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Zum Ende der Seite springen Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-LKW
Autor
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manny33604



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Dabei seit: 18.01.2009
Name: Manny
Herkunft: Papenburg
Alter: 43

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Super, toll das es endlich geklappt hat daumen daumen daumen

Danke an alle Beteiligten!!! freu

__________________
vor dem Weiterverbreiten der Bilder bitte nachfragen!

rtfm jo



www.rolfes-transporte.de
02.06.2017 11:36 manny33604 ist offline E-Mail an manny33604 senden Beiträge von manny33604 suchen Nehmen Sie manny33604 in Ihre Freundesliste auf
Berni Flottmann
unregistriert
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Moin,

da heißt es... Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen...,
also sind nur die Anfahrten, nicht jedoch die Rückfahrten von Veranstaltungen
erlaubt. Da sollte man besser aufpassen.

Mithin sind auch " Sattelkraftfahrzeuge zur Lastenbeförderung" im Sinne des Gesetzes Lastwagen, die unter das Fahrverbot fallen. Also die, mit Hilfsladefläche.
Stellt sich dann die Frage, ob eine Sattelzugmaschine ohne Hilfsladefläche, die nur dazu dient, einen Auflieger zu ziehen, als zur Lastenbeförderung gilt, bzw. ein Auflieger als ein zu ziehendes Fahrzeug ( weil Versteuert und Versichert ) gilt oder als eine Last im Sinne einer Lastenbeförderung.

Also alles etwas schwammig.
Und wenn es dann zu Diskussionen auf der Heimfahrt mit der Rennleitung kommt, die im allgemeinen sehr schreibfreudig ist, legt diese das Gesetz erfahrungsgemäß zu ihrem Vorteil aus, der gemeine Lasterfahrer zu seinem.
Profitieren werden auf jeden Fall die Advokaten.

Man denke immer an das Sprichwort: Der Krug geht solange zum Brunnen bis man bricht - oder so...

Bevor sich wieder jemand auf die Füße getretren fühlt, daß nur als kleiner Denkanstoß, es liegt mir fern, hier irgendetwas zu kritisieren.
Ganz im Gegenteil bin ich dankbar, daß es Menschen gibt, die sich bemühen für unser aller Freizeitspaß etwas zu erreichen.


So, und nun darf der böse Querulant wieder durch den Kakao gezogen werden. zwinker
02.06.2017 12:41
Der Freiburger   Zeige Der Freiburger auf Karte



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Dabei seit: 12.01.2007
Name: Henning
Herkunft: Freiburg
Alter: 35

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Zitat:
Original von Berni Flottmann
Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen


Das beinhaltet für mich die AN und Rückfahrt.

__________________
NG Fan auch ohne Auf Achse!!

But I would walk 500 miles
02.06.2017 12:46 Der Freiburger ist offline E-Mail an Der Freiburger senden Beiträge von Der Freiburger suchen Nehmen Sie Der Freiburger in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Der Freiburger in Ihre Kontaktliste ein
Usergeloescht20052018
unregistriert
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Bernie, wichtig ist aber au h der erste Satz: Das fahrverbot betrifft nur den GEWERBLICHEN Verkehr. Ich lese das so, das So du, so lange Du PRIVAT fährst, alles fahren kannst, selbst moderne Fahrzeuge. Der Hinweis auf die Oldtimer ist eher präzisierend zu sehen.
Wobei die Frage nach der Nachweispflicht bleibt, ob nun gewerblich oder nicht. Das lässt Raum für Interpretationen offen.

Wir wissen ja, wer den Wortlaut vorgeschlagen hat...

Ein schönes langes Wochenende !

Peter
02.06.2017 12:49
Berni Flottmann
unregistriert
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Moin Peter,

ist ja richtig, daß soll sicherlich auch so gemeint sein und ist schon ein großer Erfolg..

Aber jahrelange Erfahrung mit der Auslegung von Gesetzestexten haben mich gelert, alles zu hinterfragen, was nicht eindeutig definiert ist.
Wie gesagt, war als Denkanstoß gedacht.

Schöne Feiertage
Berni
02.06.2017 13:04
Berni Flottmann
unregistriert
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Moin Henning,

der "normale" Mensch denk so, der Gesetzeshüter nicht.
In den Ausnahmegenemigungen heißt es deshalb z.B von und zu deutschen Seehäfen, von und zu Firma Sowieso.... wenn eine Hin- und Rückfahrt gemeint ist.
Bei Richtungsfahrten heißt es dann z.B. " zu" Firma.. oder" von" Firma....

Schöne Feiertage
Berni
02.06.2017 13:11
schukie6



Dabei seit: 23.01.2010
Name: SChorsch
Herkunft: Willich NRW

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die Neuregelung von der Freistellung des Sonntagsfahrverbot ist ja durch. Schön.
Aber Hinweis, das Samstagferienfahrverbot für bestimmte BAB Strecken sind davon nicht betroffen, da darf man weiterhin nicht fahren. Schorsch

__________________
Schorsch
04.06.2017 17:19 schukie6 ist offline E-Mail an schukie6 senden Beiträge von schukie6 suchen Nehmen Sie schukie6 in Ihre Freundesliste auf
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