Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-LKW |
Streamer
   
Dabei seit: 08.12.2014
Name: Christoph Herkunft: Deutschland/Sachsen
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Was ich hier irgendwie vermisse...
Fahrt ihr nun Sonntag mit euren alten LKW oder nicht
?
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24.01.2017 20:24 |
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henning
Moderator
   

Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
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Hallo,
wenn auch nicht mehr "taufrisch" - diese DEUVET-Pressemitteilung ging am 7. Februar ein - und in der Sache "Sonntagsfahrverbot" noch nicht sehr konkret, will ich die Presseinformation komplett hier einstellen:
Zitat: |
Maut auch für Oldtimer
Alte Laster dürfen Sonn- und Feiertage fahren
DEUVET vereinbart im Bundesministerium für Verkehr neue Regelungen.
Erfolge für Krafträder, historische Nutzfahrzeuge und 07-Kennzeichen
Erneut nahm der DEUVET, der Bundesverband der Clubs klassischer Fahrzeuge, seine Aufgabe wahr und initiierte ein Gespräch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Berlin. Am 16 Januar beteiligten sich neben dem DEUVET-Präsidenten Peter Schneider der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle, sein persönlicher Referent Dr. Stefan Ewert sowie der Technische Regierungsdirektor Christian Theis. Die DEUVET-Runde diente der Abstimmung aktueller Themen bei historischen Kraftfahrzeugen.
Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe zur Benutzung von Bundesfernstraßen vom 8. Juni 2015 stand zunächst im Fokus der Abstimmungen, da derzeit nach EU-Vorgaben Anpassungen erforderlich werden. Für historische Kraftfahrzeuge mit H-Kennzeichen soll es jedoch bei der allgemeinen Regel bleiben, dass die jährliche Gebühr für die Autobahnnutzung die pauschale Kfz.-Steuer für H-Kennzeichen reduziert. Auch beim roten 07-Kennzeichen wird aufgrund der bestehenden Nutzungseinschränkungen die Befreiung von der Mautpflicht nicht geändert. Sollte es in Zukunft eine Änderung der Maut-Gebühren geben, spricht sich der DEUVET für eine Beibehaltung des Abzugs von der unveränderten Oldtimersteuer in Höhe von € 191 aus. Grundsätzlich weist der DEUVET daraufhin, dass die in den Medien angesprochene Vignettenlösung nicht zutrifft. Mit der Zahlung der Kfz-Steuer wird das Fahrzeug elektronisch erfasst und eine eventuell erfolgte Mautzahlung im System registriert. Dies entspricht dem bewährten Vorgehen an den Mautzahlstellen der Grenzübergänge. Damit entfallen Bürokratie und Kosten, die sonst die Bilanz der Einnahmen negativ belasten würden.
Der DEUVET-Präsident stellte auch die Frage nach dem weiteren Vorgehen bei der von Umweltpolitikern angeregten „blauen Plakette“. Diese ist laut BMVI nicht mehr in Vorbereitung, man folge aber der DEUVET-Empfehlung, die bestehenden Ausnahme-Regelungen in Umweltzonen für Oldtimer mit H-Kennzeichen und 07-Zulassung beizubehalten.
Die Nutzung der roten 07-Nummer im Ausland war bisher nicht eindeutig gewährleistet, da das deutsche Fahrzeugscheinheft in „Rosarot“ nicht den EU-Zulassungsdokumenten entsprach. Jetzt wurde ein neues Datenblatt entsprechend der Zulassungsbescheinigung I entworfen, das demnächst bei neu auszugebenden 07-Kennzeichen ausgestellt wird. Der DEUVET empfiehlt den bisherigen Nutzern des 07-Kennnzeichens dieses neue Zulassungspapier nach Erscheinen zu beantragen.
Auch für historische Nutzfahrzeuge hat sich der Einsatz des DEUVET bei der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gelohnt. Der DEUVET wollte auch den Nutzfahrzeugen mit H-Kennzeichen ermöglichen, Veranstaltungen am Wochenende trotz Fahrverbots für Lkw zu besuchen. Der dazu vom DEUVET erarbeitete Text zu § 30 Absatz 3 wurde wortgenau übernommen: „Ferner unterliegen solche Fahrten mit historischen LKW, welche eine Abnahme nach § 23 StVZO (H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen) erhalten haben nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot, soweit mit den Fahrten keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und die Fahrten nicht entgeltlich erfolgen.“ Die neue Verwaltungsvorschrift wurde noch im Januar 2017 im Kabinett verabschiedet und anschließend dem Bundesrat vorgelegt. Eine ebenso vorgeschlagene Ausnahme von der Sicherheitsprüfung § 29 STVZO Anlage VIII Abs. 1.3. für Historische Nutzfahrzeuge wird noch im Ministerium bearbeitet.
Im Interesse historischer Zweiradfahrer erinnerte der DEUVET an die im März 2016 im Bund-Länder-Fachausschuss Technik beschlossene Regelung zur Wiedereinsetzung von kleinen Kennzeichen. Hier fehlte es bei einigen Zulassungsstellen noch an der Umsetzung. Das BMVI wurde gebeten, sich nochmals für eine bundesweite Durchführung einzusetzen und den Bund-Länder-Fachausschuss Zulassung daran zu erinnern. Damit wird der Wunsch nach Kennzeichen der historischen Größe 245 x 130 mm (Breite x Höhe) endlich erfüllt.
DEUVET-Präsident Peter Schneider wird auch die nächsten Abstimmgespräche im Ministerium für die Interessenwahrung der Besitzer und Sammler historischer Kraftfahrzeuge nutzen. Sein Gesprächspartner Norbert Barthle bestätigte als Parlamentarischer Staatssekretär die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem DEUVET und sagte bereits sein Grußwort für die Techno Classica im April in Essen zu.
Über den DEUVET:
Der DEUVET ist der Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V. mit Sitz in Berlin. DEUVET steht für die 1976 von vielen Fahrzeug-Veteranen-Vereinen aufgestellte „Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Veteranen- und Markenclubs“. Ein Kreis gewählter Clubvertreter widmete sich seitdem den Fragen und Wünschen der Schrauber- und Sammlerszene und kann jetzt auf 40 Jahre erfolgreiche Arbeit zurückblicken. Viele Verbesserungen der Rahmenbedingungen brachten Kosteneinsparungen für den Betrieb von Oldtimern- und klassischen Fahrzeugen. Dazu zählen u.a. die günstigen Tarife bei Haftpflicht- und Kaskoversicherungen, das rote 07- und das H-Kennzeichen und die damit verbundenen Ausnahmen für Fahrverbote in Umweltzonen.
Der DEUVET ist als Interessenvertretung der Oldtimerszene beim Deutschen Bundestag registriert und zugleich regelmäßiger Teilnehmer bei Parlamentarischen Kreisen auf deutscher und europäischer Ebene. Er gilt als verlässlicher Repräsentant und kompetenter Ansprechpartner für Politik, Behörden, Industrie, Verbände und Medien. Regelmäßig informiert der Vorstand über seine Aktivitäten per Newsletter und im Internet unter www.deuvet.de
DEUVET Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.
Peter Schneider, Präsident
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Die vielen Aktionen, die der DEUVET generell für Oldtimer unternimmt, zeigen mal wieder eindrucksvoll, daß dieser Verband der einzige ist, der die Interessen aller Oldtimerbesitzer konzentriert nach oben vertritt, und dafür über die richtigen Kontakte verfügt!
Zum Sonntagsfahrverbot ist festzustellen, daß dieses natürlich NICHT generell abgeschafft wird, wie mancherorts zu lesen. Es bleibt dabei, daß es für den gewerblichen bzw. entgeltlichen Güterkraftverkehr gilt - also auch für Oldtimer-Lkw, die gewerblich unterwegs sind.
Wie die vorgesehene "Klarstellung" letztlich aussehen wird, bleibt abzuwarten. Jubel wäre somit verfrüht, noch muß man "mit allem" rechnen...
Henning
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13.02.2017 15:39 |
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henning
Moderator
   

Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
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15.02.2017 14:59 |
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Kaelble KV631
   

Dabei seit: 18.09.2009
Name: Sascha Herkunft: NRW
Alter: 52
Themenstarter
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TOP
... und wieder mal vorgelegt und aus erster Hand informiert.
Gruß Sascha
__________________ Aus dem Fotoalbum Klick
„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ Bertolt Brecht, Leben des Galilei
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15.02.2017 21:36 |
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Kaelble KV631
   

Dabei seit: 18.09.2009
Name: Sascha Herkunft: NRW
Alter: 52
Themenstarter
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"Der Glaube ist nicht der Aufgang, sondern das Ende allen Wissens."
Johann Wolfgang von Goethe
Deutscher Dichter, 1749-1832
__________________ Aus dem Fotoalbum Klick
„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ Bertolt Brecht, Leben des Galilei
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16.02.2017 07:54 |
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podleck
   
Dabei seit: 30.11.2014
Name: Stephan Herkunft: Uelzen
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Moin zusammen,
auch wenn die Politik der Wirklichkeit manchmal hinterherhinkt, nehme ich doch an, dass die Sitzung am 22.02.2017 stattfindet.
Nun bin ich kein Jurist, aber in der Vorlage scheinen mir auch wieder einige Formulierungen zu sein, die Interpretationsspielraum zulassen. Z.B. ist eigentlich schon einmal festgelegt worden, was eine Oldtimerveranstaltung ist? Wenn ich einen Freund, der auch einen Oldtimer hat, mit meinem Oldie zu Hause besuche, ist das eine Oldtimerveranstaltung? Man wird wohl auch in Zukunft in mancher Situation vorsichtig sein müssen.
Auf jeden Fall aber echt super, wie aktuell und fundiert hier informiert wird! Absolut top!!
Gruß
Stephan
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16.02.2017 09:58 |
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Kaelble KV631
   

Dabei seit: 18.09.2009
Name: Sascha Herkunft: NRW
Alter: 52
Themenstarter
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Hallo Stephan,
ja so etwas kann schon mal passieren "2016/2017". Danke das Du das sofort korrigiert hast.
Danke auch für die Blumen und Dein Lob !!!
Auch in Zukunft wird hier über solche Themen immer wieder berichtet.
Da gibt es noch einiges was im Argen liegt.
Ganz oben auf der Tagesordnung steht ein Thema, welches sich mit "gelben Engeln als Pannenhelfer für Oldtimer-LKW" beschäftigt. Hoch interessant!!!
Jetzt sollten wir aber erst einmal den 22.02.2017 abwarten.
Gruß Sascha
__________________ Aus dem Fotoalbum Klick
„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ Bertolt Brecht, Leben des Galilei
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16.02.2017 10:24 |
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henning
Moderator
   

Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
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Zitat: |
Original von podleck
.... Nun bin ich kein Jurist, aber in der Vorlage scheinen mir auch wieder einige Formulierungen zu sein, die Interpretationsspielraum zulassen. Z.B. ist eigentlich schon einmal festgelegt worden, was eine Oldtimerveranstaltung ist? Wenn ich einen Freund, der auch einen Oldtimer hat, mit meinem Oldie zu Hause besuche, ist das eine Oldtimerveranstaltung? Man wird wohl auch in Zukunft in mancher Situation vorsichtig sein müssen...
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Hallo Stephan,
für deinen Hinweis auf die falsche Jahreszahl auch nochmal Danke! Habs dann mit Anmerkung korrigiert.
Es ist klar, daß unsereins auch den Kopf mit anderen Dingen voll hat... immerhin bin ich in der glücklichen Lage, die Hauptarbeit an meinen Aufträgen vom PC meines Büros aus zu erledigen. Wenn etwas Wichtiges hereinkommt, was die Nutzfahrzeug-Oldtimer-Gemeinschaft interessiert, kann ich meine Arbeit dafür auch mal schnell unterbrechen.
Da derzeit bei vielen Oldtimerbesitzern die letzten Vorbereitungen zur beginnenden Saison laufen, gehört die Info über H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen bestimmt nicht "auf die lange Bank" verschoben. Gleiches gilt für das Sonntagsfahrverbot.... lohnt es sich für 2017 noch, die teure "Jahresfahrgenehmigung" zu kaufen, wo doch, zumindest seit 2014, die "erste legale Lösung" täglich vor der Tür steht?? Also geht es um aktuelle Nachrichten als Entscheidungshilfe.
Wenn man sich - ohne jedes "Amt" - dafür einsetzt, freut man sich natürlich auch über Anerkennung
Henning
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19.02.2017 16:38 |
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Streamer
   
Dabei seit: 08.12.2014
Name: Christoph Herkunft: Deutschland/Sachsen
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Also wir sind bis jetzt immer einfach gefahren
Gab auch noch nie Probleme
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19.02.2017 16:59 |
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Impressum
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