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Otti   Zeige Otti auf Karte



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Dabei seit: 02.01.2007
Name: Dario
Herkunft: NDS

Geilenkirchen 2016 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Nabend Männer,

Wen trifft man denn dieses Jahr so in Geilenkirchen und was bringt ihr schönes mit verwirrt

Das Treffen ist vom Freitag 8.- bis Sonntag den 10.4.

Haupttag ist aber wie immer der Samstag wegen des Sonntagsfahrverbot.


Schön Abend noch prost


Dario

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Otti: 03.03.2016 19:27.

03.03.2016 19:26 Otti ist offline Beiträge von Otti suchen Nehmen Sie Otti in Ihre Freundesliste auf
tiptop495



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Dabei seit: 25.08.2011
Name: Eric
Herkunft: Belgien

RE: Geilenkirchen 2016 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Otti
Nabend Männer,

Wen trifft man denn dieses Jahr so in Geilenkirchen und was bringt ihr schönes mit verwirrt

Das Treffen ist vom Freitag 8.- bis Sonntag den 10.4.

Haupttag ist aber wie immer der Samstag wegen des Sonntagsfahrverbot.


Schön Abend noch prost


Dario


Hey, wie lange geht eigentlich noch das Zontagverbod für Veteran LKW halten??? keine Aussicht im Tunnel noch.

Eric,

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05.03.2016 12:51 tiptop495 ist offline E-Mail an tiptop495 senden Beiträge von tiptop495 suchen Nehmen Sie tiptop495 in Ihre Freundesliste auf
henning
Moderator


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Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning
Herkunft: NRW

RE: Geilenkirchen 2016 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von tiptop495

Hey, wie lange geht eigentlich noch das Zontagverbod für Veteran LKW halten??? keine Aussicht im Tunnel noch.

Eric,


Das Sonntagsfahrverbot für Oldtimer-Lkw ist schon seit vielen Jahren aufgehoben! Es sei denn, sie wären gewerblich unterwegs!

In den letzten Jahren gibt es darüber seitens unseres "Interessenverbandes" freilich eine Scheindebatte, da geht es wohl eher darum, sich irgendwann mit einem "Erfolg" profilieren zu können, sonst fände man von dort mal klare Informationen über den aktuellen Zustand.

Generell sind Oldtimer im Zusammenhang mit historischen Veranstaltungen vom Sonntagsfahrverbot befreit. Das muß niemand "beantragen"! Man kann sich ein amtliches Papier holen, auf dem dieser Fakt mit Stempel bestätigt wird. Dieses Papier kostet Geld, aber man bräuchte es nicht.

Das Problem ist, daß es hier nicht um Gesetze, sondern nur um Verordnungen geht. Die müßten endlich mal durch Gerichtsurteile bestätigt werden.

Es wurde oft versucht, ein Gerichtsverfahren zu provozieren. Leider ohne Erfolg... keiner wurde angehalten! Um so einen Musterprozeß finanzieren zu können, hatte der Oldtimer-Lkw-Interessenverband mit den drei Buchstaben bis 2011 ein Vermögen von 70.000 € aufgebaut. Davon ist nicht mehr viel übrig - auch ohne den besagten "Musterprozeß". Wieviel übrig ist, wird uns zahlenden Mitgliedern leider nicht mitgeteilt... der Kassenstand steht nicht mal im Protokoll der letzten Hauptversammlung!


Durch Initiative des DEUVET und von Privatleuten wird seit einiger Zeit versucht, die Definition zu ändern, so daß wir nicht weiter auf einen Musterprozeß warten müssen.

Es gibt aber durchaus einige Kollegen, die sonntags auf das Papier verzichten. Irgendwann wird es offizielle Klarheit geben - an den jetzigen Fakten wird das aber nichts ändern. Und das ist gut so!

Denn im BMVI (Bundesministerium vür Verkehr und Infrastruktur) - das übrigens seinen Sitz in BONN hat und nicht in Berlin oder Brüssel! - herrscht die klare Auffassung, daß das "Sonntagsfahrverbot für Lkw" ausschließlich den gewerblichen Güterverkehr betrifft.


Henning winke

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>> Noch-Mitglied der NVG eV <<

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05.03.2016 13:28 henning ist offline E-Mail an henning senden Beiträge von henning suchen Nehmen Sie henning in Ihre Freundesliste auf
tiptop495



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Dabei seit: 25.08.2011
Name: Eric
Herkunft: Belgien

RE: Geilenkirchen 2016 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von henning
Zitat:
Original von tiptop495

Hey, wie lange geht eigentlich noch das Zontagverbod für Veteran LKW halten??? keine Aussicht im Tunnel noch.

Eric,


Das Sonntagsfahrverbot für Oldtimer-Lkw ist schon seit vielen Jahren aufgehoben! Es sei denn, sie wären gewerblich unterwegs!

In den letzten Jahren gibt es darüber seitens unseres "Interessenverbandes" freilich eine Scheindebatte, da geht es wohl eher darum, sich irgendwann mit einem "Erfolg" profilieren zu können, sonst fände man von dort mal klare Informationen über den aktuellen Zustand.

Generell sind Oldtimer im Zusammenhang mit historischen Veranstaltungen vom Sonntagsfahrverbot befreit. Das muß niemand "beantragen"! Man kann sich ein amtliches Papier holen, auf dem dieser Fakt mit Stempel bestätigt wird. Dieses Papier kostet Geld, aber man bräuchte es nicht.

Das Problem ist, daß es hier nicht um Gesetze, sondern nur um Verordnungen geht. Die müßten endlich mal durch Gerichtsurteile bestätigt werden.

Es wurde oft versucht, ein Gerichtsverfahren zu provozieren. Leider ohne Erfolg... keiner wurde angehalten! Um so einen Musterprozeß finanzieren zu können, hatte der Oldtimer-Lkw-Interessenverband mit den drei Buchstaben bis 2011 ein Vermögen von 70.000 € aufgebaut. Davon ist nicht mehr viel übrig - auch ohne den besagten "Musterprozeß". Wieviel übrig ist, wird uns zahlenden Mitgliedern leider nicht mitgeteilt... der Kassenstand steht nicht mal im Protokoll der letzten Hauptversammlung!


Durch Initiative des DEUVET und von Privatleuten wird seit einiger Zeit versucht, die Definition zu ändern, so daß wir nicht weiter auf einen Musterprozeß warten müssen.

Es gibt aber durchaus einige Kollegen, die sonntags auf das Papier verzichten. Irgendwann wird es offizielle Klarheit geben - an den jetzigen Fakten wird das aber nichts ändern. Und das ist gut so!

Denn im BMVI (Bundesministerium vür Verkehr und Infrastruktur) - das übrigens seinen Sitz in BONN hat und nicht in Berlin oder Brüssel! - herrscht die klare Auffassung, daß das "Sonntagsfahrverbot für Lkw" ausschließlich den gewerblichen Güterverkehr betrifft.


Henning winke


Danke Hennig,

Ja oft auch Bürokratie, Seit es wieder nach 30 Jahre gegangen is hier für Oldies.
Darf man weiterfahren als Oldie, wenn es schon ab 25 Jahr als oldie angemeldet wahr vor dem neuen Gesetz kamm.
In Wallonien dagegen muss jeden Oldie junger als 30 Jahr wieder abgemeldet werden und stehen bleiben bis es 30 Jahre wird.
Wohl man doch weiterfahren muss wieder ein neues Schild dran, aber auch wieder neue Anmeldungssteuer bezahlt werden.
Auf Verschmutzungsnorm, was anfangt mit gleich über 500€ für einen Benziner, Diesel is es fast einen tausender und wie schwerer desto mehr. schimpf

Aber zum Gluck können doch die Veteran LKW aus dem Ausland eine Freistellung bekommen. Aber bis jetzt noch keine Anweisungen wie es richtig muss. 14 Tage vor der Einfürung von der Maut.hmm

Gruß Eric,

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Ehemaliger Zementfahrer

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05.03.2016 20:18 tiptop495 ist offline E-Mail an tiptop495 senden Beiträge von tiptop495 suchen Nehmen Sie tiptop495 in Ihre Freundesliste auf
henning
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Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning
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Tchja das mit der Maut ist wieder ein anderes Thema...

und letztlich wissen wir ja, daß es aus Deutschland angestachelt wurde tock

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05.03.2016 21:11 henning ist offline E-Mail an henning senden Beiträge von henning suchen Nehmen Sie henning in Ihre Freundesliste auf
tueffti   Zeige tueffti auf Karte



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Dabei seit: 03.12.2010
Name: Rolf
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RE: Geilenkirchen 2016 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von henning
Zitat:
Original von tiptop495

Hey, wie lange geht eigentlich noch das Zontagverbod für Veteran LKW halten??? keine Aussicht im Tunnel noch.

Eric,


Das Sonntagsfahrverbot für Oldtimer-Lkw ist schon seit vielen Jahren aufgehoben! Es sei denn, sie wären gewerblich unterwegs!
...
Generell sind Oldtimer im Zusammenhang mit historischen Veranstaltungen vom Sonntagsfahrverbot befreit. Das muß niemand "beantragen"! Man kann sich ein amtliches Papier holen, auf dem dieser Fakt mit Stempel bestätigt wird. Dieses Papier kostet Geld, aber man bräuchte es nicht.
...
Es gibt aber durchaus einige Kollegen, die sonntags auf das Papier verzichten. Irgendwann wird es offizielle Klarheit geben - an den jetzigen Fakten wird das aber nichts ändern. Und das ist gut so!
...

Henning winke

Hallo Henning,

wenn also ein ausländischer (z.B. schweizer, ausserhalb EU) Oldtimer-Veteran mit über 30 Jahren seit der Erstzulassung sonntags auf deutschen Landstrassen unterwegs ist, sind keine Probleme zu erwarten?
Auch nicht mit der Maut?

Gruss, Rolf

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tueffti: 15.03.2016 10:32.

15.03.2016 10:31 tueffti ist offline E-Mail an tueffti senden Homepage von tueffti Beiträge von tueffti suchen Nehmen Sie tueffti in Ihre Freundesliste auf
MarcoB.



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Dabei seit: 26.09.2014
Name: Marco
Herkunft: Vulkaneifel
Alter: 48

Geilenkirchen 2016 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

bin gerne wieder dabei jo klatsch

MarcoB. :ben
15.03.2016 15:05 MarcoB. ist offline E-Mail an MarcoB. senden Beiträge von MarcoB. suchen Nehmen Sie MarcoB. in Ihre Freundesliste auf
henning
Moderator


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Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning
Herkunft: NRW

SONNTAGSFAHRVERBOT - SFV Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von tueffti

Hallo Henning,

wenn also ein ausländischer (z.B. schweizer, ausserhalb EU) Oldtimer-Veteran mit über 30 Jahren seit der Erstzulassung sonntags auf deutschen Landstrassen unterwegs ist, sind keine Probleme zu erwarten?
Auch nicht mit der Maut?

Gruss, Rolf



Hallo Rolf und andere Interessenten!


Wie schon bei Henschel erwähnt, hatte ich eine kleine "Auszeit", anders gesagt, es gab einges Wichtiges zu erledigen außerhalb des Forums. Lang ist es also her, aber ich bemühe mich jetzt um eine Antwort.


Es gibt ein Gesetz, das in Deutschland den Lkw-Verkehr an Sonn- und Feiertagen unterbindet. Dieses Gesetz darf aus EU-Gründen nicht grundlegend geändert werden! Es wird aber flankiert von sogenannten "Durchführungs-Verordnungen".

Diese Verordnungen regeln u.a. die Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot (SFV).


Da das SFV nur den gewerblichen Lkw-Verkehr betreffen soll, gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen. In erster Linie natürlich diejenigen für dringende gewerbliche Transporte (Frischfleisch etc...). Solche Transporte unterliegen der Einzelfallprüfung und müssen separat genehmigt werden, entsprechende Schriftstücke sind mitzuführen (es reicht auch eine sogenannte "Fernkopie" der Unterlagen, also ein Fax!!!).

Wer also sonntags gewerblich fahren muß, unterliegt immer besonderen Einschränkungen. Egal, ob mit einem neuen Lkw oder einem Oldtimer!

Uns interessieren nur die nicht-gewerblichen Fahrten mit Oldtimer-Lkw. Sofern diese Fahrten in direktem Zusammenhang mit einer historischen Veranstaltung stehen, ist ihre "Dringlichkeit" bereits seit Mitte der 2000er Jahre amtlich bestätigt und anerkannt!


Leider ist das aber kein Gesetz, sondern nur eine Verordnung (s.o.). Verordnungen können aber im Alltag problematisch sein, insbesondere weil die Überwachung schwierig ist. Anders gesagt, man kann von den Ordnungshütern nicht die genaue Kenntnis sämtlicher Verordnungen erwarten.

Um die Überwachung simpel zu gestalten, wurde ein amtliches Papier erfunden, das man sich beim Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt o.ä. kaufen kann und auf dem die Ausnahmebedingungen bereits komplett vermerkt sind: Lkw älter als 30 Jahre ab Erstzulassung, keine gewerbliche Fahrt, Besuch einer einschlägigen historischen Veranstaltung.

Dieses Papier kostet aber Geld (genauso wie An- und Abmeldung eines Fahrzeugs). Leider ist der finanzielle Rahmen dabei sehr weit gesteckt und liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde.


Wie ich schon schrieb, bräuchte man dieses Papier nicht. Im Zweifelsfall müßte dann die Zulässigkeit der Fahrt gerichtlich geklärt werden. Ein socher Präzedenzfall wäre dringend erwünscht, um endlich mal ein Grundsatzurteil zu haben.

Ein deutscher Lkw-Oldtimer-Interessenverband hatte bis 2011 einen hohen Kassenbestand erarbeitet, um u.a. einen solchen Musterprozeß finanziell absichern zu können. Leider ist der Kassenbestand seitdem erheblich geschrumpft, die genaue Höhe wird z.B. im Protokoll der letzten Mitgliederversammlung schamhaft verschwiegen (was natürlich unzulässig ist, gegen solche "Kleinigkeiten" wird aber intensiv vorgegangen - ein e.V. ist eben kein Sandkasten...).


Ich versuche mal eine kurze Zusammenfassung:

Oldtimer-Lkw dürfen sonntags gefahren werden, wenn

- der Lkw über 30 Jahre alt ist seit Erstzulassung (unabhängig vom Kennzeichen!);
- die Fahrt keinem gewerblichen Zweck dient,
- Fahrt im unmittelbaren Zusammenhang mit einer einschlägigen historischen Veranstaltung erfolgt.


Im Falle einer Kontrolle kann man sich Diskussionen ersparen, wenn man sich vorher ein o.g. Papier gekauft hat, das man direkt vorlegen kann. Hat man das nicht, müßten die Gegebenheiten gerichtlich geklärt werden. Ein solcher Fall sollte hier im Forum publik gemacht werden!


Und nun zum "Auslande" großes Grinsen

Das besagte Papier soll man sich bei seiner zuständigen Gemeinde (bzw. der Gemeinde des Firmen- oder z.B. Vereinssitzes) kaufen. In der Schweiz, in Belgien oder in Finnland wird man so etwas freilich bei der örtlichen Verwaltung nicht bekommen! Somit käme es hier zu einer Ausländer-Diskriminierung, welche den Wert des käuflichen Papiers zusätzlich in Frage stellen würde. Auch in einem solchen Fall würde es zu einer gerichtlichen Klärung kommen müssen.


In Sachen Maut ist für alle - egal ob aus dem In- oder Auslande - ausschließlich die Firma Toll-Collect zuständig. Über google o.ä. leicht zu finden. Dort kann der Oldtimer-Lkw von der Maut befreit werden, wobei das Kennzeichen gespeichert werden muß. Hier bitte ich auf Erfahrungen anderer User zurückzugreifen.


Generell sind meine obigen Auskünfte natürlich weder rechtsverbindlich, noch stellen sie eine juristische Beratung dar. Weitere Diskussion ist erwünscht! Dazu werde ich einen anderen Thread eröffnen und die Beiträge dort zusammenfassen.


Henning prost

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28.03.2016 02:14 henning ist offline E-Mail an henning senden Beiträge von henning suchen Nehmen Sie henning in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 03.12.2010
Name: Rolf
Herkunft: CH-Therwil
Alter: 59

RE: SONNTAGSFAHRVERBOT - SFV Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von henning
....
Uns interessieren nur die nicht-gewerblichen Fahrten mit Oldtimer-Lkw. Sofern diese Fahrten in direktem Zusammenhang mit einer historischen Veranstaltung stehen, ist ihre "Dringlichkeit" bereits seit Mitte der 2000er Jahre amtlich bestätigt und anerkannt!
...
Oldtimer-Lkw dürfen sonntags gefahren werden, wenn

- der Lkw über 30 Jahre alt ist seit Erstzulassung (unabhängig vom Kennzeichen!);
- die Fahrt keinem gewerblichen Zweck dient,
- Fahrt im unmittelbaren Zusammenhang mit einer einschlägigen historischen Veranstaltung erfolgt.

...
Und nun zum "Auslande" großes Grinsen

Das besagte Papier soll man sich bei seiner zuständigen Gemeinde (bzw. der Gemeinde des Firmen- oder z.B. Vereinssitzes) kaufen. In der Schweiz, in Belgien oder in Finnland wird man so etwas freilich bei der örtlichen Verwaltung nicht bekommen! Somit käme es hier zu einer Ausländer-Diskriminierung, welche den Wert des käuflichen Papiers zusätzlich in Frage stellen würde. Auch in einem solchen Fall würde es zu einer gerichtlichen Klärung kommen müssen.
...
In Sachen Maut ist für alle - egal ob aus dem In- oder Auslande - ausschließlich die Firma Toll-Collect zuständig. Über google o.ä. leicht zu finden. Dort kann der Oldtimer-Lkw von der Maut befreit werden, wobei das Kennzeichen gespeichert werden muß. Hier bitte ich auf Erfahrungen anderer User zurückzugreifen.

Generell sind meine obigen Auskünfte natürlich weder rechtsverbindlich, noch stellen sie eine juristische Beratung dar. Weitere Diskussion ist erwünscht! Dazu werde ich einen anderen Thread eröffnen und die Beiträge dort zusammenfassen.

Henning prost

Guten Morgen an Henning und alle Interessierten,

erstmal vielen Dank für die "sachdienlichen" Hinweise.
Von den drei Bedingungen sind die ersten beiden in meinem Fall bereits erfüllt.
In meinen Augen handelt es sich beim Treffen an der Nebelhöhle von Ende Mai schon um eine "einschlägige historische Veranstaltung". Aber ob es eure Gesetzeshüter auch so sehen?

Zum Thema Maut habe ich die Bedingung für eine Mautbefreiung gefunden:
historisches Fahrzeug (mit Sonderkennzeichen, Betriebserlaubnis als Oldtimer erteilt).
In der Schweiz gibt es keine Sonderkennzeichen für Oldtimer (bei uns amtlich "Vereranen" genannt), aber einen Eintrag im Fahrzeugausweis mit der Einschränkung, dass dieses Fahrzeug nicht gewerblich genutzt werden darf. Ich hoffe, dass das reicht und in D anerkannt wird.

Das Registrierungs-Formular für die Mautbefreiung bei toll-collect.de hab ich mal ausgefüllt und muss es noch abschicken.
Rolf prost
28.03.2016 09:37 tueffti ist offline E-Mail an tueffti senden Homepage von tueffti Beiträge von tueffti suchen Nehmen Sie tueffti in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 25.08.2011
Name: Eric
Herkunft: Belgien

RE: SONNTAGSFAHRVERBOT - SFV Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von tueffti
Zitat:
Original von henning
....



Henning prost

Guten Morgen an Henning und alle Interessierten,

erstmal vielen Dank für die "sachdienlichen" Hinweise.
Von den drei Bedingungen sind die ersten beiden in meinem Fall bereits erfüllt.
In meinen Augen handelt es sich beim Treffen an der Nebelhöhle von Ende Mai schon um eine "einschlägige historische Veranstaltung". Aber ob es eure Gesetzeshüter auch so sehen?

Zum Thema Maut habe ich die Bedingung für eine Mautbefreiung gefunden:
historisches Fahrzeug (mit Sonderkennzeichen, Betriebserlaubnis als Oldtimer erteilt).
In der Schweiz gibt es keine Sonderkennzeichen für Oldtimer (bei uns amtlich "Vereranen" genannt), aber einen Eintrag im Fahrzeugausweis mit der Einschränkung, dass dieses Fahrzeug nicht gewerblich genutzt werden darf. Ich hoffe, dass das reicht und in D anerkannt wird.

Das Registrierungs-Formular für die Mautbefreiung bei toll-collect.de hab ich mal ausgefüllt und muss es noch abschicken.
Rolf prost


Hey Rolf, die Mautbefreiung geht ganz einfach na 1 bis 2 Wochen bekommen Sie bescheid.
Am Nürburgring kommt die BAG oder änliche Männer für ein Sonntagsgebühr zu empfangen.


Eric,

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28.03.2016 12:02 tiptop495 ist offline E-Mail an tiptop495 senden Beiträge von tiptop495 suchen Nehmen Sie tiptop495 in Ihre Freundesliste auf
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