Baggerkutscher unregistriert
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Mobilbagger plus Anhänger??? |
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Mahlzeit,
ich habe die Suchfunktion benutzt , aber nichts gefunden. Oder blind
Darf ich in good old Germany einen kleinen Anhänger hinter meinem Bagger herziehen, wo ich meine Anbauteile drauf habe??? Löffel Gabel usw...???
Wenn ja was muss ich denn alles machen, ausser Licht und eine Hängerkupplung ??? In Holland fahren viele Mobilbagger auch mit Hänger.
Grüße Carsten
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25.06.2009 19:02 |
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matthias-w.
   

Dabei seit: 23.04.2005
Name: Matthias Herkunft: 46395 Bocholt
Alter: 34
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25.06.2009 19:22 |
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baggerlehrer
   
Dabei seit: 07.05.2008
Name: Bernd Herkunft: Baden-Württemberg
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RE: Bagger plus Anhänger??? |
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Guten Abend Carsten!
Die Frage, ob Anhänger an Baggern mitgeführt werden dürfen, hat es in sich.
Und ich glaube, dass viele gar nicht wissen, wie die Gesetzteslage dabei ist.
Wie Michael aus dem Schwarzwald schreibt, ist das Mitführen von Anhängern an Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen verboten. Er nennt ja auch den Gesetzestext.
In Deinem Fall transportiert Du ja aber auf Deinem Anhänger nur Deine Anbauwerkzeuge. Dazu schreibt E. Wache, Polizeihauptkommisar, in seiner Erörterung zum Thema Bagger im Verkehr: Wird jedoch ein zum Betrieb der Selbstfahrenden Arbeitsmaschine im Hinblick auf deren Verwendungszweck erforderlicher Anhänger mitgeführt, so tritt die Zugleistung hinter der Arbeitsleistung zurück, das Gespann wäre somit insgesamt als Selbstfahrende Arbeitsmaschine zu sehen.
Er nennt folgendes Beispiel: Ein Bagger wird mit entsprechenden Anbauteil als Preßlufthammer betrieben und führt auf einem Anhänger (oder als Anhänger) einen Kompressor mit. Dieser wäre somit als erforderlich anzusehen und würde somit mit dem Bagger eine Arbeitseinheit bilden.
Nimmt man also die Interpretation des Herrn Wache (er schrieb seine Ausarbeitung für die Firma O&K), würde ein Anbaugeräte-Transportanhänger Deinen Bagger nicht in eine (steuerpflichtige) Zugmaschine verwandeln, sondern wäre nur ein Teil einer zweiteiligen Arbeitseinheit.
Schwierig ist halt zu beurteilen, wo beginnt, dass eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine zur Zugmaschine wird. Leider habe ich auch keinen genaueren Gesetzestext. Ich glaube, dass die genaue Definition von zweiteiligen Arbeitseinheiten auch noch nicht in der StVZO geregelt ist.
Bei einer Zulassungsbehörde nachfragen wäre sicherlich richtig. Mich würde es nämlich schon interessieren, wie die solch eine Grauzone deuten.
Ich hoffe, ich habe Dir ein bissle geholfen,
auch wenn das die Sache noch komplizierter macht.
B. Zeyher
Ausbildungsmeister (Baugeräteführerausbildung)
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26.06.2009 23:37 |
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dokafahrer83
   

Dabei seit: 20.11.2007
Name: Dennis Herkunft: Rheinland Pfalz
Alter: 42
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Es gab hier schon mal einen Thread in dem man (ich glaub nen Liebherr) Bagger gesehen hat, in voller Fahrt mit Anhänger!
Grüße...
__________________ Der Weg ist das Ziel!
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25.06.2009 21:01 |
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speedy25
   

Dabei seit: 01.01.2008
Name: Martin Herkunft: Baselland (Schweiz)
Alter: 48
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25.06.2009 22:06 |
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Baggerkutscher unregistriert
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Nabend,
@speedy25
genau soetwas meinte ich, nur ohne Maulkupplung sondern eine normale Hängerkupplung vom Auto.Wir haben noch einen kleinen 2 Tonnen Tandem Hänger mit Auflaufbremse,was mir ja reichen würde.
Ich würde mir dann eine Anhängerkupplung unterm Schild anbauen,so das ich die auch abnehmen könnte.
Frage ist nur, was die Grünen sagen,wenn ich mit einem angemeldeten Anhänger losziehe und angehalten werden .
Einfach machen und schauen was passiert
Schönen Abend noch
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25.06.2009 22:21 |
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dokafahrer83
   

Dabei seit: 20.11.2007
Name: Dennis Herkunft: Rheinland Pfalz
Alter: 42
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so was kann man ja vorher abklären, bevor es nachher mächtig eins auf die Mütze gibt! Z.B. beim TÜV!!!
__________________ Der Weg ist das Ziel!
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26.06.2009 18:39 |
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