Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-LKW |
manny33604
Dabei seit: 18.01.2009
Name: Manny Herkunft: Papenburg
Alter: 43
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Was mich ärgert ist eigentlich, dass das Gesetz zum Sonntagsfahrverbot ursprünglich mal gemacht wurde um Arbeitnehmer (Kraftfahrer) vor Ausbeutung zu schützen, und die Wirtschaft wenigstens Sonntags ein bisschen zu bremsen. Dann wird dieses Gesetz (weil es damals noch keine Hobbymenschen gab die mit Fahrzeugen >7,5t durch die Gegend gefahren sind) dazu genutzt "Zivilisten" zu schikanieren. Jetzt wird es zwar im ersten Satz klargestellt, dass das Sonntagsfahrverbot nur auf den Gewerblichen Güterverkehr anzuwenden ist, gleichzeitig kommt aber so eine Formulierung rein, die das ganze wieder total schwabbelig macht...
Während 25t Kartoffeln am Sonntag legal ohne Ausnahmegenehmigung 700km zurücklegen, weil AldiSüd sie in Bremen um 0,02cent/kg günstiger einkauft (egal ob sie Montag gebraucht werden oder nicht)...
Die Definition, dass private Fahrten nicht drunter fallen hätte gereicht...
Genau so wie es von Staatlicher Seite absurd und lächerlich war Motocrossfahrer und Pferdemenschen die mit als LKW zugelassenen Transportern und Moppet(Pferde-)anhänger unterwegs waren zu schikanieren...
Diese ganze Regelung die auf Gewichten basiert ist das eigentliche Porblem, wir Hobbyisten ziehen die Staatsgewalt auf uns während der gewerbliche Güterverkehr mit Osteuropäern mit ihren 3,5Tonnern Mautfrei, ohne Fahrtenschreiber, Steuern und Sozialabgaben 7Tage die Woche sich ins Fäustchen lacht...
Würde man bei der Maut und bei den Fahrverboten klarstellen, dass jeder der auf Strecke sein Geld verdient dafür Maut zahlen muß und sich an die Fahrverbote halten muß wäre das Ding eigentlich erledigt...
Wir als Industriebetrieb mit 24/7 Vierschichtbetrieb haben auch eine Ausnahmegenehmigung um die Anlagen am WE durchlaufen zu lassen, hat ein Bulgare der 7Tage die Woche auf nem Transporter sitzt die auch?!
Deshalb ärgert es mich, weil die ganze Regelung so wie sie jetzt vollstreckt wird in großen Teilen absurd ist.
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von manny33604: 16.03.2017 10:01.
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16.03.2017 09:41 |
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Dirty-Harry
Dabei seit: 29.01.2011
Name: Harry Herkunft: Karlsruhe
Alter: 67
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Hi Manny,
wenn ich Deine beiden letzten Post lese kann ich eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass egal was der Gesetzgeber regelt, Du nicht zufrieden bist!
Deutschland (und einige andere Länder) ist/sind ja bekannt, dass alles bis ins kleinste reglementiert wird und so auch bei der Neufassung zu § 30 Abs. 3 StVO. Mit einem starren Gesetz wird jedem Sachbearbeiter einer Verkehrsbehörde seine Auslegungsmöglichkeit im Genehmigungsverfahren genommen - und das kann und darf nicht sein, denn eine Einzelfallprüfung unter Abwägung aller Interessen muss erfolgen.
Würde z.B. der Begriff "Oldtimerveranstaltung" klar und abschließend definiert sein....z.B. die Mindest- oder Höchstteilnehmerzahl an Fahrzeugen - dann wäre bei Abweichungen dieser Zahlen keine Möglichkeit gegeben, den begehrten Bescheid zu erhalten.
Ferner sollten auch die Schutzleute in meinem Bundesland das Lesen lernen - sinnvoll auch für Deinen Bekannten, denn dann hätte er mit seinem Fahrzeug nicht die Zwangspause einhalten müssen! In Ziff. 7 der Verwaltungsvorschrift zu § 46 StVO steht im letzten Punkt, dass alle Leer- und Rückfahrten mit erlaubt sind........Von daher muss auch nicht in der neuen Fassung für die Oldtimerveranstaltungen "Hin- und Rückfahrt" drin stehen.......
Glaub jetzt bitte nicht dass ich für die zumeist östlichen 3,5 Tonner-Fahrer eine Lanze brechen will - aber unsere zitierte Rechtsvorschrift gibt vor, dass Ausnahmen nur zulässig sind, wenn die Ware nicht mit einem erlaubnisfreien (unter 7,5 t) Fahrzeug transportiert werden kann - und diese Lücke wird von diesen Unternehmern genutzt - also kann ich es ihnen auch nicht wirklich "vorwerfen"......
Und Dein letztes Beispiel mit der gesetzgeberischen Regelungswut hinsichtlich dem Fahrverbot für "Lkw mit Anhänger" kann ich leider auf Dein genanntes Beispiel auch nicht nachvollziehen! Du lässt Deinen Pkw aus steuerlichen und versicherungsrechtlichen Gründen als LKW zu......um ein paar Euros zu sparen??...... und dann willst Du oben drauf noch eine Erlaubnis für den Sonntag um den Mopedanhänger zu ziehen??? Sorry - geht garnich...... Aber das wurde ja auch gelockert und Du darfst Dein Pferd natürlich zum sonntäglichen Turnier (und natürlich auch wieder heim in den Stall) mit dem "LKW" und Anhänger fahren.....früher war das ja nicht möglich.....
Wo ich Dir mit 100 % zustimme - es kann nicht sein dass Aldi Nord am Sonntag 25 t Kartoffel geliefert bekommen muss...... und dafür leider viel zu oft ein "Papier" bekommt - aber diese Beispiele könnte man endlos fortsetzen..... 25 t Keramik aus Finnland mit Ziel Italien........alles schon da gewesen.....
Unterm Strich sage ich - mit diesem Ergebnis können alle leben und es wird sich auch ganz sicher "einspielen"....... soll heißen, nicht immer alles gleich verdammen.....
__________________ Gruß aus dem Süden
Dirty-Harry
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16.03.2017 10:48 |
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manny33604
Dabei seit: 18.01.2009
Name: Manny Herkunft: Papenburg
Alter: 43
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Moin!
Nee du Dirty-Harry, mit deinem ersten Satz gehe ich nicht mit.
Was ich nur vom Gesetgeber erwarte ist, dass er fair differenziert, und ein Gesetz was zur Regelung von gewerblichen Tätigkeiten gedacht ist nicht auf Hobbyisten anwendet.
Und dass tut er eben genau nicht, wenn er sich krampfhaft an seinen 60 Jahre alten zGG Einstufungen festkrallt, anstatt nach Tätigkeit und Zweck zu beurteilen.
Und die ganzen Ausnahmen die es gibt beruhen doch zu 99,98% auf guter Lobbyarbeit getrieben von finanziellen Interessen, oder warum darf denn ein Schausteller Sonntags mautfrei seine Riesenrad mit zwei Anhängern pro Zugfahrzeug über die Autobahn scheuchen? -Der könnte das genau so gut Wochentags tun!
Oder Sonstige KFZ........ ich bräuchte mir nur eine Werkbank mit Schraubstock auf die Pritsche schrauben, den Dreiachser als SoKFZ Werkstattwagen zulassen und könnte fahren wann ich will, privat oder gewerblich -Mautfrei.
Und dass man diejenigen "bestrafen" will die ihr Auto Steueroptimiert als LKW zulassen, sei es SUV oder Transporter... -Das soll doch das Finanzamt regeln und nicht die Autobahnpolizei. Und wenn einer zur Ausübung seines Hobbys einen Kastenwagen hat und er laut Definition kein PKW sondern ein LKW ist, ist der Fahrer noch nicht gleich Sonntags ein schützenswerter Arbeitnehmer.
Ich sage es noch einmal, und ich möchte das erreichte nicht zerreden, es ist toll was erreicht wurde, aber für mich gehört der Rest hinter "gilt nur für den Gewerblichen Güterverkehr" gestrichen.
Und dann sollten auch die Tonnagen egal sein, denn selbst wenn jetzt die 3,5t LKW mit erfasst werden würden, dann würde man weiter im Osten noch jemanden finden, der mit m Caddy das Zeug 7Tage die Woche durch ganz Europa fährt, und das sollte aus Gründen der Gleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung und zum Arbeitnehmerschutz nicht sein!
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von manny33604: 16.03.2017 16:31.
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16.03.2017 16:24 |
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Streamer
Dabei seit: 08.12.2014
Name: Christoph Herkunft: Deutschland/Sachsen
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Also ich sehe dem Ganzen ziemlich entspannt entgegen.
Entscheidend ist doch, dass die Oldtimer von der Regelung ausgenommen werden!
Ich kann mir nicht vorstellen das irgendein Polizist sich dafür interessiert , ob man auf welcher Veranstaltung gewesen ist.
Und wenn doch, irgendeine ist doch immer
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16.03.2017 21:05 |
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Dirty-Harry
Dabei seit: 29.01.2011
Name: Harry Herkunft: Karlsruhe
Alter: 67
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Moin Manny,
na dann habe ich wohl Deine Posts falsch gedeutet - ich hatte oder habe eigentlich immer noch den Eindruck, dass Du mit der Neuregelung nicht konform gehst, weil sie überreglementiert wäre.
Der Gesetzgeber gibt über den gesetzlichen Rahmen den Verkehrsbehörden über Erlaubnisse und/oder Ausnahmen die Möglichkeiten, von Verbotsnormen abzuweichen und dadurch zu legitimieren. Hätte er textlich bei Oldtimerveranstaltungen aufgehört, hätte er diese ganz bestimmt differenziert - z.B. den Zeitraum der Veranstaltung, die Teilnehmerzahl, die Anzahl der möglichen Teilnahmen ect...... Das hätte alles auch nichts genutzt - im Gegenteil - der Sachbearbeiter beim Amt prüft dann nur noch......erfüllt - erfüllt - nicht erfüllt = Ablehnung des Antrages. Jetzt hat er den bereits besagten Handlungsspielraum.
Dass der von Behörde zu Behörde und von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter anders ausgelegt weiß ich und Du auch ....... ich verweise da nur auf die Praxis, was in den Sperrzeiten an Lkw`s unterwegs ist. (Mein Beispiel mit der Keramik....)
Und auch der Schutzcharakter des § 30 StVO zielt heute nicht mehr nur zum Schutz des Fahrpersonals - auch die Leichtigkeit des Verkehrs wie es so schön im Amtsdeutsch heißt, darf nicht gänzlich unter den Tisch fallen.
Mit den "anderen" Fahrzeugen die nicht vom 30er erfasst werden musst Du nicht Deinen Dreiachser umbauen um Sontags legal fahren zu können - die Zulassung als Sattelzugmaschine reicht völlig aus.
Und ferner gebe ich Dir recht - würde man die 3,5 Tonner streichen, dann kommen die Caddys ect. zum Einsatz...solange es so billige Fahrer gibt wird sich die Spirale immer weiter drehen.
Persönlich bin ich froh, dass sich im Bereich der straßenrechtlichen Vorschriften einiges geändert hat
__________________ Gruß aus dem Süden
Dirty-Harry
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16.03.2017 21:58 |
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Usergeloescht20052018 unregistriert
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Zitat: |
Original von schukie6
@manny33604
Erst mal freu ich mich, das das in trockenen Tüchern ist. Hat ja lange gedauert.
2. die 07er Nummer hat doch die gleichen Auflagen, da darf man theoretisch auch nicht mit spazieren/tanken fahren. Ich habe einige Teilnehmer des Kippertreffens Geilenkirchen dabei, die brauchen immer eine Bestätigung, das sie in GK teilgenommen haben. Dies müssen sie beim Straßenverkehrsamt jährlich vorlegen.
3. Als Argument, gegen das Sofaver für Oldtielkw, sind doch immer die Fahrten zu den Oldieveranstaltungen vorgebracht worden.
Da hat der Gesetzgeber halt so auch reagiert. Seien wir froh, daß wir dies erreicht haben.
Schorsch |
Die Sache ist die, dass diese "Präzisierung" im Wortlaut vom hier so hochgelobten DEUVET stammt, wie man auch zahlreichen Veröffentlichungen des DEUVETS entnehmen kann. Die ursprüngliche Version (Referentenentwurf) lautete anders und war allgemeiner gehalten.
Gruß, Peter
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17.03.2017 00:10 |
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henning
Moderator
Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
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Zitat: |
Original von Garfield
Zitat: |
Original von schukie6
@manny33604
Erst mal freu ich mich, das das in trockenen Tüchern ist. Hat ja lange gedauert.
2. die 07er Nummer hat doch die gleichen Auflagen, da darf man theoretisch auch nicht mit spazieren/tanken fahren. Ich habe einige Teilnehmer des Kippertreffens Geilenkirchen dabei, die brauchen immer eine Bestätigung, das sie in GK teilgenommen haben. Dies müssen sie beim Straßenverkehrsamt jährlich vorlegen.
3. Als Argument, gegen das Sofaver für Oldtielkw, sind doch immer die Fahrten zu den Oldieveranstaltungen vorgebracht worden.
Da hat der Gesetzgeber halt so auch reagiert. Seien wir froh, daß wir dies erreicht haben.
Schorsch |
Die Sache ist die, dass diese "Präzisierung" im Wortlaut vom hier so hochgelobten DEUVET stammt, wie man auch zahlreichen Veröffentlichungen des DEUVETS entnehmen kann. Die ursprüngliche Version (Referentenentwurf) lautete anders und war allgemeiner gehalten.
Gruß, Peter |
Schön, daß du mal reinschaust, Garfield
Aber.... bitte, dann zitiere doch mal den "Referentenentwurf"!
FAKTEN, FAKTEN, FAKTEN!
Hier zählt nur Hardcore. Details bitte. Links, Zitate, Interpretationen von Gesetzes- und Verordnungstexten!
Das ist freilich mit Arbeit verbunden, echter Arbeit. Nun bin ich alles andere als ein Jurist, aber ich weiß, daß allgemeines Herumgerede garnichts bringt. Um mehr zu bieten, muß man sich eben einarbeiten... nicht zur persönlichen Profilierung, sondern für all diejenigen, die sich wirklich für Lkw-Oldtimer interessieren.
Hier wird alles offengelegt, Transparenz gewissermaßen. Wer möchte, kann alle verlinkten Dokumente lesen. Roß und Reiter werden hier genannt!
Und wo wir schon bei Roß & Reiter sind - die massiven Angriffe seitens des Zweiten Vorsitzenden der NVG ausgerechnet gegen den DEUVET sind Vereins-SCHÄDLICH. Der DEUVET ist immerhin die Nabelschnur, die die NVG mit politischen Gremien verbindet.
Lieber Garfield, solltest du über lesenswertes Insiderwissen verfügen, was irgendwem hier von Nutzen sein könnte, dann laß uns daran teilhaben. Ausfälle gegen den DEUVET und andere, die sich seit über 20 Jahren für die Interessen der Lkw-Oldtimer-Enthusiasten eingesetzt haben, sind hier nicht "zielführend". Wie du siehst, gibt es hier Leute, die ganz außerordentlich gut vernetzt sind und über wirkliches Wissen verfügen.
Ich schließe mit einem Zitat von dir: "man muß auch verlieren können". Richtig. Mir fällt dazu gerade ein, daß du vor dem Landgericht Köln gegen mich verloren hast, weil du mich öffentlich in den Verdacht einer Straftat (Kennzeichenmißbrauch) gerückt hast. Eine öffentliche Entschuldigung und Richtigstellung von dir habe ich nicht gesehen. Nunja... die Verhandlung in Köln war öffentlich, das Urteil, "Im Namen des Volkes" verkündet, damit ebenfalls frei zur Veröffentlichung.
Fakten!
Henning
__________________
>> Noch-Mitglied der NVG eV <<
>> Fördermitglied des DEUVET eV <<
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17.03.2017 02:55 |
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Usergeloescht20052018 unregistriert
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Brauche ich nicht, Henning Andreas Bauer. Dass der Wortlaut vom DEUVET stammt kommuniziert dieser selbst ja ganz offen.
Und ich bin weit davon entfernt irgendwelche internen Papiere zu veröffentlichen.
Immer munter bleiben!
Peter
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Usergeloescht20052018: 17.03.2017 08:42.
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17.03.2017 08:19 |
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manny33604
Dabei seit: 18.01.2009
Name: Manny Herkunft: Papenburg
Alter: 43
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Hallo Henning und andere,
genau zu solchen Lobbyismus führt dieser -ich nenne es mal- Fahrzeugrassinsmus....
Allein die Idee, das Sonntagsfahrverbot auf Hobbyfahrten am Wochenende anzuwenden ist in sich gesehen sowieso absolut absurd -meiner Meinung nach-.
Solche Errungenschaften wie das H-Kennzeichen bräuchten wir nicht, wenn fair nach Tatbestand besteuert werden würde, anstatt nach vorhanden sein von Fahrzeugkategorie in Schubladen unterteilt.
Und Steuern bezahlen wir bei der Benutzung unserer Fahrzeuge allemal genung, sei es über die Betriebsstoffe oder die Mehrwertsteuer.
Für einige Oldtimerbesitzer ist das H-Kennzeichen zum Beispiel auch von Nachteil, weil wir zwar mit vermeindlichen 40t Nutzfahrzeugen steuerlich davon profitieren, aber z.B. der Oldtimerentusiast mit dem Gogomobil drauflegen würde, deshalb färt dieser lieber normal zugelassen. (begeht der dann analog zu dem Pferdemenschen mit dem falsch zugelassenen SUV auch Steuerhinterziehung? -Sein Fahrzeug ist schließlich ein Oldtimer!!!)
Ich habe andersrum noch keinen gangbaren Weg gefunden meinen kleinen F2000 V10 irgendwie bezahlbar für ein paar Ausfahrten im Jahr zuzulassen und zu versichern, weil ich aufgrund der Zulassungsbestimmungen immer automatisch mit dem internationalen Fernverkehr gleichgestellt werde.
Das eigentliche Problem ist ja diese abhängige Beschäftigung, sonst würde sich ja meine Freizeit nicht auf kurze aber intensiv genutzte Wochenenden beschränken, und ich bräuchte meinen Hobbys nicht an Sonntagen nachgehen, sodern könnte Montags rumcruisen und dem Berufsverkehr auf den Sack gehen
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Aber so arbeite ich in der Ferne für Blackrock, die Banken, die EU, die Bundesrepublik ..................... und irgendwann auch mal für mich.
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Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von manny33604: 17.03.2017 08:48.
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17.03.2017 08:26 |
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Impressum
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