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Zum Ende der Seite springen H-Kennzeichen am 7,5t Kipper
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königstiger



Dabei seit: 13.04.2009
Name: Thomas
Herkunft: Iserlohn
Alter: 53

H-Kennzeichen am 7,5t Kipper Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo mal eine Frage an die H-Kennzeichenfahrer.
Ist es gestattet mit einem LKW mit H-Kennzeichen gelegendliche Transporte durchzuführen, oder ist es komplett verboten?
lg Thomas

__________________
Grüße aus dem Sauerland!
13.10.2015 20:45 königstiger ist offline E-Mail an königstiger senden Beiträge von königstiger suchen Nehmen Sie königstiger in Ihre Freundesliste auf
mansworld
unregistriert
RE: H-Kennzeichen am 7,5t Kipper Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Thomas
Mit LKWs, die eine H- Zulassung haben darf man private Transporte durchführen.
Will man diese gewerblich durchführen ist dies der Finanzbehörde zu melden, sonst begeht man ein Steuervergehen.
Gruß
Helmut
13.10.2015 21:04
königstiger



Dabei seit: 13.04.2009
Name: Thomas
Herkunft: Iserlohn
Alter: 53

Themenstarter Thema begonnen von königstiger
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Danke dir, jetzt bin ich schon mal etwas schlauer!

__________________
Grüße aus dem Sauerland!
13.10.2015 21:40 königstiger ist offline E-Mail an königstiger senden Beiträge von königstiger suchen Nehmen Sie königstiger in Ihre Freundesliste auf
hansmagnum   Zeige hansmagnum auf Karte



Dabei seit: 01.05.2006
Name: Hans
Herkunft: Schwandorf
Alter: 49

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Bei uns hier im Landkreis ist das Durchführen von gewerblichen Transporten nicht vom Finanzamt abhängig. Aaaber die Versicherung sagt eindeutig nur nicht gewerbliche Transporte. Bei gewerblichen Transporten muß das Fahrzeug normal versichert sein.

schöne Grüße
Hans
13.10.2015 21:53 hansmagnum ist offline E-Mail an hansmagnum senden Beiträge von hansmagnum suchen Nehmen Sie hansmagnum in Ihre Freundesliste auf
buckdanny



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Dabei seit: 21.02.2008
Name: Christof
Herkunft: zwischen Alb und Schwarzwald
Alter: 58

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Da es sich um die Kfz-Steuer dreht ist das Finanzamt auch nicht mehr zuständig sondern der Zoll. Der MIndestzeitraum für eine normale Besteuerung ist 1 Monat.

__________________
Chevy K30

das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang
14.10.2015 18:43 buckdanny ist offline E-Mail an buckdanny senden Beiträge von buckdanny suchen Nehmen Sie buckdanny in Ihre Freundesliste auf
Transeuropa340



Dabei seit: 23.05.2011
Name: Jürgen
Herkunft: Weißenhorn
Alter: 62

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Hallo Thomas,

das ist alles nicht ganz richtig. Der Gesetzgeber erlaubt Dir mit H-Kennzeichen
gewerbliche Transporte durchzuführen. Dabei spielt das Finanzamt keine Rolle
(auch natürlich der Zoll nicht, der die Steuer für das Finanzamt eintreibt).
Anders sieht es bei deiner Versicherung aus. Mit dieser solltest Du das absprechen, damit es im Schadensfall keine Probleme gibt.

Und jetzt zum Vorteil der ganzen Geschichte: Mit H-Kennzeichen darfst Du
auch gewerblich in jede Umweltzone einfahren.

Und noch was anderes, was Dich beim 7,49 to nicht betrifft. Mit H-Kennzeichen bist Du Mautbefreit. Fährst Du aber gewerblich, fällt Maut an.

Deswegen aufpassen, dass als GG 7,49 to in den Papieren eingetragen ist.

Gruß Jürgen
14.10.2015 19:19 Transeuropa340 ist offline E-Mail an Transeuropa340 senden Beiträge von Transeuropa340 suchen Nehmen Sie Transeuropa340 in Ihre Freundesliste auf
buckdanny



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Dabei seit: 21.02.2008
Name: Christof
Herkunft: zwischen Alb und Schwarzwald
Alter: 58

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das der Gesetzgeber die gewerbliche Nutzung von Oldtimern erlaubt würde ich nicht unterschreiben, der Passus zur "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" ist aus der StVZO in die FZV gewandert §2 Nr.22hier zu finden aber nicht verschwunden

und der Zoll treibt nicht für Finanzämter sie Kfz-Steuer ein, seit 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer, bis 2014 haben die Finanzämter die Kfz-Steuer weiter verwaltet, seit 2014 läuft die Verwaltung der Steuer durch den Zoll
http://www.bundesfinanzministerium.de/We...zeugsteuer.html

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Chevy K30

das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang
14.10.2015 20:03 buckdanny ist offline E-Mail an buckdanny senden Beiträge von buckdanny suchen Nehmen Sie buckdanny in Ihre Freundesliste auf
buckdanny



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Dabei seit: 21.02.2008
Name: Christof
Herkunft: zwischen Alb und Schwarzwald
Alter: 58

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Ich habe mal beim Zoll nachgefragt, dort wurde meine Meinung bestätigt,

Zitat:
Sehr geehrter Herr Franz,

die Zulassung eines Fahrzeug mit H-Kennzeichen mit der entsprechenden
pauschalen Besteuerung und gleichzeitig die gewerbliche Nutzung ist nicht
möglich, da Oltimer als historisches Sammlerstück nur noch zur Pflege des
kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nur zur gelegentlichen Verwendung
(wie die Teilnahme an speziellen Oldtimer-Schauen oder vergleichbaren
Veranstaltungen) und nicht zum täglichen Gebrauch gehalten werden und daher im
Vergleich zu anderen Fahrzeugen eine erheblich niedrigere Laufleistung haben.

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus
rechtlichen Gründen unverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Kerstin Rudolf

Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Tel.: 0351/44834-550
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: [1]info.kraftst@zoll.de

Internet: [2]www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr

14.10.2015 20:28 - christoffranz@arcor.de schrieb: Sehr geehrte Damen und
Herren,

ist eine gewerbliche Nutzung mit einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen und
entsprechender pauschalen Besteuerung möglich?

Wie ist die Einschränkung des Passus "zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen
Kulturgutes" des §2 Nr. 22 FZV zu werten?

Mit freundlichen Grüssen
Christof Franz


__________________
Chevy K30

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15.10.2015 11:36 buckdanny ist offline E-Mail an buckdanny senden Beiträge von buckdanny suchen Nehmen Sie buckdanny in Ihre Freundesliste auf
Brummi 1



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Dabei seit: 12.03.2010
Name: Harald
Herkunft: NRW

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Was rechtliche Fragen anbelangt, würde ich mir Wissen niemals aus einem Forum holen. Da gibt es zu viel Halbwissen, mit dem man dann fürchterlich auf den Bauch fallen kann. Es ist doch klar, dass man mit einem steuerbegünstigten Oldtimer keine gewerblichen Transporte durchführen darf. Aber eines habe ich durch diesen Thread gelernt, dass ich für meinen Oldtimer zu viel Versicherungsprämie bezahle.
Gruß Harald
15.10.2015 12:38 Brummi 1 ist offline E-Mail an Brummi 1 senden Beiträge von Brummi 1 suchen Nehmen Sie Brummi 1 in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 01.05.2006
Name: Hans
Herkunft: Schwandorf
Alter: 49

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Hallo
Ich würde beim vor Ort zuständigen Finanzamt nachfragen. Es ist ein schwarzes Kennzeichen und daher uneingeschränkt nutzbar, könnte einem da durchaus gesagt werden.
Bei der Versicherung ist es aber eindeutig. Spezielle Anbieter die einem über eine Mitgliedschaft in einem gewissen Verein eine gewerbliche Nutzung von 12 mal im Jahr, selbst auf nochmals eindeutige Nachfrage hin bestätigen sollte man mit vorsicht geniesen. Da meldet man dann das Fahrzeug an, bekommt den Versicherungsvertrag zum unterschrieben geschickt und dort steht dann gewerbliche Nutzung nein.

Schöne Grüße
Hans
15.10.2015 14:03 hansmagnum ist offline E-Mail an hansmagnum senden Beiträge von hansmagnum suchen Nehmen Sie hansmagnum in Ihre Freundesliste auf
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