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--- Hobby LKW/SZM zulassen auch ohne H-Kennzeichen. (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//thread.php?threadid=55373)
Geschrieben von Berni Flottmann am 06.06.2015 um 16:49:
Moin,
ich habe gestern nochmals mit der Tollen Kollekte gesprochen.
Eine private Nutzung eines Lasters ist im Gesetz nicht vorgesehen und gibt es demnach auch nicht.
Auf dem Registrierformular steht von privater Nutzung auch nichts, sondern nur,
daß Fahrzeuge die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind noch hierfür eingesetzt werden von der Maut befreit sind und das muß äußerlich erkennbar sein.
Und das ist wieder so eine Sache der Auslegung.
Nach Aussage des freundlichen Mitarbeiters der Tollen Kollekte reicht es dabei nicht aus, so wie es die Schausteller praktizieren, an den Laster einen Aufkleber anzubringen mit der Aufschrift " Privatfahrzeug"
Man könnte nun versuchen, solange bei TC oder BAG anzurufen, bis man jemanden findet, der dieser Auslegung zustimmt und das auch noch schriftlich mit Stempel und Unterschrift bestätigt.
Es ist aber damit zu rechnen, daß man eher wunde Finger vom Wählen bekommt
als diesen gewünschten Freibrief.
Geschrieben von stoffel am 06.06.2015 um 20:56:
Diese Umbauvariante hab ich zwar auf Seite zwei schon einmal verlinkt, aber für alle die keinen Bock auf Links haben hier die Bilder noch mal im Original. Sie zeigen drei Sattelzugmaschinen meines Hobbybetriebes. Dieser hat neben vielen Hektar Land auch eine größere LKW Flotte. Die Überlegung war, wie man einige Züge für den Transport der eigenen Ernteprodukte legal maut- und steuerfrei betreiben könnte (Fahrerkarte entfällt bei dieser Transportart ohnehin).
Dazu wurden nach Rücksprache mit TÜV und Zulassungsstelle Anhängerkupplungen samt Luft und Elektroleitungen im Heck, sowie eine hydraulisch betrieben Zapfwelle nachgerüstet. Damit waren die Fahrzeuge nicht mehr ausschließlich zum Transport, sondern nun auch zur Kraftübertragung auf angehängte oder stationär betrieben Arbeitsgeräte geeignet und erhielten den Eintrag LoF Zugmaschine / Ackerschlepper.
Geschrieben von Schlabbergosch am 06.06.2015 um 21:09:
Nun denn , es heißt ja Hobbylkw/Szm zulassen.
Bei deinem Gebrauch stehen jedoch wirtschaftliche Interessen im Vordergrund , nämlich der Transport von eigenen Gütern und Produkten.
Wenn ich menen eigenen Schotte/Kies usw , welchen ich auch aus natürlicher Produktion herstelle jemanden verkaufe und liefere , dann muss ich doch auch Steuer Maut etc bezahlen oder ?
Geschrieben von stoffel am 06.06.2015 um 21:35:
Hi Bernd,
ich wollte nur ´ne Möglichkeit zeigen, mit welchen Umbauten man für seine "Hobby" Sattelzugmaschine eine Eintragung bekommt, die zur Mautfreiheit führt.
Und weil sich viele verständlicherweise mit dem Abbau der Sattelplatte schwer tun hielt ich die Bilder hier für passend.
Und wenn man es schafft die o.g. Eintragung zu bekommen, dann dient das Fahrzeug eben gerade nicht mehr AUSCHLIEßLICH dem Gütertransport und wäre demnach mautfrei.
So steht es auch auf dem Antwortschreiben der BAG, das ich auf Seite drei eingestellt hab.
Geschrieben von buckdanny am 07.06.2015 um 07:15:
Wieviel km Maut bringt den der Umbau?
Geschrieben von Schlabbergosch am 07.06.2015 um 07:29:
Bevor ich aber meine angebliche Hobbyzugmschine so umbaue und verunstalte , mache ich einfacherer die Sattelkupplung runter und ein Aluriffelblech drauf.
Geschrieben von richie523 am 07.06.2015 um 10:34:
19.604/3 mit Wohnmobilzulassung
Zitat: |
Original von manny33604
Bei Mobile stand auch vor ein paar Jahren ein 19.604/3 mit Wohnmobilzulassung drin, ich meine der hatte sogar ne Hamburger Zulassung... |
Das war der hier:
MAN zu retten
Der Hamburger Eigentümer schrieb mir damals:
"Beim Termin im TÜV Hamburg zur Ablastung auf 7,49t hat mich der TÜV darauf aufmerksam gemacht, daß rein zulassungstechnisch die Bedingungen eines Wohnmobiles erfüllt sein.
• 2 Sitzplätze - 2 Schlafplätze
• Ankleiden im Stehen möglich
• Essen im Sitzen möglich (eine mobile Kochgelegenheit führe ich immer mit)
Dem konnte und wollte ich nicht widersprechen"
Dadurch motiviert hatte ich mal den TÜV in Frankfurt/Main angesprochen, jedoch deutlich höhere Anforderungen genannt bekommen von wegen "nicht nur als Wohnmobil geeignet, sondern auch als Wohnmobil bestimmt"
Ich bin mit meinem 19.603 ja auch am Überlegen. Bis jetzt ist es was Maut angeht einfach, da ohne technische Änderungen auf 11,99 Tonnen abgelastet - das hat sich gelohnt, zumal der Mautsatz 2014 ja auch noch bei 27,4 Ct/km lag. Wenn ich nichts mache an der Zulassung, zahle ich ab 01.10.2015 dann 15,4 Ct/km Maut (Euro 2 und zwei Achsen, gleicher Tarif wie Euro 2 und 7,5 bis 12 Tonnen). Da die Ablastung dann nichts mehr bringt, könnte ich sie auch gleich zurücknehmen. Sollte ich eine gewichtige Ballastpritsche nutzen wollen, wären 11,99 Tonnen soundso zu wenig
Bei der Maut muss man sich meiner Meinung nach schon fragen, ob sich Maßnahmen lohnen. Die hier angesprochenen 1000 oder 3000 km im Jahr wären 154 bzw. 462 €, wenn denn alles mautpflichtige Strecke ist, realistisch also noch etwas weniger. Dafür dem TÜVler irgendeine Eintragung abringen, OK, aber bauliche Änderungen, die man eigentlich nicht will?
Andere Frage die ich mir stelle: Was passiert eigentlich bei Fahrten in's Ausland? Wenn ich mit einer deutschen landwirtschaftlichen Zugmaschine durch Spanien fahre, könnte das die dortigen Behörden etwas verwirren, oder?
Insgesamt sehr spannender Thread hier, leider heute erst entdeckt.
Richard
Geschrieben von Reichi_1985 am 07.06.2015 um 12:06:
Klar lohnt sich das um schreiben da ja die Versicherung szm 4000€ und lof Ca 500€ kostet. Das ist ja dann nich nur ne Frage der Maut, da musst dich sowieso befreien lassen. Mit der anderen Schlüssel Nummer geht das dann auch. Das hat ja Stoffel ja alles gut beschrieben
Geschrieben von richie523 am 07.06.2015 um 13:30:
Zitat: |
Original von Reichi_1985
Klar lohnt sich das um schreiben da ja die Versicherung szm 4000€ und lof Ca 500€ kostet. |
OK, das ist natürlich richtig. Die Diskussion hier ging zuletzt wohl so (zu) viel um das Thema Maut, dass ich den Teil Versicherung nicht mehr richtig auf dem Schirm hatte
Richard
Geschrieben von Schlabbergosch am 07.06.2015 um 13:51:
Wobei die Versicherung ohne Kasko , jedoch als gewerblich eingestuft , ja nur 2200 Euro pa, also auf 12 Monate kostet.
Also bei unseren R 580 6x4 mit zgG 26.000 To.
Dann kann ja eine (theoretisch sogar als Werkverkehr ) Zulassung noch günstiger sein als meine GüKv-versicherung. .
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