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--- 5. internationales Magirus-Deutz Treffen - 1. und 2. Mai 2015 Neustadt/Aisch (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//thread.php?threadid=54143)


Geschrieben von Martin R. am 27.11.2014 um 13:09:

  5. internationales Magirus-Deutz Treffen - 1. und 2. Mai 2015 Neustadt/Aisch

Hallo zusammen,

wie ich den vielen Nachfragen per E-Mail, Telefon und hier im Forum entnehme, wartet Ihr schon sehnsüchtig auf den Termin des 5. Magirus-Deutz Treffens in Neustadt/Aisch. Und hier ist er:


>>> 1. und 2. Mai 2015, Festplatz in 91413 Neustadt/Aisch <<<

Ich freu' mich auf Euch prost



Geschrieben von Joachim am 10.12.2014 um 15:54:

 

Hallo
das ist mal erfreulich.
wenn es klappt kommen wir mit unserem D-Frontlenker und einem kleinen Baubullen.
Aber warum soll diese tolle Veranstaltung die letzte sein?

Grüsse
Joachim



Geschrieben von Martin R. am 12.12.2014 um 13:14:

 

Ich habe früher oder später mit dieser Frage gerechnet. Die beantworte ich gerne allen auf dem Festplatz. Ich freu' mich auf Deine zwei Fahrzeuge und nochmal zwei tolle Magirus-Tage. Bis dahin erstmal schöne Weihnachten prost



Geschrieben von Transeuropa340 am 04.03.2015 um 00:20:

 

Hallo Martin,

ist ja Pflichtveranstaltung. Wir kommen am Samstag. Anmeldung folgt noch.



Gruß Jürgen



Geschrieben von Martin R. am 01.04.2015 um 12:10:

 

Hallo zusammen winke

Das Treffen rückt näher und ich habe gestern eine Frage per E-Mail bekommen, bei der ich nicht weiter weiß. Es möchte ein Teilnehmer aus Belgien anreisen mit einem höchst-schönen Transeurpa-Magirus von 1976. Allerdings ist es die Exportversion und hat noch den alten dreiteiligen Grill. Das wäre die absolute Schau, wenn der tatsächlich kommen würde.

Aber da gibt's noch zwei Probleme:

Zitat:

muss ich Maut bezahlen ? Der LKW is vonn 1976.
kann man am 1ste Mai fahren auf die autobahn?


Also konkret: Müssen historische Fahrzeuge mit nicht-deutscher Zulassung Autobahnmaut zahlen und wo bekommt einer aus dem Ausland eine Ausnahmegenehmigung für die Fahrt am Feiertag nach Deutschland her? Wer weiß weiter? hmm



Geschrieben von Jelcz-Fahrer am 01.04.2015 um 12:22:

 

Maut...

wenn er in Belgien einen Oldtimer im Brief eingetragen hat braucht er keine Maut zahlen... eine Übersetzung mit Wörterbuch der Zulassung denke dürfte im Falle einer Kontrolle da reichen...

bei dem Feiertagsfahrverbot kann man wohl ohne Genehmigung nichts machen... oder Risiko gibt ja keine Punkte mehr... Augen

Grüße Enrico



Geschrieben von henning am 01.04.2015 um 22:53:

 

Zitat:
Original von Martin R.

Also konkret: Müssen historische Fahrzeuge mit nicht-deutscher Zulassung Autobahnmaut zahlen und wo bekommt einer aus dem Ausland eine Ausnahmegenehmigung für die Fahrt am Feiertag nach Deutschland her? Wer weiß weiter? hmm



Hallo Martin,


ich war bisher nicht in der Situation, mich mit der Maut auseinandersetzen zu müssen. Trotzdem sollte man sich ja immer angesprochen fühlen, wenn man weiterhelfen kann, also habe ich mit Hilfe unseres Netzwerks meine Nase etwas tiefer in die Materie gesteckt. Das hier ist der Link, der zur Maut-pdf führt, genauer zu den "Informationen für Halter nicht mautpflichtiger Fahrzeuge". Den Link muß man öffnen und runterladen:

https://www.toll-collect.de/static/media/tc/formulare_tc/nicht_mautpflichtige_fahrzeuge/nicht_mautpfl_fz_d.pdf

Auf der ersten Seite findet man diesen Text, Auszug:

Antragsformular

Mit dem Formular Nicht mautpflichtige Fahrzeuge beantragen Sie,
dass Toll Collect für Sie
# Fahrzeuge als nicht mautpflichtig registriert,
# eine Registrierung verlängert oder
# Kennzeichen aus der Liste der nicht mautpflichtigen Fahrzeuge
streicht.

Bitte füllen Sie in jedem Fall die Abschnitte Antragsteller (I), Registrierungsauftrag (II) und die Persönliche Erklärung (III) aus. Bei einer
Registrierung ist zusätzlich die Anlage Fahrzeugbeschreibung und
die Fahrzeugliste 1 erforderlich.


Im weiteren ist das Formular entweder am PC zu beschriften, oder auszudrucken und von Hand auszufüllen. Ausdrucken muß man auf jeden Fall, anschließend ist das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die angegebene Adresse zu faxen oder per Post zu schicken.



Zur Ausnahme vom Sonn- und Feiertags-Fahrverbot: hier sollte für Martin Folgendes von Interesse sein.


Bekanntlich wurde vom aktuellen NVG-Vorstand die sogenannte "Lemgoer Lösung" seit November 2011 als rechtswidrig verunglimpft. Gleichzeitig wurde uns im Oktober 2014 die "erste LEGALE Lösung" in Aussicht gestellt, die nach wie vor nicht zu sehen ist.

Damit wird jede vergangene (seit Nov. 2011) und jede zukünftige Fahrt mit der derzeitigen Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot als ILLEGAL gebrandmarkt, und zwar von der derzeitigen NVG-Führung.

Das ist de facto unwahr - und ebenso ist unwahr, daß die "Lemgoer Lösung" illegal gewesen sei!

Denn... es gibt eine Veranstaltung, auf der das quasi identische Prinzip angewandt wird. Diese wird sogar auf der NVG-Seite beworben,


Hier der Link zu der Veranstaltung:

http://n-v-g.de/forum/kalkar-oldie-u-truckerfestival-im-kernwasserwunderland

Dort werden die Bestätigungen der Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot zentral vom Veranstalter eingeholt.

Also genau so, wie es damals die NVG an ihrem Sitz in Lemgo für ihre Mitglieder getan hat.


Ich hoffe, daß diese Angaben und Links mehr Klarheit ins Dunkel bringen - ein wenig Zeit zum Diskutieren darüber bleibt ja noch!


Henning prost



Geschrieben von Martin R. am 23.04.2015 um 21:32:

 

Aus aktuellem Anlass, denn nächste Woche ist es schon so weit:

- Es liegen seit heute 30 Anmeldungen vor; das lässt erwarten, dass wieder 60 bis 70 Fahrzeuge auf dem Platz zusammen kommen werden. Denn erfahrungsgemäß kommt die Hälfte der Teilnehmer unangemeldet.

- Unter den Anmeldungen sind Teilnehmer aus den Niederlanden, Belgien und der Schweiz.

- Wir dürfen mit etwas Glück zwei große Rundhauber mit V8-Motor erwarten, außerdem sind viele Fahrzeuge dabei, die bisher noch nicht in Neustadt zu sehen waren.

Ich freu' mich auf Euch, drückt die Daumen für gutes Wetter daumen



Geschrieben von henning am 23.04.2015 um 21:37:

 

Ach, fast vergessen...

Bitteschön für meine Erläuterungen oben!

Ich hoffe, sie haben geholfen??



Geschrieben von Martin R. am 23.04.2015 um 21:54:

 

Zitat:
Original von henning
Ach, fast vergessen...

Bitteschön für meine Erläuterungen oben!

Ich hoffe, sie haben geholfen??




Ja danke, ich gehe davon aus. Ich habe Sie an den Interessenten aus Belgien weiter geleitet und hoffe, dass er auch kommt prost


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