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Baumaschinenbilder.de - Forum » Baumaschinen » Bagger » Bagger allgemein » Mobilbagger plus Anhänger??? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Mobilbagger plus Anhänger???
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Mobilbagger plus Anhänger??? Baggerkutscher 25.06.2009 19:02
 RE: Bagger plus Anhänger??? matthias-w. 25.06.2009 19:22
 RE: Bagger plus Anhänger??? baggerlehrer 26.06.2009 23:37
 RE: Mobilbagger plus Anhänger??? Biber93 25.06.2009 19:50
 RE: Mobilbagger plus Anhänger??? dokafahrer83 25.06.2009 21:01
 RE: Mobilbagger plus Anhänger??? speedy25 25.06.2009 22:06
 RE: Mobilbagger plus Anhänger??? Baggerkutscher 25.06.2009 22:21
 RE: Mobilbagger plus Anhänger??? Biber93 26.06.2009 12:54
 RE: Mobilbagger plus Anhänger??? dokafahrer83 26.06.2009 18:39
 RE: Mobilbagger plus Anhänger??? kramer112sl 26.06.2009 18:43
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Baggerkutscher
unregistriert
Mobilbagger plus Anhänger??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Mahlzeit,
ich habe die Suchfunktion benutzt , aber nichts gefunden. Oder blind Augen
Darf ich in good old Germany einen kleinen Anhänger hinter meinem Bagger herziehen, wo ich meine Anbauteile drauf habe??? Löffel Gabel usw...??? hmm
Wenn ja was muss ich denn alles machen, ausser Licht und eine Hängerkupplung ??? In Holland fahren viele Mobilbagger auch mit Hänger.
Grüße Carsten
25.06.2009 19:02
matthias-w.   Zeige matthias-w. auf Karte



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Dabei seit: 23.04.2005
Name: Matthias
Herkunft: 46395 Bocholt
Alter: 34

RE: Bagger plus Anhänger??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Baggerkutscher
Mahlzeit,
ich habe die Suchfunktion benutzt , aber nichts gefunden. Oder blind Augen
Darf ich in good old Germany einen kleinen Anhänger hinter meinem Bagger herziehen, wo ich meine Anbauteile drauf habe??? Löffel Gabel usw...??? hmm
Wenn ja was muss ich denn alles machen, ausser Licht und eine Hängerkupplung ??? In Holland fahren viele Mobilbagger auch mit Hänger.
Grüße Carsten


Du musst den Anhänger halt nur vom TÜV abgekommen bekommen und kannst dan mit Nummerschild am Anhänger auf der Straße fahren. daumen

gruß Matze

matthias-w. hat dieses Bild angehängt:
simg00262xo.jpg

25.06.2009 19:22 matthias-w. ist offline Beiträge von matthias-w. suchen Nehmen Sie matthias-w. in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie matthias-w. in Ihre Kontaktliste ein
baggerlehrer



Dabei seit: 07.05.2008
Name: Bernd
Herkunft: Baden-Württemberg

RE: Bagger plus Anhänger??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Guten Abend Carsten!

Die Frage, ob Anhänger an Baggern mitgeführt werden dürfen, hat es in sich.
Und ich glaube, dass viele gar nicht wissen, wie die Gesetzteslage dabei ist.

Wie Michael aus dem Schwarzwald schreibt, ist das Mitführen von Anhängern an Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen verboten. Er nennt ja auch den Gesetzestext.

In Deinem Fall transportiert Du ja aber auf Deinem Anhänger nur Deine Anbauwerkzeuge. Dazu schreibt E. Wache, Polizeihauptkommisar, in seiner Erörterung zum Thema Bagger im Verkehr: Wird jedoch ein zum Betrieb der Selbstfahrenden Arbeitsmaschine im Hinblick auf deren Verwendungszweck erforderlicher Anhänger mitgeführt, so tritt die Zugleistung hinter der Arbeitsleistung zurück, das Gespann wäre somit insgesamt als Selbstfahrende Arbeitsmaschine zu sehen.

Er nennt folgendes Beispiel: Ein Bagger wird mit entsprechenden Anbauteil als Preßlufthammer betrieben und führt auf einem Anhänger (oder als Anhänger) einen Kompressor mit. Dieser wäre somit als erforderlich anzusehen und würde somit mit dem Bagger eine Arbeitseinheit bilden.

Nimmt man also die Interpretation des Herrn Wache (er schrieb seine Ausarbeitung für die Firma O&K), würde ein Anbaugeräte-Transportanhänger Deinen Bagger nicht in eine (steuerpflichtige) Zugmaschine verwandeln, sondern wäre nur ein Teil einer zweiteiligen Arbeitseinheit.

Schwierig ist halt zu beurteilen, wo beginnt, dass eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine zur Zugmaschine wird. Leider habe ich auch keinen genaueren Gesetzestext. Ich glaube, dass die genaue Definition von zweiteiligen Arbeitseinheiten auch noch nicht in der StVZO geregelt ist.

Bei einer Zulassungsbehörde nachfragen wäre sicherlich richtig. Mich würde es nämlich schon interessieren, wie die solch eine Grauzone deuten.

Ich hoffe, ich habe Dir ein bissle geholfen,
auch wenn das die Sache noch komplizierter macht.

B. Zeyher
Ausbildungsmeister (Baugeräteführerausbildung)
26.06.2009 23:37 baggerlehrer ist offline E-Mail an baggerlehrer senden Beiträge von baggerlehrer suchen Nehmen Sie baggerlehrer in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 21.03.2008
Name: Tobias
Herkunft: Massenbachhausen
Alter: 32

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guten Abend!

jedoch bleibt wahrscheinlich noch anzumerken, dass das gewicht für einen ungebremsten Anhänger wahrscheinlich recht nieder ist, da die Bremsanlage des Baggers normalerweise auf das Baggergewicht abgestimmt ist.

Der Bagger, den Matthias gepostet hat, hat glaube ich, wie man in einem anderen Thema schonmal sehen konnte (weiß aber nicht mehr wo) eine Druckluftbremsanlage verbaut hat.

Ab wieviel kg Anhängelast diese Regelung gilt, kann ich dir leider nicht sagen, vielleicht kann dir da Volvo weiterhelfen.
Die Druckluftanlage ist bestimmt dann auch wieder mit Abnahmen vom TÜV usw. verbunden. Das dürfte aber klar sein.


Gruß Tobias

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Biber93: 25.06.2009 19:51.

25.06.2009 19:50 Biber93 ist offline E-Mail an Biber93 senden Beiträge von Biber93 suchen Nehmen Sie Biber93 in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 20.11.2007
Name: Dennis
Herkunft: Rheinland Pfalz
Alter: 42

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Es gab hier schon mal einen Thread in dem man (ich glaub nen Liebherr) Bagger gesehen hat, in voller Fahrt mit Anhänger!

Grüße...

__________________
Der Weg ist das Ziel!
25.06.2009 21:01 dokafahrer83 ist offline E-Mail an dokafahrer83 senden Beiträge von dokafahrer83 suchen Nehmen Sie dokafahrer83 in Ihre Freundesliste auf
speedy25



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Dabei seit: 01.01.2008
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hier ich hab noch eien Löffelanhänger zu meienem Bagger winke fröhlich

speedy25 hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
2.08 2.jpg

25.06.2009 22:06 speedy25 ist offline E-Mail an speedy25 senden Beiträge von speedy25 suchen Nehmen Sie speedy25 in Ihre Freundesliste auf
Baggerkutscher
unregistriert
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Nabend,

@speedy25
genau soetwas meinte ich, nur ohne Maulkupplung sondern eine normale Hängerkupplung vom Auto.Wir haben noch einen kleinen 2 Tonnen Tandem Hänger mit Auflaufbremse,was mir ja reichen würde.
Ich würde mir dann eine Anhängerkupplung unterm Schild anbauen,so das ich die auch abnehmen könnte.

Frage ist nur, was die Grünen sagen,wenn ich mit einem angemeldeten Anhänger losziehe und angehalten werden .
Einfach machen und schauen was passiert hmm

Schönen Abend noch
25.06.2009 22:21
Biber93   Zeige Biber93 auf Karte



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Dabei seit: 21.03.2008
Name: Tobias
Herkunft: Massenbachhausen
Alter: 32

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Zitat:
Original von Baggerkutscher
Nabend,

@speedy25
genau soetwas meinte ich, nur ohne Maulkupplung sondern eine normale Hängerkupplung vom Auto.Wir haben noch einen kleinen 2 Tonnen Tandem Hänger mit Auflaufbremse,was mir ja reichen würde.
Ich würde mir dann eine Anhängerkupplung unterm Schild anbauen,so das ich die auch abnehmen könnte.

Frage ist nur, was die Grünen sagen,wenn ich mit einem angemeldeten Anhänger losziehe und angehalten werden .
Einfach machen und schauen was passiert hmm

Schönen Abend noch


Ich denke so dürfte das kein Problem geben, eine mir bekannte Firma fährt auch mit einem O&K mit Kugelkopfkupplung einen 1,5 Tonnen Tandem mit Auflaufbremse durch die Gegend und so weit ich weiß haben die Grünen da nichts dagegen.

Gruß Tobias

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Biber93: 27.06.2009 12:12.

26.06.2009 12:54 Biber93 ist offline E-Mail an Biber93 senden Beiträge von Biber93 suchen Nehmen Sie Biber93 in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 20.11.2007
Name: Dennis
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so was kann man ja vorher abklären, bevor es nachher mächtig eins auf die Mütze gibt! Z.B. beim TÜV!!!

__________________
Der Weg ist das Ziel!
26.06.2009 18:39 dokafahrer83 ist offline E-Mail an dokafahrer83 senden Beiträge von dokafahrer83 suchen Nehmen Sie dokafahrer83 in Ihre Freundesliste auf
kramer112sl



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Dabei seit: 30.08.2005
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Herkunft: Schwarzwald
Alter: 51

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knapp: § 3 FZV (http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__3.html
nur bei zulassungsfreien Anhänger bleibt es eine selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassungsfrei und als Gerätewagen im Lohndresch eingesetzt wird:
§ 2 der 6 AusnVSTVZO
Abweichend von § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genügt bei Gerätewagen in Lohndreschbetrieben, wenn sie nur für Zwecke dieser Betriebe verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden, die entsprechende Anwendung des § 4 Abs. 1 und 5 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung; § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a und Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gelten entsprechend.


bei zulassungspflichtigen Anhänger wird aus dem Bagger eine Zugmaschine und damit muss der Bagger zugelassen werden.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von kramer112sl: 26.06.2009 18:51.

26.06.2009 18:43 kramer112sl ist offline E-Mail an kramer112sl senden Homepage von kramer112sl Beiträge von kramer112sl suchen Nehmen Sie kramer112sl in Ihre Freundesliste auf
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