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Zelthalle als Oldie-Garage? |
büffeljohann
   
Dabei seit: 20.06.2006
Name: Johann Herkunft: vo dr Alb ra (Burladingen), wohne jetzt aber in Ottweiler (Saarland)
Alter: 64
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Zelthalle als Oldie-Garage? |
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Hallo Freunde das alten Eisens,
ich hab´ mal ne Frage, die euch möglicherweise auch ab und zu beschäftigt: wohin mit dem alten Eisen, wenn einem der Platz in der Halle/Garage aus geht. Im Freien will man sein Oldie-Schätzchen nicht überwintern lassen, als muss ein Dach mit vier Wänden her. In der Situation bin ich gerade und ich bin am überlegen, ob ich mir nicht schnell ne Zelthalle hinstellen soll (wäre genehmigungstechnisch auch deutlich einfacher als Stahlhalle oder Blechgarage und günstiger). Die Frage ist nur, ob das was taugt. Hat jemand von euch Erfahrungen mit so einem Teil, z.B. das hier:
https://www.profizelt24.de/Zelthallen/48853.html
oder etwas vergleichbarem, z.B. auch Rundbogenhallen oder Lagerzelte oder Gragenzelte.
Ich würde mich freuen, wenn ihr hier eure Erfahrungen posten würdet, gern auch zu Blechgaragen und anderen Behausungen für die Oldies.
Liebe Grüße
Büffeljohann
P.S. Falls das Thema hier nicht passt, bitte irgendwo hin verschieben, wo es passt (und auch gelesen wird)
__________________ ein Büffel muss her...
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01.08.2021 14:47 |
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königstiger
   
Dabei seit: 13.04.2009
Name: Thomas Herkunft: Immenhausen ,Nordhessen
Alter: 54
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Hallo Johann, ein Kollege von mir hat sowas ähnliches .Er hat es aber etwas massiver glaube ich. das Hallensystem ist von der Firma Haltec aus Hemer.
Teuer war das System auch nicht.Mit der Genehmigung war es auch gar kein Problem.
__________________ Grüße aus Nordhessen
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01.08.2021 16:01 |
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Jucksnjo
   
Dabei seit: 25.06.2014
Name: Johannes Herkunft: Bayern
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RE: Zelthalle als Oldie-Garage? |
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Unbedingt vorher das örtliche Bauamt konsultieren.
Ein Zelt gilt nur eine gewisse Zeit als sog. Fliegender Bau. Soll es dauerhaft an derselben Stelle stehen, gilt das wie ein ganz normales Gebäude mit all den dann zu erfüllenden Anforderungen (Statik, Brandschutz, ggf. Baugenehmigung, usw.).
Auch wichtig: Kraftfahrzeuge dürfen offiziell nur in Garagen abgestellt werden (siehe die Garagenverordnung deines Bundeslandes). Das muss beim Genehmigungsverfahren unbedingt angegeben werden (also kein Lagerzelt, Landwirtschaft oder ähnliches).
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01.08.2021 16:30 |
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büffeljohann
   
Dabei seit: 20.06.2006
Name: Johann Herkunft: vo dr Alb ra (Burladingen), wohne jetzt aber in Ottweiler (Saarland)
Alter: 64
Themenstarter
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Hallo Thomas und Johannes,
danke für eure Antworten. Das mit der Genehmigung sollte kein Problem sein, ich habe Kontakt zum ehemaligen Bauamtsleiter unseres Ortes und der hat auch schon das Genehmigungsverfahren für die Carports des Wohnwagenhändlers, dem das Nachbargelände gehört, durchgeführt. Der würde mir dann auch eine dauerhafte Genehmigung besorgen.
Mir geht es eher um die Stabilität, also welche Windstärke hält so ein Teil aus und wie sieht´s mit der Schneelast aus. Die Folie wäre 720 g/m2, das ist das dickste, was ich bisher gefunden habe, auch nicht brennbar. Es gibt für die Halle auch ein Sturmkit, das würde ich mitbestellen. Ich würde mir sowas gern mal in echt anschauen, aber bei uns in der Gegend gibt´s nur Rundbogenhallen, die was Windstärke und Schneelast angeht, sicher belastbarer sind als ein Zelt mit senkrechten Wänden und Satteldach (30° Dachneigung), aber bei einer Rundbogenhalle verliere ich zuviel Raum. Ich möchte neben meinen Büffeln auch noch Gitterboxen mit Ersatzteilen aufeinanderstapeln, und da geht bei senkrechten Wänden natürlich mehr rein als bei gekrümmten Wänden.
Viele Grüße
Johann
__________________ ein Büffel muss her...
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01.08.2021 17:22 |
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Jucksnjo
   
Dabei seit: 25.06.2014
Name: Johannes Herkunft: Bayern
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Zitat: |
Original von büffeljohann
Mir geht es eher um die Stabilität, also welche Windstärke hält so ein Teil aus und wie sieht´s mit der Schneelast aus. |
Es gibt für Gebäude (ein solches wäre dein dauerhaftes Zelt!) klare baurechtliche Vorgaben, was die aushalten müssen. Wenn dir der Zelthersteller keine Statik für das Ding liefert, nützt dir eine Baugenehmigung wenig. Dein Zelt wäre dann zwar formal zulässig, erfüllt aber ggf. nicht die baurechtlichen Anforderungen, die es als Gebäude erfüllen muss.
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01.08.2021 20:00 |
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Wildflower
   
Dabei seit: 03.12.2017
Name: Patrick Herkunft: Wardenburg
Alter: 48
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Hallo Johann,
Haltec
Kroftmann
verkaufen Dir diese Zelte incl. Statik und allem was du brauchst.
ich kenne genug Landwirte und Bauunternehmer, die diese nutzen, ich selbst will mir auch so eine für Container anschaffen.
Wenn man ein paar Groschen mehr ausgibt bekommt man eine dickere Folie, die halten Ewig.
Jeder 3. Landwirt hat auch sowas und die gehen da nicht zimperlich mit um.
Wenn vernünftig verankert, halten die jedem Sturm stand. Nimmst eine Rundbogenhalle hast auch kein Problem mit Schnee.
__________________ Ich bleibe so wie ich bin, vor allem schon weil es andere stört
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01.08.2021 20:59 |
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büffeljohann
   
Dabei seit: 20.06.2006
Name: Johann Herkunft: vo dr Alb ra (Burladingen), wohne jetzt aber in Ottweiler (Saarland)
Alter: 64
Themenstarter
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Hallo Johannes, Patrick und Hermann,
danke für eure Anregungen.
@ Johannes: hier im Saarland darf man eine Zelthalle mit vereinfachter Genehmigung 5 Jahre aufstellen und kann danach die Genehmigung nochmal um 5 Jahre verlängern. Danach kann man sie abbauen und ein paar Meter weiter wieder aufbauen und nochmal 5 Jahre betreiben (wenn sie so lang hält...)
@ Patrick: Haltec habe ich angefragt, Kroftman ist definitiv zu teuer (>>20.000 €)
@ Hermann: gute Frage! Weiss ich nicht, muss ich in Erfahrung bringen. Vielleicht vereinfacht das dann die Genehmigung(?).
Viele Grüße
Johann
__________________ ein Büffel muss her...
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02.08.2021 09:58 |
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Jucksnjo
   
Dabei seit: 25.06.2014
Name: Johannes Herkunft: Bayern
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Zitat: |
Original von Baggerkelle
Gilt die Garagenverordnung auch für Baumaschinen die nicht aktiv (Sammlerstücke) sind?
Planier- oder Laderaupen sind ja reine Baumaschinen, und keine Kraftfahrzeuge. |
Ja, formal gelten die Garagenverordnungen auch für Baumaschinen, da diese auch Kraftfahrzeuge sind.
Aaaaber:
In anderen Räumen, die keine Garagen sind dürfen Kraftfahrzeuge abgestellt werden, wenn sie Arbeitsmaschinen oder Landwirtschaftliche Zugmaschinen sind.
Steht so zumindest in der bayrischen Garagenverordnung.
Johann, wie lange deine Baugenehmigung gilt, ist egal. Dein Zelt muss immer die baurechtlichen Anforderungen erfüllen, d.h. Statik und Brandschutz. Da kommst du nicht drum herum, wenn alles "sauber" sein soll.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jucksnjo: 02.08.2021 20:17.
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02.08.2021 20:16 |
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büffeljohann
   
Dabei seit: 20.06.2006
Name: Johann Herkunft: vo dr Alb ra (Burladingen), wohne jetzt aber in Ottweiler (Saarland)
Alter: 64
Themenstarter
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Hallo Johannes,
da hast Du natürlich recht, und ich will ja auch nix aufstellen, was dann nach einem Winter wieder entsorgt werden muss. Für´s Saarland gelten 75kg Schneelast und 32kg Winddruck. Rundbogenhallen halten das normalerweise aus, aber die günstigen "von der Stange" sind zu breit und die "maßgeschneiderten" zu teuer. Ich such einfach noch ein paar Tage weiter, notfalls bau ich einen großen Carport. Die Wohnwagenfirma auf dem angrenzenden Grundstück baut gerade einige Carports, die problemlos die Bauvorschriften erfüllen. Da brauch ich nur ein paar Balken und ein paar Quadratmeter Trapezblech.
Ich halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden, was bei der Aktion rauskommt. Ist ja vielleicht auch für den einen oder anderen LKW-Schrauber interessant.
Viele Grüße
Johann
__________________ ein Büffel muss her...
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08.08.2021 23:35 |
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Impressum
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