Volvo F - Die Sammlung |
Jang
   

Dabei seit: 05.10.2010
Name: Jean Herkunft: Luxemburg
Alter: 59
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06.01.2014 21:01 |
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Galli
   
Dabei seit: 27.10.2012
Name: Josef Herkunft: Schweiz
Alter: 56
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Original von Santi79
Ein F12 "Eurotrotter" im Juli 1990 auf der Raststätte Gruyere. Täuscht das nur oder ist der Abstand zwischen Kabine und Auflieger wirklich sehr nah?! Kann mich nicht mehr wirklich daran erinnern wie es echt ausgesehen hat, war damals ein 11 jähriger Musterknabe
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Hallo,
das ist ein Auflieger mit Kurzkupplung. Bei Kurvenfahrt vergrößerte sich der Abstand zwischen Kabine und Auflieger.
Gruss
Josef
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08.01.2014 16:56 |
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Tornado
   

Dabei seit: 14.10.2006
Name: Bernd Herkunft: Oberösterreich
Alter: 45
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Das ist ja auch mal interessant - Kurzkupplung beim Sattel hab ich zugegeben noch nie gesehen. Kann jemand erklären (od. zeigen), wie das technisch funktioniert?
__________________ A-U-S-T-R-I-A
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08.01.2014 17:01 |
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Der Freiburger
   

Dabei seit: 12.01.2007
Name: Henning Herkunft: Freiburg
Alter: 37
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| Zitat: |
Original von Tornado
Das ist ja auch mal interessant - Kurzkupplung beim Sattel hab ich zugegeben noch nie gesehen. Kann jemand erklären (od. zeigen), wie das technisch funktioniert? |
Vor allem, was bringt das, die Auflieger Länge ist ja auf 13,60m bzw. war auf 12,50m begrenzt. Da ist es doch egal wie dicht der Auflieger hinter dem Fahrerhaus sitzt. Anders dagegen beim Hängerzug, der eine Maximal Länge von 18,75m hat und es keine Rolle spielt wie lang der Anhänger ist ist.
__________________ Routine, nix wie Routine
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08.01.2014 17:14 |
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Tornado
   

Dabei seit: 14.10.2006
Name: Bernd Herkunft: Oberösterreich
Alter: 45
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Das stimmt nicht ganz, da die 13,60 ein sog. abgeleitetes Maß darstellt.
Aktuell gesetzl. geregelt sind lediglich:
- Gesamtsattelzuglänge 16,50
- Mitte Königszapfen bis Ende Auflieger 12,00
- Vorderer Durchschwenkradius 2,04
__________________ A-U-S-T-R-I-A
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08.01.2014 17:25 |
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Der Freiburger
   

Dabei seit: 12.01.2007
Name: Henning Herkunft: Freiburg
Alter: 37
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| Zitat: |
Original von Tornado
Das stimmt nicht ganz, da die 13,60 ein sog. abgeleitetes Maß darstellt.
Aktuell gesetzl. geregelt sind lediglich:
- Gesamtsattelzuglänge 16,50
- Mitte Königszapfen bis Ende Auflieger 12,00
- Vorderer Durchschwenkradius 2,04 |
Achso, danke für die Aufklärung, das wusste ich noch nicht.
__________________ Routine, nix wie Routine
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08.01.2014 17:26 |
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Joerg
   

Dabei seit: 02.08.2007
Name: Joerg Herkunft: Saarlouis
Alter: 58
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| Zitat: |
Original von Der Freiburger
| Zitat: |
Original von Tornado
Das ist ja auch mal interessant - Kurzkupplung beim Sattel hab ich zugegeben noch nie gesehen. Kann jemand erklären (od. zeigen), wie das technisch funktioniert? |
Vor allem, was bringt das, die Auflieger Länge ist ja auf 13,60m bzw. war auf 12,50m begrenzt. Da ist es doch egal wie dicht der Auflieger hinter dem Fahrerhaus sitzt. Anders dagegen beim Hängerzug, der eine Maximal Länge von 18,75m hat und es keine Rolle spielt wie lang der Anhänger ist ist. |
Vor dieser europäischen Vereinheitlichung, war die Gesamtlänge begrenzt.
Die Ladelänge ergab sich folglich aus der Gesamtlänge abzüglich Fahrerhaus und dem Abstand dazwischen.
Den Vogel hatte Steinwinter
mit der Unterflurkabine abgeschossen, da war die Gesamtlänge beim Sattel auch die Ladelänge.
__________________ Gruß Jörg
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08.01.2014 21:18 |
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Impressum
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