5. internationales Magirus-Deutz Treffen - 1. und 2. Mai 2015 Neustadt/Aisch |
Martin R.
   

Dabei seit: 04.01.2008
Name: Martin Herkunft: Wo die Hasn Hosn und die Hosn Husn hasn
 |
|
|
27.11.2014 13:09 |
|
|
Joachim
   
Dabei seit: 20.10.2010
Name: Joachim Herkunft: Karlsruhe
Alter: 66
 |
|
Hallo
das ist mal erfreulich.
wenn es klappt kommen wir mit unserem D-Frontlenker und einem kleinen Baubullen.
Aber warum soll diese tolle Veranstaltung die letzte sein?
Grüsse
Joachim
|
|
10.12.2014 15:54 |
|
|
Martin R.
   

Dabei seit: 04.01.2008
Name: Martin Herkunft: Wo die Hasn Hosn und die Hosn Husn hasn
Themenstarter
 |
|
Ich habe früher oder später mit dieser Frage gerechnet. Die beantworte ich gerne allen auf dem Festplatz. Ich freu' mich auf Deine zwei Fahrzeuge und nochmal zwei tolle Magirus-Tage. Bis dahin erstmal schöne Weihnachten
__________________ Magirus-Deutz-Treffen / Nutzfahrzeuge-Treffen
|
|
12.12.2014 13:14 |
|
|
Transeuropa340
   
Dabei seit: 23.05.2011
Name: Jürgen Herkunft: Weißenhorn
Alter: 63
 |
|
Hallo Martin,
ist ja Pflichtveranstaltung. Wir kommen am Samstag. Anmeldung folgt noch.
Gruß Jürgen
|
|
04.03.2015 00:20 |
|
|
Martin R.
   

Dabei seit: 04.01.2008
Name: Martin Herkunft: Wo die Hasn Hosn und die Hosn Husn hasn
Themenstarter
 |
|
Hallo zusammen
Das Treffen rückt näher und ich habe gestern eine Frage per E-Mail bekommen, bei der ich nicht weiter weiß. Es möchte ein Teilnehmer aus Belgien anreisen mit einem höchst-schönen Transeurpa-Magirus von 1976. Allerdings ist es die Exportversion und hat noch den alten dreiteiligen Grill. Das wäre die absolute Schau, wenn der tatsächlich kommen würde.
Aber da gibt's noch zwei Probleme:
Zitat: |
muss ich Maut bezahlen ? Der LKW is vonn 1976.
kann man am 1ste Mai fahren auf die autobahn?
|
Also konkret: Müssen historische Fahrzeuge mit nicht-deutscher Zulassung Autobahnmaut zahlen und wo bekommt einer aus dem Ausland eine Ausnahmegenehmigung für die Fahrt am Feiertag nach Deutschland her? Wer weiß weiter?
__________________ Magirus-Deutz-Treffen / Nutzfahrzeuge-Treffen
|
|
01.04.2015 12:10 |
|
|
Jelcz-Fahrer
   

Dabei seit: 09.12.2011
Name: Enrico Herkunft: Thüringen
Alter: 46
 |
|
Maut...
wenn er in Belgien einen Oldtimer im Brief eingetragen hat braucht er keine Maut zahlen... eine Übersetzung mit Wörterbuch der Zulassung denke dürfte im Falle einer Kontrolle da reichen...
bei dem Feiertagsfahrverbot kann man wohl ohne Genehmigung nichts machen... oder Risiko gibt ja keine Punkte mehr...
Grüße Enrico
|
|
01.04.2015 12:22 |
|
|
henning
Moderator
   

Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
 |
|
Zitat: |
Original von Martin R.
Also konkret: Müssen historische Fahrzeuge mit nicht-deutscher Zulassung Autobahnmaut zahlen und wo bekommt einer aus dem Ausland eine Ausnahmegenehmigung für die Fahrt am Feiertag nach Deutschland her? Wer weiß weiter?
|
Hallo Martin,
ich war bisher nicht in der Situation, mich mit der Maut auseinandersetzen zu müssen. Trotzdem sollte man sich ja immer angesprochen fühlen, wenn man weiterhelfen kann, also habe ich mit Hilfe unseres Netzwerks meine Nase etwas tiefer in die Materie gesteckt. Das hier ist der Link, der zur Maut-pdf führt, genauer zu den "Informationen für Halter nicht mautpflichtiger Fahrzeuge". Den Link muß man öffnen und runterladen:
https://www.toll-collect.de/static/media...autpfl_fz_d.pdf
Auf der ersten Seite findet man diesen Text, Auszug:
Antragsformular
Mit dem Formular Nicht mautpflichtige Fahrzeuge beantragen Sie,
dass Toll Collect für Sie
# Fahrzeuge als nicht mautpflichtig registriert,
# eine Registrierung verlängert oder
# Kennzeichen aus der Liste der nicht mautpflichtigen Fahrzeuge
streicht.
Bitte füllen Sie in jedem Fall die Abschnitte Antragsteller (I), Registrierungsauftrag (II) und die Persönliche Erklärung (III) aus. Bei einer
Registrierung ist zusätzlich die Anlage Fahrzeugbeschreibung und
die Fahrzeugliste 1 erforderlich.
Im weiteren ist das Formular entweder am PC zu beschriften, oder auszudrucken und von Hand auszufüllen. Ausdrucken muß man auf jeden Fall, anschließend ist das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die angegebene Adresse zu faxen oder per Post zu schicken.
Zur Ausnahme vom Sonn- und Feiertags-Fahrverbot: hier sollte für Martin Folgendes von Interesse sein.
Bekanntlich wurde vom aktuellen NVG-Vorstand die sogenannte "Lemgoer Lösung" seit November 2011 als rechtswidrig verunglimpft. Gleichzeitig wurde uns im Oktober 2014 die "erste LEGALE Lösung" in Aussicht gestellt, die nach wie vor nicht zu sehen ist.
Damit wird jede vergangene (seit Nov. 2011) und jede zukünftige Fahrt mit der derzeitigen Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot als ILLEGAL gebrandmarkt, und zwar von der derzeitigen NVG-Führung.
Das ist de facto unwahr - und ebenso ist unwahr, daß die "Lemgoer Lösung" illegal gewesen sei!
Denn... es gibt eine Veranstaltung, auf der das quasi identische Prinzip angewandt wird. Diese wird sogar auf der NVG-Seite beworben,
Hier der Link zu der Veranstaltung:
http://n-v-g.de/forum/kalkar-oldie-u-tru...sserwunderland
Dort werden die Bestätigungen der Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot zentral vom Veranstalter eingeholt.
Also genau so, wie es damals die NVG an ihrem Sitz in Lemgo für ihre Mitglieder getan hat.
Ich hoffe, daß diese Angaben und Links mehr Klarheit ins Dunkel bringen - ein wenig Zeit zum Diskutieren darüber bleibt ja noch!
Henning
__________________
|
|
01.04.2015 22:53 |
|
|
henning
Moderator
   

Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
 |
|
Ach, fast vergessen...
Bitteschön für meine Erläuterungen oben!
Ich hoffe, sie haben geholfen??
__________________
|
|
23.04.2015 21:37 |
|
|
Martin R.
   

Dabei seit: 04.01.2008
Name: Martin Herkunft: Wo die Hasn Hosn und die Hosn Husn hasn
Themenstarter
 |
|
Zitat: |
Original von henning
Ach, fast vergessen...
Bitteschön für meine Erläuterungen oben!
Ich hoffe, sie haben geholfen?? |
Ja danke, ich gehe davon aus. Ich habe Sie an den Interessenten aus Belgien weiter geleitet und hoffe, dass er auch kommt
__________________ Magirus-Deutz-Treffen / Nutzfahrzeuge-Treffen
|
|
23.04.2015 21:54 |
|
|
|
|
 |
Impressum
|