Gesetzeslücken-Füller |
Kühltaxi
   

Dabei seit: 25.09.2013
Name: Andreas Herkunft: Mechernich
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Original von Schlabbergosch
Das 1,4 fache der Zugmaschine eben bei durchgegender Bremsanlage.
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Der Faktor ist aber schon seit zig Jahren 1,5.
Bei Zugmaschinen (auch Sattel) gilt er übrigens gar nicht, nur bei Lkws.
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30.09.2013 14:56 |
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Chrischan
   
Dabei seit: 03.07.2012
Name: Christian Herkunft: Wuppertal
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Original von Kühltaxi
Nein, leider nicht. Hat sogar schon Strafverfahren deswegen gegeben, die wurden zwar eingestellt aber nur wegen mangelndem öffentlichen Interesse. Im Wiederholungsfall wird's ernst.
Siehe auch hier.
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In dem verlinkten Thread geht es um eine Sattelzugmaschine von 7,49 to. zGM mit einem Auflieger mit 7,5 to. zGM. Das ergibt eine zGM der Fahrzeugkombination von 15 to. und darf unstreitig nicht mit C1E gefahren werden.
Warum darf deiner Meinung nach eine Sattelzugmaschine mit 5,99 to zGM (z.B. Vario) mit einem Auflieger von 6,0 to. zGM, resultierend in einer zGM der Fahrzeugkombination von 11,99 to., nicht mit C1E gefahren werden?
Warum ist in der FeV, § 6 (1) bzgl. der Fahrerlaubnisklasse C1E explizit von "Sattelanhänger" die Rede, wenn doch Sattelzüge angeblich gar nicht mit C1E gefahren werden dürfen?
Viele Grüße,
Christian
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30.09.2013 19:11 |
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manny33604
   

Dabei seit: 18.01.2009
Name: Manny Herkunft: Papenburg
Alter: 45
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Original von Chrischan
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Original von Kühltaxi
Nein, leider nicht. Hat sogar schon Strafverfahren deswegen gegeben, die wurden zwar eingestellt aber nur wegen mangelndem öffentlichen Interesse. Im Wiederholungsfall wird's ernst.
Siehe auch hier.
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In dem verlinkten Thread geht es um eine Sattelzugmaschine von 7,49 to. zGM mit einem Auflieger mit 7,5 to. zGM. Das ergibt eine zGM der Fahrzeugkombination von 15 to. und darf unstreitig nicht mit C1E gefahren werden.
Warum darf deiner Meinung nach eine Sattelzugmaschine mit 5,99 to zGM (z.B. Vario) mit einem Auflieger von 6,0 to. zGM, resultierend in einer zGM der Fahrzeugkombination von 11,99 to., nicht mit C1E gefahren werden?
Warum ist in der FeV, § 6 (1) bzgl. der Fahrerlaubnisklasse C1E explizit von "Sattelanhänger" die Rede, wenn doch Sattelzüge angeblich gar nicht mit C1E gefahren werden dürfen?
Viele Grüße,
Christian |
Hey Christian, du hast nen kleinen Denkfehler din, denn der Geasmtgewicht des Zuges kann die 12to nicht Überschreiten, weil du im Gegensatz zum Hängerzug bei einem Sattelzug die Zuladung mit Über das zGG des Aufliegers abfängst und somit die Sattellast auf das Zugfahrzeug übergeht, also bleibt auch bei zGG 7,5+7,5t =15t das tatsächliche Gesamtzuggewicht bei 12t, weil ja die Ladung des Zugfahrzeugs die Sattelelst ist
Ich hätte jetzt auch gedacht, dass der C1E -ler son Ding fahren darf....
__________________ vor dem Weiterverbreiten der Bilder bitte nachfragen!
www.rolfes-transporte.de
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30.09.2013 19:51 |
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Chrischan
   
Dabei seit: 03.07.2012
Name: Christian Herkunft: Wuppertal
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Original von manny33604
Hey Christian, du hast nen kleinen Denkfehler din, denn der Geasmtgewicht des Zuges kann die 12to nicht Überschreiten, weil du im Gegensatz zum Hängerzug bei einem Sattelzug die Zuladung mit Über das zGG des Aufliegers abfängst und somit die Sattellast auf das Zugfahrzeug übergeht, also bleibt auch bei zGG 7,5+7,5t =15t das tatsächliche Gesamtzuggewicht bei 12t, weil ja die Ladung des Zugfahrzeugs die Sattelelst ist
Ich hätte jetzt auch gedacht, dass der C1E -ler son Ding fahren darf.... |
Hallo Manny,
ich fürchte du hast den Denkfehler. Im Fahrerlaubnisrecht werden die Zugmaschine und der Auflieger getrennt betrachtet, die FeV spricht in § 6 ausdrücklich von der zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination und nicht der tatsächlichen Gesamtmasse. Genau das ist ja das Problem, welches im von Kühltaxi verlinkten Thread angesprochen wird: Eine 7,49 to. zGM Sattelzugmaschine mit einem 7,5 to. zGM Auflieger ist fahrerlaubnisrechtlich eine 15 to. Fahrzeugkombination und benötigt daher CE auch wenn das tatsächliche Gesamtgewicht durch 3 to. Sattellast auf das Zugfahrzeug übergeht und somit nur 11,99 to. beträgt.
Wenn ich jetzt aber eine 5,99 to. zGM Sattelzugmaschine mit einem 6 to. zGM Auflieger kombiniere, dann bin ich bei 11,99 to zGM der Fahrzeugkombination, auch wenn das tatsächliche Gesamtgewicht durch die Sattellast niedriger sein wird. Dadurch wird diese Kombination an sich eher uniteressant, weil man m.E. kaum über 4 - 4,5 to. Zuladung kommt, das Problem sehe ich in der Aussage, ein 11,99 to. Mautkiller-Sattel dürfe nicht mit C1E gefahren werden. In der von mir beschrieben Kombination darf er es m.E. aber sehr wohl.
Viele Grüße,
Christian
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30.09.2013 21:44 |
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Kühltaxi
   

Dabei seit: 25.09.2013
Name: Andreas Herkunft: Mechernich
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Original von Chrischan
[In dem verlinkten Thread geht es um eine Sattelzugmaschine von 7,49 to. zGM mit einem Auflieger mit 7,5 to. zGM. Das ergibt eine zGM der Fahrzeugkombination von 15 to. und darf unstreitig nicht mit C1E gefahren werden.
Warum darf deiner Meinung nach eine Sattelzugmaschine mit 5,99 to zGM (z.B. Vario) mit einem Auflieger von 6,0 to. zGM, resultierend in einer zGM der Fahrzeugkombination von 11,99 to., nicht mit C1E gefahren werden?
Warum ist in der FeV, § 6 (1) bzgl. der Fahrerlaubnisklasse C1E explizit von "Sattelanhänger" die Rede, wenn doch Sattelzüge angeblich gar nicht mit C1E gefahren werden dürfen?
Viele Grüße,
Christian |
Daß mit C1E gar keine Sattelzüge gefahren werden dürfen habe ich nicht behauptet. Unter einem "Mautkiller-Sattelzug" verstehe ich einen der aufgesattelt 11,99 t zGG hat und eben einen solchen darf man nicht fahren. Was du vorschlägst hat aufgesattelt wenn es hochkommt ein zGG von 10 t und ist in der Praxis völlig uninteressant und nicht als Mautkiller zu bezeichnen sonst wäre dies ja auch jeder Solo-7,5-Tonner. Ein Mautkiller ist etwas was die Maut knapp an ihrer Grenze killt und nicht jedes beliebige Fahrzeug unter 12 t zGG.
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Kühltaxi: 17.11.2013 16:34.
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17.11.2013 16:27 |
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Rudi
   

Dabei seit: 01.07.2010
Name: Rudi Herkunft: Aachen
Themenstarter
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Hallo zusammen,
im Volvo F-Serie-Thread ist eine andere Spielart der Gattung Gesetzeslückenfüller aufgetaucht, ein kurzgekuppelter Sattelzug
Habe damals auch mal davon gelesen, ist wohl hauptsächlich in Frankreich zum Einsatz gekommen.
Hier der Link.
Gruß
Rudi
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11.01.2014 13:06 |
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Lkw Fahrer
   

Dabei seit: 31.10.2010
Name: Sebastian Herkunft: Deutschland / Sachsen
Alter: 46
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15.03.2014 16:52 |
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André
   

Dabei seit: 30.12.2006
Name: s.o. Herkunft: Essen
Alter: 37
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16.03.2014 11:19 |
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