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Geschrieben von 301-Stefan am 11.10.2018 um 11:18:
15. historische Baustelle der IghB 2019
Die IghB veranstaltet im nächsten Jahr wieder ihre historische Baustelle. Dabei gibt es einige Änderungen:
Der Termin ist der 06./07. Juli 2018
noch einmal können wir in das stillgelegte Kieswerk Brecht nach Huttenheim gehen
Anreise für Teilnehmer ist bereits ab Freitag nachmittag möglich
der Samstag ist nur den Teilnehmern vorbehalten. Kein Besucherbetrieb, keine Bewirtschaftung!
Sonntag ist dann offizieller Besuchertag mit Maschinenvorführungen etc.
Da das Sonntagsfahrverbot für historische Lkw mittlweile Geschichte ist, erwarten wir, das Samstags nicht die Hälfte vom Platz verschwindet
Für Samstags ist eine Lkw-Ausfahrt geplant.
Näheres ergibt sich in den nächsten Wochen.
Geschrieben von henning am 11.10.2018 um 12:04:
RE: 15. historische Baustelle der IghB 2019
Moin Stefan!
Schön, daß es im traditionellen Kieswerk noch einmal zur Sache gehen kann
Die folgende Formulierung von dir möchte sicherheitshalber kommentieren, da sie irreführend ist:
Zitat: |
Original von 301-Stefan
Da das Sonntagsfahrverbot für historische Lkw mittlweile Geschichte ist... |
Ich weiß, daß immer herumgetönt wurde, das "Sonntagsfahrverbot für Oldtimer-Lkw" werde bzw. wurde "abgeschafft".
So ein Sonntagsfahrverbot speziell für Oldtimer hat es aber nie gegeben. Folglich konnte man es auch nicht abschaffen.
Richtig war und ist, daß das SFV nur für den gewerblichen Lkw-Einsatz gilt.
Dies wurde, da früher nicht eindeutig formuliert, noch einmal ausdrücklich klargestellt, was nun mehr Rechtssicherheit bedeutet.
Wichtig ist aber, daß das SFV sehr wohl für Oldtimer-Lkw gelten kann - nämlich dann, wenn sie
gewerblich unterwegs sind! Zum Beispiel, wenn man mit ihnen als Händler seine Verkaufsobjekte bei Veranstaltungen als Kaufanreiz zur Schau stellen möchte.
Daß man mit H-Kennzeichen gewerblich fahren darf, ist ja derzeit unbestritten.
Gruß,
Henning
Geschrieben von Borgward am 11.10.2018 um 15:27:
RE: 15. historische Baustelle der IghB 2019
Der Termin ist der 06./07. Juli 2018?
Geschrieben von 301-Stefan am 11.10.2018 um 15:59:
nein, natürlich 2019!
Geschrieben von HS3-180TAK am 11.10.2018 um 17:12:
RE: 15. historische Baustelle der IghB 2019
Zitat: |
Original von henning
Richtig war und ist, daß das SFV nur für den gewerblichen Lkw-Einsatz gilt.
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Hallo Henning,
ich war auch Privat unterwegs ganze 4 km. (Leider vor der eindeutigen Formulierung) Leider wurde Privat und Oldtimer nicht akzeptiert, hat Geld gekostet. Aber zum Glück ist das ja jetzt erlaubt.
Geschrieben von HS3-180TAK am 11.10.2018 um 17:16:
Zitat: |
Original von 301-Stefan
nein, natürlich 2019! |
Hallo Stefan,
kannst du schon sagen, ab wann die Abreise Sonntag "gewünscht" ist?
Ich habe leider ein paar mehr Kilometer nach Huttenheim.
Geschrieben von unimogthorsten am 11.10.2018 um 18:05:
hm, der Ton wird rauher.
Es wird erwartet daß nicht die Hälfte schon am Samstag verschwindet, oha. Hört sich so nach Anwesenheitspflicht an.
Geschrieben von henning am 11.10.2018 um 18:25:
RE: 15. historische Baustelle der IghB 2019
Moin Dennis -
also, das glaub ich ja wohl nicht!!!
Zitat: |
Original von HS3-180TAK
Zitat: |
Original von henning
Richtig war und ist, daß das SFV nur für den gewerblichen Lkw-Einsatz gilt.
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Ich war auch Privat unterwegs ganze 4 km. (Leider vor der eindeutigen Formulierung) Leider wurde Privat und Oldtimer nicht akzeptiert, hat Geld gekostet. Aber zum Glück ist das ja jetzt erlaubt.
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Du gehörst also zu den Wenigen, die eine viel frühere Klärung in der Hand hatten, und du hast diese Gelegenheit einfach weggeworfen??!
Immer wieder wurde dazu aufgerufen, in einem solchen Fall NICHT einfach zu bezahlen, sondern die gerichtliche Klärung zu ermöglichen. Wichtig - ich rede vom
alten Vorstand unserer ehemaligen Interessenvertretung, also vor 2012.
Wie man wissen sollte, findet die Klärung solcher Verordnungen immer vor GERICHT statt, und nicht auf der Straße. Unsere Interessenvertretung hat damals ein ganz erhebliches Vereinsvermögen aufgebaut - und zwar nicht z.B. für eine ausschweifende Vorstandsfete, sondern um endlich den ersehnten MUSTERPROZESS führen zu können!!
Ein Vorstandsmitglied ist damals sonntags sogar X-mal mit dem Lkw um die Polizeiwache herumgefahren, leider ohne auch nur einmal angehalten zu werden.
Du bzw. ihr müßt zu denjenigen gehört haben, die das wußten. Die Prozeß- und Anwaltskosten wären in voller Höhe vom Interessenverband getragen worden. Dazu ist so ein Verband nämlich da - im Interesse ALLER Mitglieder zu wirken und zu handeln.
Leider ist das hier eigentlich OT, deshalb höre ich jetzt auf.
Gruß,
Henning
Geschrieben von henning am 11.10.2018 um 18:29:
Zitat: |
Original von unimogthorsten
hm, der Ton wird rauher.
Es wird erwartet daß nicht die Hälfte schon am Samstag verschwindet, oha. Hört sich so nach Anwesenheitspflicht an. |
Hallo Thorsten,
wenn du Stefans obigen Text nochmal liest, erkennst du den Grund. Hast du eine bessere Idee?
Angekettet wird sicher keiner.
Henning
Geschrieben von W12 Anton am 11.10.2018 um 19:21:
Zitat: |
Original von unimogthorsten
hm, der Ton wird rauher.
Es wird erwartet daß nicht die Hälfte schon am Samstag verschwindet, oha. Hört sich so nach Anwesenheitspflicht an. |
Ich freue mich aber schon jetzt auf die historische Baustelle in 2019.
Man darf halt alles nicht so eng sehen. Leute freut Euch doch, dass so ein Verein wie die IGHB noch so etwas auf die Beine stellt.
In den vergangenen Jahren war die historische Baustelle ein voller Erfolg.
Anwesenheitspflicht wird es mit Sicherheit n i c h t geben!!!!!
Anton aus Geisenheim und seine
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