H-Kennzeichen am 7,5t Kipper |
königstiger
Dabei seit: 13.04.2009
Name: Thomas Herkunft: Iserlohn
Alter: 53
|
|
H-Kennzeichen am 7,5t Kipper |
|
Hallo mal eine Frage an die H-Kennzeichenfahrer.
Ist es gestattet mit einem LKW mit H-Kennzeichen gelegendliche Transporte durchzuführen, oder ist es komplett verboten?
lg Thomas
__________________ Grüße aus dem Sauerland!
|
|
13.10.2015 20:45 |
|
|
mansworld unregistriert
|
|
RE: H-Kennzeichen am 7,5t Kipper |
|
Hallo Thomas
Mit LKWs, die eine H- Zulassung haben darf man private Transporte durchführen.
Will man diese gewerblich durchführen ist dies der Finanzbehörde zu melden, sonst begeht man ein Steuervergehen.
Gruß
Helmut
|
|
13.10.2015 21:04 |
|
|
königstiger
Dabei seit: 13.04.2009
Name: Thomas Herkunft: Iserlohn
Alter: 53
Themenstarter
|
|
Danke dir, jetzt bin ich schon mal etwas schlauer!
__________________ Grüße aus dem Sauerland!
|
|
13.10.2015 21:40 |
|
|
hansmagnum
Dabei seit: 01.05.2006
Name: Hans Herkunft: Schwandorf
Alter: 49
|
|
Bei uns hier im Landkreis ist das Durchführen von gewerblichen Transporten nicht vom Finanzamt abhängig. Aaaber die Versicherung sagt eindeutig nur nicht gewerbliche Transporte. Bei gewerblichen Transporten muß das Fahrzeug normal versichert sein.
schöne Grüße
Hans
|
|
13.10.2015 21:53 |
|
|
buckdanny
Dabei seit: 21.02.2008
Name: Christof Herkunft: zwischen Alb und Schwarzwald
Alter: 58
|
|
Da es sich um die Kfz-Steuer dreht ist das Finanzamt auch nicht mehr zuständig sondern der Zoll. Der MIndestzeitraum für eine normale Besteuerung ist 1 Monat.
__________________ Chevy K30
das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang
|
|
14.10.2015 18:43 |
|
|
Transeuropa340
Dabei seit: 23.05.2011
Name: Jürgen Herkunft: Weißenhorn
Alter: 62
|
|
Hallo Thomas,
das ist alles nicht ganz richtig. Der Gesetzgeber erlaubt Dir mit H-Kennzeichen
gewerbliche Transporte durchzuführen. Dabei spielt das Finanzamt keine Rolle
(auch natürlich der Zoll nicht, der die Steuer für das Finanzamt eintreibt).
Anders sieht es bei deiner Versicherung aus. Mit dieser solltest Du das absprechen, damit es im Schadensfall keine Probleme gibt.
Und jetzt zum Vorteil der ganzen Geschichte: Mit H-Kennzeichen darfst Du
auch gewerblich in jede Umweltzone einfahren.
Und noch was anderes, was Dich beim 7,49 to nicht betrifft. Mit H-Kennzeichen bist Du Mautbefreit. Fährst Du aber gewerblich, fällt Maut an.
Deswegen aufpassen, dass als GG 7,49 to in den Papieren eingetragen ist.
Gruß Jürgen
|
|
14.10.2015 19:19 |
|
|
buckdanny
Dabei seit: 21.02.2008
Name: Christof Herkunft: zwischen Alb und Schwarzwald
Alter: 58
|
|
das der Gesetzgeber die gewerbliche Nutzung von Oldtimern erlaubt würde ich nicht unterschreiben, der Passus zur "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" ist aus der StVZO in die FZV gewandert §2 Nr.22hier zu finden
aber nicht verschwunden
und der Zoll treibt nicht für Finanzämter sie Kfz-Steuer ein, seit 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer, bis 2014 haben die Finanzämter die Kfz-Steuer weiter verwaltet, seit 2014 läuft die Verwaltung der Steuer durch den Zoll
http://www.bundesfinanzministerium.de/We...zeugsteuer.html
__________________ Chevy K30
das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang
|
|
14.10.2015 20:03 |
|
|
buckdanny
Dabei seit: 21.02.2008
Name: Christof Herkunft: zwischen Alb und Schwarzwald
Alter: 58
|
|
Ich habe mal beim Zoll nachgefragt, dort wurde meine Meinung bestätigt,
Zitat: |
Sehr geehrter Herr Franz,
die Zulassung eines Fahrzeug mit H-Kennzeichen mit der entsprechenden
pauschalen Besteuerung und gleichzeitig die gewerbliche Nutzung ist nicht
möglich, da Oltimer als historisches Sammlerstück nur noch zur Pflege des
kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nur zur gelegentlichen Verwendung
(wie die Teilnahme an speziellen Oldtimer-Schauen oder vergleichbaren
Veranstaltungen) und nicht zum täglichen Gebrauch gehalten werden und daher im
Vergleich zu anderen Fahrzeugen eine erheblich niedrigere Laufleistung haben.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus
rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kerstin Rudolf
Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Tel.: 0351/44834-550
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: [1]info.kraftst@zoll.de
Internet: [2]www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr
14.10.2015 20:28 - christoffranz@arcor.de schrieb: Sehr geehrte Damen und
Herren,
ist eine gewerbliche Nutzung mit einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen und
entsprechender pauschalen Besteuerung möglich?
Wie ist die Einschränkung des Passus "zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen
Kulturgutes" des §2 Nr. 22 FZV zu werten?
Mit freundlichen Grüssen
Christof Franz
|
__________________ Chevy K30
das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang
|
|
15.10.2015 11:36 |
|
|
Brummi 1
Dabei seit: 12.03.2010
Name: Harald Herkunft: NRW
|
|
Was rechtliche Fragen anbelangt, würde ich mir Wissen niemals aus einem Forum holen. Da gibt es zu viel Halbwissen, mit dem man dann fürchterlich auf den Bauch fallen kann. Es ist doch klar, dass man mit einem steuerbegünstigten Oldtimer keine gewerblichen Transporte durchführen darf. Aber eines habe ich durch diesen Thread gelernt, dass ich für meinen Oldtimer zu viel Versicherungsprämie bezahle.
Gruß Harald
|
|
15.10.2015 12:38 |
|
|
hansmagnum
Dabei seit: 01.05.2006
Name: Hans Herkunft: Schwandorf
Alter: 49
|
|
Hallo
Ich würde beim vor Ort zuständigen Finanzamt nachfragen. Es ist ein schwarzes Kennzeichen und daher uneingeschränkt nutzbar, könnte einem da durchaus gesagt werden.
Bei der Versicherung ist es aber eindeutig. Spezielle Anbieter die einem über eine Mitgliedschaft in einem gewissen Verein eine gewerbliche Nutzung von 12 mal im Jahr, selbst auf nochmals eindeutige Nachfrage hin bestätigen sollte man mit vorsicht geniesen. Da meldet man dann das Fahrzeug an, bekommt den Versicherungsvertrag zum unterschrieben geschickt und dort steht dann gewerbliche Nutzung nein.
Schöne Grüße
Hans
|
|
15.10.2015 14:03 |
|
|
|
|
|
Impressum
|