nur deine restlichen Fehler.
Dont drink and write
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27.01.2014 19:13 |
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Actros3257
Dabei seit: 03.06.2005
Name: Markus Herkunft: Baden
Alter: 56
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warte noch kurz.
Der Ralf kann Dir sicher weiterhelfen.
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27.01.2014 19:14 |
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specko
Dabei seit: 17.05.2010
Name: Jürgen Herkunft: Bayern
Alter: 59
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27.01.2014 19:21 |
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LKW-Stefan
Administrator
Dabei seit: 24.02.2005
Name: Stefan Herkunft: Münchberg / Oberfranken
Alter: 39
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das is eigentlich ziemlich "einfach" ....
zuerst brauchst du vom Hersteller deines LKW eine Freigabe für die
30to Anhängelast, falls noch nicht vorhanden.
dann musst du zum TÜV / DEKRA (länderabhängig)... dort musst du ein
Gesamtzuggutachten erstellen lassen, d.h. mit LKW und Tieflader
zum TÜV, beides wird vermessen, protokolliert und geprüft und die
Achslasten bei Beladung und Leerfahrt ermittelt usw.
mit dem TÜV Gutachten musst du zu der Stelle die die Erlaubnis für
Schwertransporte erteilt (bei mir z.B. Regierung von Oberfranken)
Antrag stellen warum und wieso und was du transportieren willst.
(gilt 6 Jahre)
Wenn du die Erlaubnis hast musst du damit zum Landratsamt und dort
eine Ausnahmegenehmigung (gilt 1 Jahr) nach §29 und §70 beantragen
und wenn du das alles hast, vergehen 3-4 Wochen und ~1000€ an Gebühren
und Kosten .... und dann darfst du ein Jahr lang Schwertransporte fahren.
Natürlich geht sowas auch nur für eine EInzelfahrt, aber den Rattenschwanz
vor der Ausnahmegenehmigung brauchst du dafür trotzdem
__________________ Gruß aus Oberfranken
Stefan
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27.01.2014 22:40 |
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33.604
Dabei seit: 30.12.2013
Name: M. Herkunft: NRW
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Im großen und ganzen Stimmen die Ausführungen von LKw-Stefan.Was nicht so wirklich zutrifft ist das der TÜV die Achslasten ermittelt.Das wird deine Aufgabe sein.
Desweiteren sollte man noch erwähnen das in manchen §70 drin steht das die Zugmaschine auf ein bestimmtes Gewicht aufballastiert werden muss um den Anhänger beladen ziehen zu dürfen.
Und mit den Dauergenehmigungen tun sich mittlerweile einige Ämter schwer aufgrund der maroden Brücken in unserem Land.DAs ist dann aber Gewichtsabhängig. Wenn du deine Version mit 60 T ZGG nimmst wird es auch passieren das du Fahrzeit und Streckengebunden bist nach §29. Und eventuell noch andere Auflagen einhalten musst.
Ich vermute einmal das du deinen Bagger auf verschiedenen Baustellen im Einsatz haben wirst und das könnte das nächste Problem sein mit der Dauergenehmigung,weil du ja mit Sicherheit heute noch nicht Wissen wirst wo du in neun Monaten buddeln möchtest.Daher solltest du versuchen so Leicht wie möglich zu fahren und das du in der §29 unter Fahrstrecke "freie Streckenwahl" stehen hast.
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27.01.2014 23:09 |
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T.V.
Dabei seit: 05.04.2005
Name: thomas Herkunft: erlangen
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http://www.vemags.de/
Vergesst die Online-Meldung an dieser Stelle nicht...
Sehr interessant wenn man eine Frage hat
__________________ "Ein Mann muss seine Grenzen kennen" (Harry Callahan)
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28.01.2014 07:20 |
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