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Zum Ende der Seite springen Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-LKW
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Kaelble KV631



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Dabei seit: 18.09.2009
Name: Sascha
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Alter: 51

Themenstarter Thema begonnen von Kaelble KV631
RE: Original oder Kopie ?? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von OM 360
@ Alle

die Quelle zu meinem Beitrag stammt aus einem Antwortschreiben des für uns zuständigen STVA aus Febr. 2012, in dem es auszugsweise wörtlich heißt:

"" für NRW ist es ausreichend, dass die Ausnahmegenehmigung als Fernkopie auf dem betreffenden Fahrzeug mitgeführt wird. Da es in anderen Bundesländern andere Regelungen geben kann, empfehlen wir anstatt der Fernkopie mindestens eine beglaubigte Zweitschrift oder das Original mitzuführen.Die gleiche Empfehlung gilt auch für die Ihnen kürzlich erteilte Jahres-Ausnahmegenehmigung des Oldtimer-LKW""


Hallo Klaus und alle anderen User,

dann wäre das ja von Dir selbst geklärt worden, dass aus Deiner Aussage "grundsätzlich sind derartige Sonder-oder Ausnahmegenehmigungen im Original mitzuführen !"
ein "für NRW ist es ausreichend, dass die Ausnahmegenehmigung als Fernkopie auf dem betreffenden Fahrzeug mitgeführt wird" geworden ist.

Kurz geschrieben: Vom kategorischen grundsätzlich! runter zu ausreichend und Empfehlung.

Kannst Du uns noch bitte mitteilen welche Behörde Dir das Antwortschreiben zugesendet hat? Der Kreis, Gemeinde oder Stadt würde schon reichen.

Hätte mich auch gewundert, wenn das Land NRW seinem eigenen Erlass vom 13. Februar 2008 nicht folgen würde.

Zitat:
Original von OM 360
@ Sascha, wenn Du der Meinung bist, dass es nicht zum Thema passt, dann lösche es eben!


@Klaus
Das kann ich nicht, bin nur normaler User und im übrigen finde Ich Deinen Beitrag zu dem Thema gut.
Nur so kann man doch Aufklärung über dieses Thema betreiben.
Immerhin wurde doch durch Deine Mithilfe geklärt, dass eine Fernkopie etc. ausreicht.

Jetzt können die BAG - Beamten ruhig kommen und nach der Kopie fragen. zwinker

Gruß Sascha

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„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ Bertolt Brecht, Leben des Galilei

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Kaelble KV631: 13.11.2015 19:11.

13.11.2015 19:02 Kaelble KV631 ist offline Beiträge von Kaelble KV631 suchen Nehmen Sie Kaelble KV631 in Ihre Freundesliste auf
Kaelble KV631



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Themenstarter Thema begonnen von Kaelble KV631
RE: Original oder Kopie ?? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Kaelble KV631
Zitat:
Original von OM 360
@ Alle

die Quelle zu meinem Beitrag stammt aus einem Antwortschreiben des für uns zuständigen STVA aus Febr. 2012, in dem es auszugsweise wörtlich heißt:
....

....
Kannst Du uns noch bitte mitteilen welche Behörde Dir das Antwortschreiben zugesendet hat? Der Kreis, Gemeinde oder Stadt würde schon reichen.
....

Gruß Sascha


@Klaus

Hattest Du mir eventuell eine PN geschickt? Ich habe leider noch keine Antwort von Dir erhalten um welche Behörde es sich handelt, die für Dich zuständig ist.

Gruß Sascha

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10.12.2015 06:53 Kaelble KV631 ist offline Beiträge von Kaelble KV631 suchen Nehmen Sie Kaelble KV631 in Ihre Freundesliste auf
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DEUVET ist AKTIV !!!! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

An alle Oldtimer LKW Freunde,

der DEUVET vertreten durch Peter Schneider, 1.Vorsitzender, ist u.a. für uns LKW Oldtimer Besitzer wieder einmal Aktiv geworden. daumen daumen daumen

"Antrag zur Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle in NRW

Im November 2015 hatte Peter Schneider dem Verkehrspolitischem Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen Christof Rasche und dem Fraktionsgeschäftsführer Axel Müller die Aufgaben und Ziele des DEUVET vorgestellt.

Von den angesprochenen Themen wird am 17. März 2016 ein Antrag zur Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen an die Landesregierung gestellt mit der Beschlussfassung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen."

Quelle siehe hier: DEUVET

Den kompletten Antrag der FDP-Landtagsfraktion in NRW findet ihr hier: KLICK

Wie man sehen kann, passiert hier beim DEUVET was, also werdet Einzelmitglied für 25,00 €. Als Mitglied erhält man sofort und zielgerichtet alle Info´s.

Gruß Sascha

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14.03.2016 15:00 Kaelble KV631 ist offline Beiträge von Kaelble KV631 suchen Nehmen Sie Kaelble KV631 in Ihre Freundesliste auf
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Aktuelles zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo liebe Forumsbesucher und Oldtimerfreunde,

es gibt Neuigkeiten, die ich Euch nicht vorenthalten möchte, auch wenn es noch zur Abstimmung durch gewisse Gremien muss - es sieht gut aus!

Der Erfolg hat ja bekanntlich viele Väter, die Einen kommunizieren es „marktschreierisch“ raus und sprechen auch mal ganz schnell davon dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot schon abgeschafft sei, oder schreiben von der „ersten legalen Lösung“ bis hin zur „Mauschelei mit der Dame vom Amt“, wenn es um Ausnahmegenehmigungen für das Sonn- und Feiertagsfahrverbot geht.

Aber dann gibt es da noch die Oldtimerfreunde, die im Stillen und im Hintergrund arbeiten und das Ergebnis erst präsentieren, wenn der Sack zu ist.

Das Thema „Abschaffung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für Oldtimer-Lkw“ wurde nie ad Acta gelegt.
Auch durch das Engagement Einzelner kann man schon eine ganze Menge erreichen, man muss nur wissen an welcher Stellschraube man drehen muss.

Man beachte bei dem ganzen Verfahren auch gewisse Nennungen von Drucksachen in denen die „09“ für das Jahr steht.
Daran kann man u.a. gut erkennen seit wann Aktivitäten im Gange sind und das nicht erst seit „2011“!

Wie ich schon eingangs erwähnt habe. Der Erfolg hat viele Väter und man wird sehen wer sich den Erfolg „medienwirksam“ an die Fahnen heften wird!!!

Gruß Sascha


Anbei eine der letzten aktuellen Antworten aus dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI):

Zitat:


LA XX/XXXX.X/XX/

Sehr geehrter Herr T…….,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gerne informiere ich Sie über den Sachstand.

Zwischenzeitlich hat sich folgender Fortschritt ergeben:

Derzeit befindet sich eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-
Ordnung (VwV-StVO) in der Anhörung, mit der auch eine Klarstellung zum Geltungsbereich des Lkw-
Sonn- und Feiertagsfahrverbotes vorgenommen werden soll. Dies insbesondere vor dem
Hintergrund, dass es in der Praxis immer wieder zu Auslegungsschwierigkeiten kam, zu welchem
Zweck Beförderungen mit einem Lkw durchgeführt werden dürfen.

Die gegenwärtige Kontrollpraxis der Länder orientiert sich dabei auch an der Rechtsprechung,
welche teilweise eine Anwendung des § 30 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf nicht gewerbliche Fahrten zulässt.
Auch der Bundesrat hat zum Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot bereits einen Änderungsantrag vorgelegt (BRats-Drucks. 391/09),
in dem neben anderen Änderungen vorgeschlagen wird, für „Wohnanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter
Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden“ einen eigenen Ausnahmetatbestand vom Lkw-Sonn- und
Feiertagsfahrverbot in § 30 Abs. 3 StVO der zu schaffen.

Mit der nunmehr vorgesehenen Klarstellung in den VwV-StVO wird deutlich, dass das Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich
für den gewerblichen und entgeltlichen Güterverkehr gilt. Nicht hierunter fallen Fahrten mit Wohnanhänger und Anhänger, die zu Sport-
und Freizeitzwecken hinter Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.
Die ausdrückliche Klarstellung, dass nur der gewerbliche Güterverkehr vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst wird, führt zu einer Klärung in der Praxis.
Eines eigenen Ausnahmetatbestandes, wie vom Bundesrat gefordert, bedarf es dazu aber nicht, da alle nicht gewerblich durchgeführten Beförderungen
mit Lkw bereits nicht unter den Anwendungsbereich des Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbotes fallen.
Hierunter fallen z. B. auch Fahrten mit einem Lkw-Oldtimer zu Oldtimerveranstaltungen, soweit dies nicht gewerblich erfolgt.

Die VwV-StVO-Änderung muss das Kabinett passieren und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich – soweit keine gravierenden Einwände kommen – noch in diesem Jahr zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
U….. E……


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22.05.2016 17:37 Kaelble KV631 ist offline Beiträge von Kaelble KV631 suchen Nehmen Sie Kaelble KV631 in Ihre Freundesliste auf
hajo



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Dabei seit: 08.05.2008
Name: Hans Joachim
Herkunft: 37170 Uslar
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Aktuelles zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Moin allerseits,
auf diese Nachricht haben die Nutzfahrzeug - Oldtimer Besitzer lange warten müssen. Jetzt gibt es endlich Licht am Horizont und auch die schweren Oldies über 7,49 T können dann ohne lästige Einzelgenehmigungen Sonntags fahren.
Die erste legale Lösung - Ausnahmeregelung beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot - Sonntagsfahrverbot für Oldtimer LKW wird aufgehoben und bereits im Oktober 2014 veröffentlicht, ist die damit hinfällig?
H.J.

__________________
http://www.ofn-uslar.de

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von hajo: 24.05.2016 18:01.

24.05.2016 18:01 hajo ist offline E-Mail an hajo senden Beiträge von hajo suchen Nehmen Sie hajo in Ihre Freundesliste auf
manny33604



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Dabei seit: 18.01.2009
Name: Manny
Herkunft: Papenburg
Alter: 43

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Das liest sich doch schonmal gut!

Das wäre ja mal erstaunlich wenn eine gesetzliche Regelung dem klaren Menschenverstand entsprechen würde Pfeifen

__________________
vor dem Weiterverbreiten der Bilder bitte nachfragen!

rtfm jo



www.rolfes-transporte.de
24.05.2016 20:27 manny33604 ist offline E-Mail an manny33604 senden Beiträge von manny33604 suchen Nehmen Sie manny33604 in Ihre Freundesliste auf
Kaelble KV631



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Dabei seit: 18.09.2009
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Alter: 51

Themenstarter Thema begonnen von Kaelble KV631
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Hallo liebe Forumsbesucher und Oldtimerfreunde,

kleines Update zum Thema.

Auf meine kürzliche Anfrage, an das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) wie der aktuelle Sachstand zum Thema
"Sonntagsfahrverbot Oldtimer LKW mit H-Kennzeichen über 7,5t" ist, kam am 25.Juli folgende Antwort:

Zitat:

LA XX/XXXX.X/XX/

Sehr geehrter Herr T.....,

der Sachstand ist zu Ihrer Information momentan Folgender:
Derzeit wird die Kabinettbefassung vorbereitet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
U..... E.....


Sobald es neue Info´s gibt werden Sie hier eingestellt.

Gruß Sascha

__________________
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04.08.2016 08:24 Kaelble KV631 ist offline Beiträge von Kaelble KV631 suchen Nehmen Sie Kaelble KV631 in Ihre Freundesliste auf
henning
Moderator


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Dabei seit: 03.09.2007
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Hallo,

"in Vertretung" für die große Gemeinde der wirklichen Lkw-Oldtimer-Enthusiasten möchte ich mich hier einmal für das Engagement Einzelner bedanken, die sich ohne viel Reklame, und auch ohne wichtigen "Posten", für die Belange unserer Szene einsetzen!!

Nicht in Berlin oder Brüssel - sondern im vergleichsweise beschaulichen BONN spielt die Musik des Bundesverkehrsministeriums (Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur, BMVI) daumen

Das muß man natürlich wissen (oder sich das nötige Grundwissen beschaffen). Gremien sind eine feine Sache, aber die Arbeit läuft meist woanders ab. Oftmals so nahe, daß man nichtmal einen Heli braucht, um hinzukommen.


Wie einzelnen Aktenzeichen zu entnehmen, läuft das Bemühen um die Klarstellung des Sonntagsfahrverbots für Lkw-Oldtimer schon seit 2009 und länger. Es ist also nichts Neues, was angeblich in 2012 erfunden (und in 2014 versprochen) wurde.

Wichtig ist für uns, daß wir nicht um eine weitere Ausnahme ringen, sondern eine grundlegenden Definition anstreben!


Zitat aus dem Schreiben des BMVI:
Zitat:
Mit der nunmehr vorgesehenen Klarstellung in den VwV-StVO wird deutlich, dass das Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen und entgeltlichen Güterverkehr gilt... Die ausdrückliche Klarstellung, dass nur der gewerbliche Güterverkehr vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst wird, führt zu einer Klärung in der Praxis. Eines eigenen Ausnahmetatbestandes, wie vom Bundesrat gefordert, bedarf es dazu aber nicht, da alle nicht gewerblich durchgeführten Beförderungen mit Lkw bereits nicht unter den Anwendungsbereich des Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbotes fallen. Hierunter fallen z. B. auch Fahrten mit einem Lkw-Oldtimer zu Oldtimerveranstaltungen, soweit dies nicht gewerblich erfolgt.



Schon oft wurde in diesem Forum erwähnt, daß das Sonntagsfahrverbot nur für den gewerblichen Güterverkehr geschaffen wurde. In diesem Punkt endlich Rechtssicherheit zu schaffen, OHNE das EU-relevante "Gewohnheitsrecht" infrage zu stellen, wäre in der Tat ein großartiger Umbruch, nicht zu vergleichen mit weiteren dazugeflickten Ausnahmen.

Daß daran gearbeitet wird, still und leise, und ohne "marktschreierischen Aktionismus", ist übrigens auch dem DEUVET zu verdanken. An dieser Stelle also auch mal ein Dankeschön dorthin!


Henning prost

__________________
>> Noch-Mitglied der NVG eV <<

>> Fördermitglied des DEUVET eV <<

10.08.2016 01:20 henning ist offline E-Mail an henning senden Beiträge von henning suchen Nehmen Sie henning in Ihre Freundesliste auf
Usergeloescht20052018
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Dienstgebäude Invalidenstraße 44
(Hauptsitz)
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Telefon: 030 18 - 300 - 0
Telefax: 030 18 - 300 - 1920
Dienstgebäude Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
Telefon: 0228 99 - 300 - 0
Telefax: 0228 99 - 300 - 3428 oder 3429

Soviel zur Geographie. Der Rest hat ähnliche Aussagekraft.

Gruß, Peter
11.08.2016 14:02
Kaelble KV631



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!!! AKTUELL!!!

Hallo Oldtimerfreunde,

auch wenn an anderer Stelle öfter behauptet, wird das "Sonn- und Feiertagsfahrverbot" nach § 30 StVO natürlich nicht abgeschafft werden.
Lediglich die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001 in der Fassung vom 22. September 2015 soll angepasst werden.
Hier insbesondere der §30 der zum Wohl der Oldtimer-LKW Scene geändert werden soll.

Es soll eine weitere Klarstellung zu dem Stand erfolgen, der bereits seit 2009 gültig ist. Darum haben sich in jüngerer Zeit der DEUVET und auch ein paar Privatleute intensiv bemüht.

Auf meine aktuelle Nachfrage beim Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) zum Sachstand bekam ich heute folgende Antwort:


Zitat:
LA XX/XXXX.X/XX/

Sehr geehrter Herr T.....,

die VwV-StVO werden morgen, am 25.01.2017, im Bundeskabinett behandelt, danach erfolgt Zuleitung zum Bundesrat (Behandlung vsl. im März).

Sie können dann die Bundesratsdrucksache abrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag U... E...



Fettgedruckte Hervorhebungen im Zitat sind von mir.


Alles Wichtige und Aktuelle zum Thema werdet ihr auch weiterhin HIER erfahren!

Gruß Sascha

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