Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-LKW |
Borgward
Dabei seit: 27.05.2009
Name: Jürgen Herkunft: Hamburg
Alter: 66
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Genau auf den Punkt getroffen! Warum kann man das nicht klar formulieren?
__________________ JD
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24.03.2017 11:09 |
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1291/330
Dabei seit: 05.12.2015
Name: Jörg Herkunft: Höxter
Alter: 53
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Moin zusammen,
erstmal ein grosser Dank an Alle, die am Erfolg dieser Änderung beteiligt waren !
Aber sehe ich das zu einfach, wenn nach dem ersten Satz wirklich alle privat genutzten und zugelassenen LKW mit dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot nichts mehr zu tun haben, egal welche Bauweise, Fahrzeugkombination ober welches Baujahr ?
Und ermöglicht der Zusatz "historische LKW und Veranstaltung" nicht vielmehr Firmen, die in ihrem Fuhrpark ihre alten Schätzchen hüten und innerhalb der Firma zugelassen haben, diese entsprechend vereinfacht zu/bei Veranstaltungen nutzen zu dürfen, solange dies nicht mit einer gewerblichen Nutzung verbunden wird?
Für mich bedeutet der Wortlaut in dem Text erstmal nichts Anderes, wenn ich nicht ein Haar in der Suppe suchen will...... und so verstanden ist das für einen offiziellen Text aus Deutschland überraschend einfach erläutert. Berichtigt mich bitte, wenn ich etwas übersehen habe, aber ich werde, wenn das Thema durch ist, erstmal ganz einfach fahren......
Grüß an Alle,
Jörg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von 1291/330: 26.03.2017 12:10.
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26.03.2017 12:02 |
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manny33604
Dabei seit: 18.01.2009
Name: Manny Herkunft: Papenburg
Alter: 43
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Zitat: |
Original von Dirty-Harry
Hi Manny,
...
Ferner sollten auch die Schutzleute in meinem Bundesland das Lesen lernen - sinnvoll auch für Deinen Bekannten, denn dann hätte er mit seinem Fahrzeug nicht die Zwangspause einhalten müssen! In Ziff. 7 der Verwaltungsvorschrift zu § 46 StVO steht im letzten Punkt, dass alle Leer- und Rückfahrten mit erlaubt sind........Von daher muss auch nicht in der neuen Fassung für die Oldtimerveranstaltungen "Hin- und Rückfahrt" drin stehen.......
.... |
Moin nochmal,
also ich finde nichts von Hin- und Rückfahrt in Ziffer 7!
Aber
"2. die Beförderung von
a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
3. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,"
Das sagt mir, dass deine Annahme zu Ansnahmegenehmigungen nicht automatisch gilt...
Das mein ich ja mit meinen Ausführungen, die ganzen (tschuldigung) scheiß Gesetze und Vorschriften sind so gestaltet dass man erst vor Gericht rausbekommt ob man gedurft hätte oder nicht
__________________ vor dem Weiterverbreiten der Bilder bitte nachfragen!
www.rolfes-transporte.de
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von manny33604: 29.03.2017 19:22.
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29.03.2017 19:20 |
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Usergeloescht20052018 unregistriert
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Zitat: |
Original von Borgward
Genau auf den Punkt getroffen! Warum kann man das nicht klar formulieren? |
Frag einfach den DEUVET - schließlich wurde dessen Vorschlag im Wortlaut übernommen...
Frag Herrn Theopold, der wird das bestätigen...
Gruß, Peter
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29.03.2017 21:22 |
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Usergeloescht20052018 unregistriert
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Zitat: |
Original von henning
...
Übrigens kann ich JEDEN Beitrag aus einem öffentlichen Forum hier zitieren, wenn ich will. Und da ist noch einiges im Speicher. |
Da hat er absolut Recht, der Henning Bauer! Absolut!
So lange er die Quelle nennt - sonst ist das so eine Sache mit dem Urheberrecht.
Aber wir sammeln erst einmal.
Gruß, Peter
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29.03.2017 21:26 |
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Streamer
Dabei seit: 08.12.2014
Name: Christoph Herkunft: Deutschland/Sachsen
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Also im neuen HiK steht es auch drin!
Übrigens gleicher Wortlaut, wie hier schon veröffentlicht
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06.04.2017 11:28 |
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podleck
Dabei seit: 30.11.2014
Name: Stephan Herkunft: Uelzen
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Moin zusammen,
ich wollte doch mal wieder diesem Fred nach oben holen und fragen, ob jemand den aktuellen Stand der Dinge kennt. Müssen wir immer noch alle auf den Bundesanzeiger warten?
Was die Interpretation des Verordnungstextes anbelangt kam hier leider nicht so viel Substantielles.
Gruß
Stephan
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05.05.2017 13:32 |
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Kaelble KV631
Dabei seit: 18.09.2009
Name: Sascha Herkunft: NRW
Alter: 51
Themenstarter
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Zitat: |
Original von podleck
Moin zusammen,
ich wollte doch mal wieder diesem Fred nach oben holen und fragen, ob jemand den aktuellen Stand der Dinge kennt. Müssen wir immer noch alle auf den Bundesanzeiger warten?
Was die Interpretation des Verordnungstextes anbelangt kam hier leider nicht so viel Substantielles.
Gruß
Stephan |
Hallo Stephan,
ich kann Dir derzeitig mit keinen Neuigkeiten helfen.
Eine kurze Frage sei trotzdem erlaubt. Gibt es woanders was Substantielles?
Du schriebst ja: "Was die Interpretation des Verordnungstextes anbelangt kam hier leider nicht so viel Substantielles."
Lass es uns wissen und mach uns Schlau.
Gruß Sascha
__________________ Aus dem Fotoalbum Klick
„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ Bertolt Brecht, Leben des Galilei
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05.05.2017 19:12 |
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podleck
Dabei seit: 30.11.2014
Name: Stephan Herkunft: Uelzen
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Hallo Sascha,
nein, woanders gibt es auch nichts Substantielles.
Mein Satz bezog sich darauf, dass ich gehofft hatte, nach meinem Beitrag vom 23.03. ein paar mehr Reaktionen zu provozieren. Ist aber kein Problem, denn letztendlich muss man abwarten, wie die Obrigkeit diesen Text auslegt.
Aber erstmal muss er ja geltendes Recht werden.
Gruß
Stephan
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05.05.2017 20:03 |
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Usergeloescht20052018 unregistriert
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02.06.2017 09:16 |
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Impressum
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