Baumaschinenbilder.de - Forum
Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite

Baumaschinenbilder.de - Forum » LKWs » LKW und ihre Aufbauten » Gesetzeslücken-Füller » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (19): « erste ... « vorherige 11 12 13 14 [15] 16 17 18 19 nächste » Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Gesetzeslücken-Füller
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Kühltaxi



images/avatars/avatar-7671.jpg

Dabei seit: 25.09.2013
Name: Andreas
Herkunft: Mechernich

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Schlabbergosch
Das 1,4 fache der Zugmaschine eben bei durchgegender Bremsanlage.

Der Faktor ist aber schon seit zig Jahren 1,5. Pfeifen
Bei Zugmaschinen (auch Sattel) gilt er übrigens gar nicht, nur bei Lkws.
30.09.2013 14:56 Kühltaxi ist offline E-Mail an Kühltaxi senden Homepage von Kühltaxi Beiträge von Kühltaxi suchen Nehmen Sie Kühltaxi in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Kühltaxi: Kuehltaxi
Chrischan



Dabei seit: 03.07.2012
Name: Christian
Herkunft: Wuppertal

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Kühltaxi
Nein, leider nicht. Hat sogar schon Strafverfahren deswegen gegeben, die wurden zwar eingestellt aber nur wegen mangelndem öffentlichen Interesse. Im Wiederholungsfall wird's ernst.
Siehe auch hier.


In dem verlinkten Thread geht es um eine Sattelzugmaschine von 7,49 to. zGM mit einem Auflieger mit 7,5 to. zGM. Das ergibt eine zGM der Fahrzeugkombination von 15 to. und darf unstreitig nicht mit C1E gefahren werden.
Warum darf deiner Meinung nach eine Sattelzugmaschine mit 5,99 to zGM (z.B. Vario) mit einem Auflieger von 6,0 to. zGM, resultierend in einer zGM der Fahrzeugkombination von 11,99 to., nicht mit C1E gefahren werden?
Warum ist in der FeV, § 6 (1) bzgl. der Fahrerlaubnisklasse C1E explizit von "Sattelanhänger" die Rede, wenn doch Sattelzüge angeblich gar nicht mit C1E gefahren werden dürfen?

Viele Grüße,
Christian
30.09.2013 19:11 Chrischan ist offline E-Mail an Chrischan senden Beiträge von Chrischan suchen Nehmen Sie Chrischan in Ihre Freundesliste auf
manny33604



images/avatars/avatar-3725.jpg

Dabei seit: 18.01.2009
Name: Manny
Herkunft: Papenburg
Alter: 45

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Chrischan
Zitat:
Original von Kühltaxi
Nein, leider nicht. Hat sogar schon Strafverfahren deswegen gegeben, die wurden zwar eingestellt aber nur wegen mangelndem öffentlichen Interesse. Im Wiederholungsfall wird's ernst.
Siehe auch hier.


In dem verlinkten Thread geht es um eine Sattelzugmaschine von 7,49 to. zGM mit einem Auflieger mit 7,5 to. zGM. Das ergibt eine zGM der Fahrzeugkombination von 15 to. und darf unstreitig nicht mit C1E gefahren werden.
Warum darf deiner Meinung nach eine Sattelzugmaschine mit 5,99 to zGM (z.B. Vario) mit einem Auflieger von 6,0 to. zGM, resultierend in einer zGM der Fahrzeugkombination von 11,99 to., nicht mit C1E gefahren werden?
Warum ist in der FeV, § 6 (1) bzgl. der Fahrerlaubnisklasse C1E explizit von "Sattelanhänger" die Rede, wenn doch Sattelzüge angeblich gar nicht mit C1E gefahren werden dürfen?

Viele Grüße,
Christian


Hey Christian, du hast nen kleinen Denkfehler din, denn der Geasmtgewicht des Zuges kann die 12to nicht Überschreiten, weil du im Gegensatz zum Hängerzug bei einem Sattelzug die Zuladung mit Über das zGG des Aufliegers abfängst und somit die Sattellast auf das Zugfahrzeug übergeht, also bleibt auch bei zGG 7,5+7,5t =15t das tatsächliche Gesamtzuggewicht bei 12t, weil ja die Ladung des Zugfahrzeugs die Sattelelst ist jo

Ich hätte jetzt auch gedacht, dass der C1E -ler son Ding fahren darf....

__________________
vor dem Weiterverbreiten der Bilder bitte nachfragen!

rtfm jo



www.rolfes-transporte.de
30.09.2013 19:51 manny33604 ist offline E-Mail an manny33604 senden Beiträge von manny33604 suchen Nehmen Sie manny33604 in Ihre Freundesliste auf
Chrischan



Dabei seit: 03.07.2012
Name: Christian
Herkunft: Wuppertal

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von manny33604
Hey Christian, du hast nen kleinen Denkfehler din, denn der Geasmtgewicht des Zuges kann die 12to nicht Überschreiten, weil du im Gegensatz zum Hängerzug bei einem Sattelzug die Zuladung mit Über das zGG des Aufliegers abfängst und somit die Sattellast auf das Zugfahrzeug übergeht, also bleibt auch bei zGG 7,5+7,5t =15t das tatsächliche Gesamtzuggewicht bei 12t, weil ja die Ladung des Zugfahrzeugs die Sattelelst ist jo

Ich hätte jetzt auch gedacht, dass der C1E -ler son Ding fahren darf....


Hallo Manny,

ich fürchte du hast den Denkfehler. Im Fahrerlaubnisrecht werden die Zugmaschine und der Auflieger getrennt betrachtet, die FeV spricht in § 6 ausdrücklich von der zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination und nicht der tatsächlichen Gesamtmasse. Genau das ist ja das Problem, welches im von Kühltaxi verlinkten Thread angesprochen wird: Eine 7,49 to. zGM Sattelzugmaschine mit einem 7,5 to. zGM Auflieger ist fahrerlaubnisrechtlich eine 15 to. Fahrzeugkombination und benötigt daher CE auch wenn das tatsächliche Gesamtgewicht durch 3 to. Sattellast auf das Zugfahrzeug übergeht und somit nur 11,99 to. beträgt.
Wenn ich jetzt aber eine 5,99 to. zGM Sattelzugmaschine mit einem 6 to. zGM Auflieger kombiniere, dann bin ich bei 11,99 to zGM der Fahrzeugkombination, auch wenn das tatsächliche Gesamtgewicht durch die Sattellast niedriger sein wird. Dadurch wird diese Kombination an sich eher uniteressant, weil man m.E. kaum über 4 - 4,5 to. Zuladung kommt, das Problem sehe ich in der Aussage, ein 11,99 to. Mautkiller-Sattel dürfe nicht mit C1E gefahren werden. In der von mir beschrieben Kombination darf er es m.E. aber sehr wohl.

Viele Grüße,
Christian
30.09.2013 21:44 Chrischan ist offline E-Mail an Chrischan senden Beiträge von Chrischan suchen Nehmen Sie Chrischan in Ihre Freundesliste auf
Kühltaxi



images/avatars/avatar-7671.jpg

Dabei seit: 25.09.2013
Name: Andreas
Herkunft: Mechernich

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Chrischan
[In dem verlinkten Thread geht es um eine Sattelzugmaschine von 7,49 to. zGM mit einem Auflieger mit 7,5 to. zGM. Das ergibt eine zGM der Fahrzeugkombination von 15 to. und darf unstreitig nicht mit C1E gefahren werden.
Warum darf deiner Meinung nach eine Sattelzugmaschine mit 5,99 to zGM (z.B. Vario) mit einem Auflieger von 6,0 to. zGM, resultierend in einer zGM der Fahrzeugkombination von 11,99 to., nicht mit C1E gefahren werden?
Warum ist in der FeV, § 6 (1) bzgl. der Fahrerlaubnisklasse C1E explizit von "Sattelanhänger" die Rede, wenn doch Sattelzüge angeblich gar nicht mit C1E gefahren werden dürfen?

Viele Grüße,
Christian

Daß mit C1E gar keine Sattelzüge gefahren werden dürfen habe ich nicht behauptet. Unter einem "Mautkiller-Sattelzug" verstehe ich einen der aufgesattelt 11,99 t zGG hat und eben einen solchen darf man nicht fahren. Was du vorschlägst hat aufgesattelt wenn es hochkommt ein zGG von 10 t und ist in der Praxis völlig uninteressant und nicht als Mautkiller zu bezeichnen sonst wäre dies ja auch jeder Solo-7,5-Tonner. Ein Mautkiller ist etwas was die Maut knapp an ihrer Grenze killt und nicht jedes beliebige Fahrzeug unter 12 t zGG.

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Kühltaxi: 17.11.2013 16:34.

17.11.2013 16:27 Kühltaxi ist offline E-Mail an Kühltaxi senden Homepage von Kühltaxi Beiträge von Kühltaxi suchen Nehmen Sie Kühltaxi in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Kühltaxi: Kuehltaxi
Johnson Dumper
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

von 1981:

Johnson Dumper hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
Meierling 1981.jpg

03.01.2014 12:22
Rudi



images/avatars/avatar-5149.jpg

Dabei seit: 01.07.2010
Name: Rudi
Herkunft: Aachen

Themenstarter Thema begonnen von Rudi
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo zusammen,

im Volvo F-Serie-Thread ist eine andere Spielart der Gattung Gesetzeslückenfüller aufgetaucht, ein kurzgekuppelter Sattelzug Augen

Habe damals auch mal davon gelesen, ist wohl hauptsächlich in Frankreich zum Einsatz gekommen.

Hier der Link.

Gruß
Rudi
11.01.2014 13:06 Rudi ist offline E-Mail an Rudi senden Beiträge von Rudi suchen Nehmen Sie Rudi in Ihre Freundesliste auf
Lkw Fahrer



images/avatars/avatar-7765.jpg

Dabei seit: 31.10.2010
Name: Sebastian
Herkunft: Deutschland / Sachsen
Alter: 46

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Mal was aus 1989 von einer Megabaugrube in Stuttgart daumen

http://www.youtube.com/watch?v=oNU_t5dCHMU

__________________
Mfg Basti

PS: Rechtschreibfehler gehören automatisch dem Finder!!! winke
15.03.2014 16:52 Lkw Fahrer ist offline E-Mail an Lkw Fahrer senden Beiträge von Lkw Fahrer suchen Nehmen Sie Lkw Fahrer in Ihre Freundesliste auf
André   Zeige André auf Karte



images/avatars/avatar-9191.jpg

Dabei seit: 30.12.2006
Name: s.o.
Herkunft: Essen
Alter: 37

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Guten Morgen zusammen!

anbei ein Scania Gesetzeslückenfüllbetonmischer ( großes Grinsen ) der Firma MTB, kürzlich in Bochum am Wegesrand entdeckt.

André hat diese Bilder angehängt:
20140228_130134.jpg
20140228_130213.jpg



__________________
rtfm Das Copyright der von mir gezeigten Bilder liegt bei mir Aufsmaul
16.03.2014 11:19 André ist offline E-Mail an André senden Beiträge von André suchen Nehmen Sie André in Ihre Freundesliste auf
Kühltaxi



images/avatars/avatar-7671.jpg

Dabei seit: 25.09.2013
Name: Andreas
Herkunft: Mechernich

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Eigentlich würde der ganz "normale" Eurolohr-Autotransporter auch in dieses Thema passen, der nutzt sogar einen ganzen Haufen Gesetzeslücken und ist praktisch ein Sattelzug mit ca. 20 m Länge.

Eurolohr

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Kühltaxi: 05.05.2014 16:55.

05.05.2014 16:50 Kühltaxi ist offline E-Mail an Kühltaxi senden Homepage von Kühltaxi Beiträge von Kühltaxi suchen Nehmen Sie Kühltaxi in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Kühltaxi: Kuehltaxi
Seiten (19): « erste ... « vorherige 11 12 13 14 [15] 16 17 18 19 nächste » Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Baumaschinenbilder.de - Forum » LKWs » LKW und ihre Aufbauten » Gesetzeslücken-Füller

Zum Portal

Impressum

Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH