Hobby LKW/SZM zulassen auch ohne H-Kennzeichen. |
stoffel
Dabei seit: 17.08.2009
Name: Christoph Herkunft: Sachsen-Anhalt
Alter: 45
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07.06.2015 19:31 |
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Ich denke die technische Seite ist geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug eine grüne Nummer zugeteilt bekommen kann.
Im §3 des KraftStG "Ausnahmen von der Besteuerung" sind die "offiziellen Spielregeln" festgehalten:
(z.B. hier:
http://www.kfz-steuer.de/kraftstg/kfz-steuer_kraftstg3.php
)
Unter "Punkt 7" steht:
... Von der Steuer befreit ist das Halten von...
7.
Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen)....
a. in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b. zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
c. zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
d. zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
e. von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden....
technische Umsetzung, wie zuvor beschrieben, durch Einbau von Zapfwellen, Bolzenkupplungen o.ä..
Dass zukünftig auch Sattelkupplungen als Anhängekupplungen gelten (sollen) und somit auch "normale" Standardsattelzugmaschinen als LoF - Zugmaschinen zugelassen werden können, macht ja nur Sinn.
Transportwege i.d. Landwirtschaft werden immer Länger, die Transportmengen immer größer.
Die Vorzüge der grünen Nummer für ein Hobbyfahrzeug sind natürlich reizvoll.
Die technischen Voraussetzungen sind geklärt. Wie schaut es mit den persönlichen Voraussetzen aus?
(Oder anders: Wir besitzen jetzt eine SZM als LoF Fahrzeug, dürfen wir diese überhaupt besitzen?)
Da neuerdings der Zoll für unsere KFZ Steuer zuständig ist, veröffentlichen die Jungs und Mädels vom Grenzschutz natürlich auch etwas zur grünen Nummer:
(http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern...chaft_node.html
)
.... Steuerbefreit ist das Halten von ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben genutzten
•Zugmaschinen, sofern es sich nicht um Sattelzugmaschinen handelt,
•Sonderfahrzeugen,....
(hatten wir ja schon vorher)
.... Steuerbefreite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nicht zu privaten oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden.
Beispiele hierfür sind:
•Vorführung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen durch Landmaschinenvertriebe (Gewerbebetrieb)
•Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen zur Durchführung von privaten Einkäufen.....
... Antrag und Verfahrenshinweise
Das zuständige Hauptzollamt überprüft die Anspruchsvoraussetzungen für eine Steuerbefreiung. Die notwendigen Unterlagen werden gegebenenfalls vom Hauptzollamt direkt bei der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller angefordert....
und jetzt kommt das eigentlich ausschlaggebende:
.... Folgende Unterlagen werden zur Überprüfung benötigt:
•Formular 3813: "Antrag auf Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaft"
•Nachweis des Bestehens eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes
•Nachweis von Einkünften aus Land- oder Forstwirtschaft oder der Durchführung von entsprechenden Lohnarbeiten
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
•Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
•Einheitswertbescheid des zuständigen Finanzamts
•Steuerveranlagung des Finanzamts, z.B. Einkommensteuerbescheid.... .
und weiterhin:
...Hinweis:
Eine unterlassene Anzeige kann als Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) oder leichtfertige Steuerverkürzung im Sinne des § 378 Abs. 1 AO geahndet werden....
Wie handhabt Ihr jedoch den Nachweis der landwirtschaftlichen Nutzung? Meldet Ihr ein Gewerbe an?
Auf dem elektronischen Weg kann ja mittlerweile recht einfach nachvollzogen werden, wer eine grüne Nummer besitzt und ob Abgaben an BG oder Landwirtschaftskammer gezahlt wird - der Vergleich beider Daten recht einfach.... .
Bin mal gespannt, weil mir der Gedanke "grüne Nummer" auch schon des Öfteren durch den Kopf gegangen ist.
Gerade für die Generation MAN F90/2000 wäre das interessant, da diese noch relativ weit weg sind vom H-Kennzeichen.
__________________ Gruß Markus
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08.06.2015 21:12 |
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off Topic:
im Zolltext steht:
.... Steuerbefreite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nicht zu privaten oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden.
Beispiele hierfür sind:
• ......
• Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen zur Durchführung von privaten Einkäufen.....
Bei uns aufm Land fahren fast alle Greise mit dem Bulldog zum Einkaufen, weil diese kein Auto besitzen, oder der Bulldog einfach mehr Fahrfehler verzeiht, oder warum auch immer.
Wenn sich also Opa zum Einkaufen auf den Bulldog schwingt und Oma auf der Ackerschiene mitnimmt (oder sogar sonntags zur Kirche fährt) vergeht er sich der Steuerhinterziehung... .
die Spinnen die Römer....
__________________ Gruß Markus
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08.06.2015 21:19 |
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Schlabbergosch
Dabei seit: 12.07.2009
Name: Bernd Herkunft: Schwäbische Alb.
Alter: 65
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Danke für den ausführlichen Beitrag
__________________ Lausch auf deine Neider denn sie zeigen nur deine restlichen Fehler.
Dont drink and write
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08.06.2015 21:24 |
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Zitat: |
Original von Schlabbergosch
Danke für den ausführlichen Beitrag
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was meinst du dazu? So deute ich die Gesetzeslage. Aber die ist ja wohl des Öfteren Auslegungssache.
__________________ Gruß Markus
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08.06.2015 21:26 |
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manny33604
Dabei seit: 18.01.2009
Name: Manny Herkunft: Papenburg
Alter: 43
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Zitat: |
Original von Braunschweiger Löwe
off Topic:
im Zolltext steht:
......
Wenn sich also Opa zum Einkaufen auf den Bulldog schwingt und Oma auf der Ackerschiene mitnimmt (oder sogar sonntags zur Kirche fährt) vergeht er sich der Steuerhinterziehung... .
die Spinnen die Römer....
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Na ja, das kommt ja nicht von ungefähr, sondern weil der steurbefreite Tatbestand so gerne ausgenutzt wird... -Deshalb reicht es auch nicht wenn man sich nen Blaumann, Gummistifel und nen Strohhut anzieht und sich auf seinen Actros als landwirtschaftlich Zugmaschine setzt....
Die Frage die sich mir stellt, warum alle Welt steuerbefreit fahren darf, oder die Kosten geltend machen darf, aber ich nicht, obwohl ich nur 1000km im Jahr fahre und damit kein Geld verdiene?!
Und dann muß ich die Kiste noch für 3000€versichern
Die ham se doch nicht alle...
Hab auch schon überlegt, ob ich ein Kleingewerbe aufmache, aber wenn einem das Amt dann etliche Jahre nach der Eröffnung wegen "zu geringer Umsätze oder Gewinne" "Liebhaberei" unterstellt kann ich etliche Jahre Steuern nachzahlen
Und auf m Treckertreffen kommen 90% der Teilnehmer mit men steuerfreien Zugfahrzeug für ihren Wohnwagen an...
-Wobei ich ja nicht will das die Steueren für ihr Treckerchen zahlen müssen, aber fair ists trotzdem nicht....
__________________ vor dem Weiterverbreiten der Bilder bitte nachfragen!
www.rolfes-transporte.de
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von manny33604: 08.06.2015 21:32.
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08.06.2015 21:29 |
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Schlabbergosch
Dabei seit: 12.07.2009
Name: Bernd Herkunft: Schwäbische Alb.
Alter: 65
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Ich meine dazu , daß du es richtig und ausführlich beschrieben und auch auszugsweise hier dargestellt hast.
Ne Zugmaschine oder ein LKW als Hobby kosten eben auch etwas , wie ein PKW eben auch.
__________________ Lausch auf deine Neider denn sie zeigen nur deine restlichen Fehler.
Dont drink and write
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08.06.2015 21:31 |
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manny33604
Dabei seit: 18.01.2009
Name: Manny Herkunft: Papenburg
Alter: 43
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Zitat: |
Original von Schlabbergosch
Ich meine dazu , daß du es richtig und ausführlich beschrieben und auch auszugsweise hier dargestellt hast.
Ne Zugmaschine oder ein LKW als Hobby kosten eben auch etwas , wie ein PKW eben auch. |
Das ist ja vollkommen richtig, aber es ist nicht nachvollziehbar, dass ich den selben Unterhalt zahlen soll wie jemand der damit auf 160 000km im Jahr Geld mit öffentlicher Infrastruktur verdient
__________________ vor dem Weiterverbreiten der Bilder bitte nachfragen!
www.rolfes-transporte.de
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08.06.2015 21:34 |
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