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Geschrieben von Kühltaxi am 30.09.2013 um 14:56:

 

Zitat:
Original von Schlabbergosch
Das 1,4 fache der Zugmaschine eben bei durchgegender Bremsanlage.

Der Faktor ist aber schon seit zig Jahren 1,5. Pfeifen
Bei Zugmaschinen (auch Sattel) gilt er übrigens gar nicht, nur bei Lkws.



Geschrieben von Chrischan am 30.09.2013 um 19:11:

 

Zitat:
Original von Kühltaxi
Nein, leider nicht. Hat sogar schon Strafverfahren deswegen gegeben, die wurden zwar eingestellt aber nur wegen mangelndem öffentlichen Interesse. Im Wiederholungsfall wird's ernst.
Siehe auch hier.


In dem verlinkten Thread geht es um eine Sattelzugmaschine von 7,49 to. zGM mit einem Auflieger mit 7,5 to. zGM. Das ergibt eine zGM der Fahrzeugkombination von 15 to. und darf unstreitig nicht mit C1E gefahren werden.
Warum darf deiner Meinung nach eine Sattelzugmaschine mit 5,99 to zGM (z.B. Vario) mit einem Auflieger von 6,0 to. zGM, resultierend in einer zGM der Fahrzeugkombination von 11,99 to., nicht mit C1E gefahren werden?
Warum ist in der FeV, § 6 (1) bzgl. der Fahrerlaubnisklasse C1E explizit von "Sattelanhänger" die Rede, wenn doch Sattelzüge angeblich gar nicht mit C1E gefahren werden dürfen?

Viele Grüße,
Christian



Geschrieben von manny33604 am 30.09.2013 um 19:51:

 

Zitat:
Original von Chrischan
Zitat:
Original von Kühltaxi
Nein, leider nicht. Hat sogar schon Strafverfahren deswegen gegeben, die wurden zwar eingestellt aber nur wegen mangelndem öffentlichen Interesse. Im Wiederholungsfall wird's ernst.
Siehe auch hier.


In dem verlinkten Thread geht es um eine Sattelzugmaschine von 7,49 to. zGM mit einem Auflieger mit 7,5 to. zGM. Das ergibt eine zGM der Fahrzeugkombination von 15 to. und darf unstreitig nicht mit C1E gefahren werden.
Warum darf deiner Meinung nach eine Sattelzugmaschine mit 5,99 to zGM (z.B. Vario) mit einem Auflieger von 6,0 to. zGM, resultierend in einer zGM der Fahrzeugkombination von 11,99 to., nicht mit C1E gefahren werden?
Warum ist in der FeV, § 6 (1) bzgl. der Fahrerlaubnisklasse C1E explizit von "Sattelanhänger" die Rede, wenn doch Sattelzüge angeblich gar nicht mit C1E gefahren werden dürfen?

Viele Grüße,
Christian


Hey Christian, du hast nen kleinen Denkfehler din, denn der Geasmtgewicht des Zuges kann die 12to nicht Überschreiten, weil du im Gegensatz zum Hängerzug bei einem Sattelzug die Zuladung mit Über das zGG des Aufliegers abfängst und somit die Sattellast auf das Zugfahrzeug übergeht, also bleibt auch bei zGG 7,5+7,5t =15t das tatsächliche Gesamtzuggewicht bei 12t, weil ja die Ladung des Zugfahrzeugs die Sattelelst ist jo

Ich hätte jetzt auch gedacht, dass der C1E -ler son Ding fahren darf....



Geschrieben von Chrischan am 30.09.2013 um 21:44:

 

Zitat:
Original von manny33604
Hey Christian, du hast nen kleinen Denkfehler din, denn der Geasmtgewicht des Zuges kann die 12to nicht Überschreiten, weil du im Gegensatz zum Hängerzug bei einem Sattelzug die Zuladung mit Über das zGG des Aufliegers abfängst und somit die Sattellast auf das Zugfahrzeug übergeht, also bleibt auch bei zGG 7,5+7,5t =15t das tatsächliche Gesamtzuggewicht bei 12t, weil ja die Ladung des Zugfahrzeugs die Sattelelst ist jo

Ich hätte jetzt auch gedacht, dass der C1E -ler son Ding fahren darf....


Hallo Manny,

ich fürchte du hast den Denkfehler. Im Fahrerlaubnisrecht werden die Zugmaschine und der Auflieger getrennt betrachtet, die FeV spricht in § 6 ausdrücklich von der zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination und nicht der tatsächlichen Gesamtmasse. Genau das ist ja das Problem, welches im von Kühltaxi verlinkten Thread angesprochen wird: Eine 7,49 to. zGM Sattelzugmaschine mit einem 7,5 to. zGM Auflieger ist fahrerlaubnisrechtlich eine 15 to. Fahrzeugkombination und benötigt daher CE auch wenn das tatsächliche Gesamtgewicht durch 3 to. Sattellast auf das Zugfahrzeug übergeht und somit nur 11,99 to. beträgt.
Wenn ich jetzt aber eine 5,99 to. zGM Sattelzugmaschine mit einem 6 to. zGM Auflieger kombiniere, dann bin ich bei 11,99 to zGM der Fahrzeugkombination, auch wenn das tatsächliche Gesamtgewicht durch die Sattellast niedriger sein wird. Dadurch wird diese Kombination an sich eher uniteressant, weil man m.E. kaum über 4 - 4,5 to. Zuladung kommt, das Problem sehe ich in der Aussage, ein 11,99 to. Mautkiller-Sattel dürfe nicht mit C1E gefahren werden. In der von mir beschrieben Kombination darf er es m.E. aber sehr wohl.

Viele Grüße,
Christian



Geschrieben von Kühltaxi am 17.11.2013 um 16:27:

 

Zitat:
Original von Chrischan
[In dem verlinkten Thread geht es um eine Sattelzugmaschine von 7,49 to. zGM mit einem Auflieger mit 7,5 to. zGM. Das ergibt eine zGM der Fahrzeugkombination von 15 to. und darf unstreitig nicht mit C1E gefahren werden.
Warum darf deiner Meinung nach eine Sattelzugmaschine mit 5,99 to zGM (z.B. Vario) mit einem Auflieger von 6,0 to. zGM, resultierend in einer zGM der Fahrzeugkombination von 11,99 to., nicht mit C1E gefahren werden?
Warum ist in der FeV, § 6 (1) bzgl. der Fahrerlaubnisklasse C1E explizit von "Sattelanhänger" die Rede, wenn doch Sattelzüge angeblich gar nicht mit C1E gefahren werden dürfen?

Viele Grüße,
Christian

Daß mit C1E gar keine Sattelzüge gefahren werden dürfen habe ich nicht behauptet. Unter einem "Mautkiller-Sattelzug" verstehe ich einen der aufgesattelt 11,99 t zGG hat und eben einen solchen darf man nicht fahren. Was du vorschlägst hat aufgesattelt wenn es hochkommt ein zGG von 10 t und ist in der Praxis völlig uninteressant und nicht als Mautkiller zu bezeichnen sonst wäre dies ja auch jeder Solo-7,5-Tonner. Ein Mautkiller ist etwas was die Maut knapp an ihrer Grenze killt und nicht jedes beliebige Fahrzeug unter 12 t zGG.



Geschrieben von Johnson Dumper am 03.01.2014 um 12:22:

 

von 1981:



Geschrieben von Rudi am 11.01.2014 um 13:06:

 

Hallo zusammen,

im Volvo F-Serie-Thread ist eine andere Spielart der Gattung Gesetzeslückenfüller aufgetaucht, ein kurzgekuppelter Sattelzug Augen

Habe damals auch mal davon gelesen, ist wohl hauptsächlich in Frankreich zum Einsatz gekommen.

Hier der Link.

Gruß
Rudi



Geschrieben von Lkw Fahrer am 15.03.2014 um 16:52:

 

Mal was aus 1989 von einer Megabaugrube in Stuttgart daumen

http://www.youtube.com/watch?v=oNU_t5dCHMU



Geschrieben von André am 16.03.2014 um 11:19:

 

Guten Morgen zusammen!

anbei ein Scania Gesetzeslückenfüllbetonmischer ( großes Grinsen ) der Firma MTB, kürzlich in Bochum am Wegesrand entdeckt.



Geschrieben von Kühltaxi am 05.05.2014 um 16:50:

 

Eigentlich würde der ganz "normale" Eurolohr-Autotransporter auch in dieses Thema passen, der nutzt sogar einen ganzen Haufen Gesetzeslücken und ist praktisch ein Sattelzug mit ca. 20 m Länge.

Eurolohr


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